• Arbeitsrecht

Schadenersatz

VBS hält einen Diplomaten hin

Text:
  • Dominique Strebel
Ausgabe:
14/09

Als sich Peter Hediger als Verteidigungsattaché in Peking und Tokio für unser Land einsetzte, wurde sein Hausrat – von der Bundesverwaltung in einem Keller in Bern eingelagert – Opfer eines Verwüstungsaktes.

Als er vor einem Jahr seine Möbel im Wert von 360'000 Franken wiedersah, waren einzelne Stücke schwer beschädigt, andere gar verschwunden. Schaden: 60'000 Franken. «Diese Schäden sind offenbar beim Transport ins Lager oder während der Einlagerung entstanden», erklärt sein Anwalt Bernhard Rüdy. «Dafür haftet klar der Bund.» Dies bestätigt eine E-Mail, die der zuständige Sach­bearbeiter des Aussendepartements (EDA) vor Hedigers Abreise nach ­China an ihn sandte: «Das EDA trägt das Risiko für allfällige Lagerschäden in Eigendeckung.»

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VBS beurteilt, was Sinn macht

Doch der Bund verschleppt ­Peter Hedigers Schadenersatzforderung. Im Dezember 2008 hatte er sie eingereicht. Im März erkannte das EDA, dass es gar nicht zuständig sei, und leitete das Begehren ans VBS weiter – wegen «technischer Gründe» mit Verzögerung, schrieb Anwalt Rüdy. Man werde demnächst mit ihm Kontakt aufnehmen. Daraus wurden – trotz der klaren Rechtslage – bisher über drei Monate ohne Nachricht.

Auf Anfrage meint Armeesprecher Christoph Brunner, es treffe nicht zu, dass das VBS das Verfahren verschleppe: «Die zuständige Stelle wird sich mit dem Rechtsanwalt Peter Hedigers in Verbindung setzen, sobald das möglich ist und Sinn macht.» Möglich ist es, und Sinn machen würde es auch.

Tröstlich ist, dass offenbar alle zum Opfer verschleppter Verfahren werden können – unabhängig von Ansehen und Reichtum.

© Beobachter Ausgabe 14 vom 08. Jul 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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