Sicherheit

Der Staat hört mit

Text:
  • Thomas Angeli
Ausgabe:
23/03

Ein vertrauliches Dokument zuhanden des Bundesrats zeigt: 14 Jahre nach Auffliegen der Fichenaffäre sind staatliche Schnüffeleien wieder salonfähig.

Chêne-Bourg, rue de Genève: Am 30. November 2001, um 17 Uhr, überfallen zwei maskierte Männer im Genfer Vorort einen Geldtransporter und verletzen einen Mann schwer. Sie flüchten mit einer Beute von 655'000 Franken und werden seither gesucht.

Mit allen Mitteln: Geht es nach dem Willen des zuständigen Untersuchungsrichters, so bescheren die beiden Kriminellen den Schweizer Untersuchungsbehörden und Staatsschützern ein neues Instrument zur Jagd nach Verbrechern und mutmasslichen Staatsfeinden – die Rasterfahndung. Wie schon ein Waadtländer Kollege vor ihm beantragte der Genfer Juge nach dem blutigen Überfall bei den drei Schweizer Mobilfunkanbietern einen so genannten Antennensuchlauf: Swisscom, Orange und Sunrise sollten die Verbindungsdaten sämtlicher Mobilfunkteilnehmer bekannt geben, die sich an jenem Freitag zwischen 15 und 18 Uhr im Umkreis des Tatorts befunden hatten. Mehrere hundert Menschen würden so wegen ihrer blossen Anwesenheit am Tatort zu Verdächtigen und überprüft.

Für Datenschützer ist dies ein Horrorszenario – und trotzdem vielleicht bald Wirklichkeit. Noch hat zwar das Bundesgericht, bei dem sich Orange und Sunrise gegen das Begehren wehrten, nicht entschieden. Aber selbst bei einem «Non» aus Lausanne dürfte das Thema Rasterfahndung noch nicht vom Tisch sein.

Grenzen für Staatsschutz weichen auf
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat Justizministerin Ruth Metzler vom Bundesamt für Polizei den «Handlungsbedarf zur Verbesserung der inneren Sicherheit» evaluieren lassen. Herausgekommen ist der Entwurf zu einem vertraulichen «Aussprachepapier» zuhanden des Bundesrats, das dem Beobachter vorliegt.

Hatte sich Mitte der neunziger Jahre bei den Beratungen zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) im Parlament noch die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Staatsschutz nur innerhalb klar definierter Grenzen operieren darf, so zielen die Vorschläge aus dem Departement Metzler genau auf das Gegenteil. Den Staatsschützern vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP), der ehemaligen Bundespolizei, soll wieder mehr erlaubt sein: Informationen sollen sich die Schnüffler in Bundesdiensten künftig etwa durch «Betreten und Observieren auch in privaten Räumen» beschaffen dürfen. Ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Wissen der Bewohner eine fremde Wohnung zu betreten, das war bisher selbst für Staatsschützer tabu.

Auch den «Zugang zu Daten von Finanzintermediären und anderen Privaten» erachtet man im Departement Metzler für wünschenswert. Ein «für die Einleitung eines Strafverfahrens hinreichender Tatverdacht», so wird erklärt, ergebe sich «oft erst bei genauer Kenntnis von Kontostand, Kontobewegung, Verfügungsberechtigten usw.».

Doch damit nicht genug. Ermuntert durch parlamentarische Vorstösse aus rechtsbürgerlichen Kreisen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gleich bündelweise eingereicht wurden, will man auch in anderen Bereichen den Zaun für den Staatsschutz weiter stecken. «Die bürgerlichen Parteien haben die Gunst der Stunde genutzt», sagt Catherine Weber, Geschäftsführerin des Archivs Schnüffelstaat Schweiz. «Zum Teil handelte es sich um reine Gefälligkeitsvorstösse für Bundesrätin Metzler. Im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) kann man jetzt anpacken, was man schon lange wollte.»

