Andreas Kleeb, Unternehmer und ehemaliger Kantonalpräsident der Zuger FDP, gibt sich gerne schöngeistig und sozial engagiert. Der Rotarier ist unter anderem Mitglied der Zuger Theater- und Musikgesellschaft und sitzt im Stiftungsrat der lokalen Pro Senectute. Er unterstützt eine Käserei im fernen Bhutan und eine auf der Bodenalp ob Boltigen. Und auf seiner Website hält ein Aphorismengenerator stets neue Sinnsprüche bereit. Etwa den des österreichischen Schriftstellers Robert Musil: «Das Leben bildet eine Oberfläche, die so tut, als ob sie so sein müsste, wie sie ist, aber unter ihrer Haut treiben und drängen die Dinge.»

Kleeb bestreitet die Vorwürfe

Auch in Kleebs Firma Beelk Services, einer Spezialistin für Druckerlösungen, treiben und drängen die Dinge: Deren Geschäftsführer bezahlte dem IT-Verantwortlichen der privat geführten Zürcher Schulthess-Klinik dreimal über 3000 Franken Miete für jeweils mehrwöchige Aufenthalte in einer Ferienwohnung in der Lenzerheide. Und zwar bis und mit 2014. Das belegen Buchhaltungsauszüge, die dem Beobachter vorliegen. Als Empfänger ist jeweils der Schulthess-Mann namentlich erwähnt, als Zahlungsgrund ist in einem Fall «Kundengeschenk» angegeben. Kurz nach der ersten Zahlung gewann Beelk einen Auftrag der Klinik mit einem Volumen von weit über einer Million Franken.

Das riecht nach Bestechung. Doch davon will weder die Schulthess-Klinik noch Beelk-Besitzer und -Verwaltungsratspräsident Andreas Kleeb etwas wissen. Die beiden fraglichen Herren seien schon seit langem befreundet und hätten gemeinsame Ferien in jener Wohnung in der Lenzerheide verbracht, lassen alle Beteiligten unisono verlauten. Und auch finanziell soll laut Kleeb alles wieder in Ordnung sein: Der Schulthess-Mann habe dem Beelk-Geschäftsführer seinen Anteil an der Miete bar zurückgezahlt. Dieser wiederum habe den in Frage stehenden Betrag von über 10'000 Franken an die Firma zurücküberwiesen.

Ersteres lässt sich nicht beweisen, und für den zweiten Punkt bleiben die Beteiligten den endgültigen Beweis schuldig. Wieso die Ferienwohnungsmiete über das Firmenkonto gezahlt und erst noch als Kundengeschenk bezeichnet wurde, bleibt ebenso offen.

Strafe nur auf Antrag

Bestechung in der Privatwirtschaft kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Es handelt sich jedoch, im Gegensatz zur Bestechung von Behörden, um ein Antragsdelikt: Jemand müsste Anzeige erstatten – zum Beispiel ein unterlegener Konkurrent im Wettbewerb um den Schulthess-Auftrag.