Rückblende
Hundehandel war illegal
- Text:
- Ausgabe:
- 21/08
Hundehilfe Schweiz importierte jährlich bis zu 450 Hunde aus Ost- und Südeuropa zum Verkauf in der Schweiz. Das war illegal.
Der Verein mit Sitz in Huttwil BE hatte keine Handelsbewilligung. Auch weigerte sich die Hundehilfe, die Finanzen offenzulegen (siehe Atikel zum Thema «Verein Hundehilfe: Lastwagenweise Hunde importiert»). Ein Jahr später ist ihre Homepage gesperrt, die Hundepension verlassen.
Nach Erscheinen des Beobachter-Artikels beschlagnahmten Polizisten bei der Hundehilfe Computer und Akten. Die Ermittlungen laufen noch. Ein Verfahren gegen den Beobachter-Autor wurde hingegen nie eröffnet. Diesen hatte die Hundehilfe beim Bezirksgericht Zürich wegen falscher Anschuldigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass «gewerbsmässiger Handel mit Hunden ohne Bewilligung objektiv als illegal bezeichnet werden darf».
Marianne Staub, Ex-Präsidentin des Schweizer Tierschutzes, wollte im Berner Parlament wissen, warum in Bern solcher Handel geduldet, im Thurgau aber verboten sei. Denn die Hundehilfe hatte ihre Tätigkeit einfach aus der Ostschweiz nach Bern verlegt, nachdem ihr der Thurgau den Handel verboten hatte. Die Regierung wich aus: Die «genauen Hintergründe der Vorfälle im Kanton Thurgau» seien den Behörden «noch nicht bekannt» – obwohl der Beobachter sie drei Monate zuvor mit dem Fall konfrontiert hatte.
Nun stolperte die Hundehilfe über etwas ganz anderes: Für die Umnutzung des Hauses in Huttwil als Hundepension war nie um eine entsprechende Baubewilligung ersucht worden. Das Verwaltungsgericht kam jetzt zum Schluss, der Betrieb sei nicht zonenkonform, er müsse eingestellt werden.
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© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2008 - Alle Rechte vorbehalten
Rückblende
Hundehandel war illegal
Hundehilfe Schweiz importierte jährlich bis zu 450 Hunde aus Ost- und Südeuropa zum Verkauf in der Schweiz. Das war illegal.
Artikel zum Thema
Verein Hundehilfe: Lastwagenweise Hunde importiert
(Ausgabe: 13/08)
Der Verein mit Sitz in Huttwil BE hatte keine Handelsbewilligung. Auch weigerte sich die Hundehilfe, die Finanzen offenzulegen (siehe Atikel zum Thema «Verein Hundehilfe: Lastwagenweise Hunde importiert»). Ein Jahr später ist ihre Homepage gesperrt, die Hundepension verlassen.
Nach Erscheinen des Beobachter-Artikels beschlagnahmten Polizisten bei der Hundehilfe Computer und Akten. Die Ermittlungen laufen noch. Ein Verfahren gegen den Beobachter-Autor wurde hingegen nie eröffnet. Diesen hatte die Hundehilfe beim Bezirksgericht Zürich wegen falscher Anschuldigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass «gewerbsmässiger Handel mit Hunden ohne Bewilligung objektiv als illegal bezeichnet werden darf».
Marianne Staub, Ex-Präsidentin des Schweizer Tierschutzes, wollte im Berner Parlament wissen, warum in Bern solcher Handel geduldet, im Thurgau aber verboten sei. Denn die Hundehilfe hatte ihre Tätigkeit einfach aus der Ostschweiz nach Bern verlegt, nachdem ihr der Thurgau den Handel verboten hatte. Die Regierung wich aus: Die «genauen Hintergründe der Vorfälle im Kanton Thurgau» seien den Behörden «noch nicht bekannt» – obwohl der Beobachter sie drei Monate zuvor mit dem Fall konfrontiert hatte.
Nun stolperte die Hundehilfe über etwas ganz anderes: Für die Umnutzung des Hauses in Huttwil als Hundepension war nie um eine entsprechende Baubewilligung ersucht worden. Das Verwaltungsgericht kam jetzt zum Schluss, der Betrieb sei nicht zonenkonform, er müsse eingestellt werden.
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