Zum Beispiel die Rasterfahndung, mit der in Deutschland seit dem 11. September Tausende von muslimischen Studierenden als potenzielle Attentäter vom Staatsschutz überprüft wurden – allerdings weitgehend erfolglos. Im Departement Metzler steht die Methode trotzdem noch immer auf der Wunschliste, ebenso das Ansinnen, mehr besonders schützenswerte Personendaten (zum Beispiel die Religionszugehörigkeit) bearbeiten und auswerten zu dürfen. Auch die Pflicht, Hotelgäste der Polizei zu melden, möchten die Staatsschützer im EJPD ins Gesetz schreiben: Mit der Aufhebung von kantonalen Erlassen zu diesen «Hotelmeldescheinen» drohe «eine wichtige Erkenntnisquelle zu versiegen», heisst es im Bericht.

Der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli hat gegen solche Massnahmen grosse Vorbehalte: «Man muss sich die Frage stellen, welche Bedrohung für die Schweizer Bevölkerung eigentlich grösser ist, diejenige durch den internationalen Terrorismus oder jene, die durch eine nur schlecht kontrollierbare Sammlung und Verknüpfung von Daten entsteht.» Für Niggli jedenfalls ist «nicht erkennbar, dass der internationale Terrorismus die innere Sicherheit stärker bedroht als vor dem 11. September».

Im Departement Metzler schätzt man die Lage offenbar anders ein. Als erste Massnahme will das EJPD dem Bundesrat beantragen, eine Notverordnung zum BWIS abermals zu verlängern, wie EJPD-Sprecherin Claudia Imhasly bestätigt. Die Verordnung, von Metzler im Herbst 2001 als «Bekenntnis zur Bekämpfung des Terrorismus und Zeichen der Solidarität» propagiert und schon einmal verlängert, verpflichtet Behörden und Organisationen mit öffentlichen Aufgaben zur Meldung von sensiblen Daten an die Staatsschutzbehörden, und dies in einem bisher unbekannten Ausmass. So ist es Steuerbehörden beispielsweise erlaubt, auffällige Steuerdaten zu melden, und Spitäler dürfen die Behörden avisieren, wenn eine verdächtige Person behandelt wird.

Notverordnung als normales Recht
Bei der beantragten Verlängerung könnte es sich indes bloss um einen weiteren Schritt in Richtung Definitivum handeln: Gemäss dem Aussprachepapier möchten die Staatsschützer die Verordnung «ins ordentliche Recht» überführen.

Noch zögert man jedoch im EJPD. Die Wunschliste der Staatsschützer blieb bisher in der Schublade. Bundesrätin Metzler messe einer «vertieften politischen Entscheidfindung besonders grosse Bedeutung bei», erklärt EJPD-Sprecherin Imhasly. «Sie legt daher Wert auf umfassende, breit abgestützte Abklärungen.»

 

Staatsschutz: Wo bereits geschnüffelt wird


  • Die Internetprovider sind seit dem 1. April verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden während sechs Monaten aufzubewahren. Auf eine richterliche Anordnung hin sind auch Echtzeit-Überwachungen des E-Mail-Verkehrs von Verdächtigen möglich.

  • Benutzer von Prepaid-Handys müssen sich ab 2004 registrieren lassen. Die mehrfach gescheiterte Vorlage kam im Parlament schliesslich durch, als sich herausstellte, dass die muslimischen Attentäter vom 11. September zum Teil mit Schweizer Prepaid-Karten telefoniert hatten.

  • Das militärische Satellitenabhörsystem Onyx, das im kommenden Jahr den Vollbetrieb aufnimmt, soll zwar laut Verordnung ausschliesslich dazu dienen, Telekommunikationsteilnehmer im Ausland auszuhorchen. Sollten jedoch als «Nebenprodukt» Informationen über Schweizer Bürgerinnen und Bürger anfallen, so kann die elektronische Kriegsführung «solche Informationen aber bearbeiten» und an den «betreffenden Auftraggeber», sprich an den Dienst für Analyse und Prävention, weiterleiten.

© Beobachter Ausgabe 23 vom 13. Nov 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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