Sozialhilfe
Der Staat lässt Zivildienstler im Stich
Für Soldaten in Not gibt es einen speziellen Hilfsfonds. Nicht so für Zivildienstleistende: Sie müssen auf dem Fürsorgeamt Sozialhilfe beantragen – eine stossende Ungleichbehandlung.
«Da stimmt doch etwas nicht», wundert sich Renato R. (Billd), «ich leiste Dienst für unser Land und muss dafür noch draufzahlen.» Der 23-jährige Velomechaniker aus dem Aargau hat sich für den Zivildienst entschieden. Statt in die Rekrutenschule trat Renato R. letzten Dezember zum viermonatigen Einsatz bei der Pro Natura an. Zusammen mit zwei anderen Zivildienstlern hilft er bei Unterhaltsarbeiten in Naturschutzgebieten – etwa beim Bau einer Bruchsteinmauer am Geissberg in Ennetbaden AG. Die gemeinnützige Arbeit macht Renato R. Spass: «Ich bin draussen und habe das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.»
So sinnvoll die Tätigkeit, so mager der Lohn. Mit dem Erwerbsersatz von 43 Franken pro Tag und dem Sold von fünf Franken kommt Renato R. gerade einmal auf 1400 Franken Einkommen pro Monat. Das reicht nirgends hin – zumal Renato R. nicht mehr bei seinen Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung lebt. Das kostet Geld. Bis vor Antritt des Zivildiensts war das auch kein Problem. Mit seinem Lohn als Velomechaniker kam er gut über die Runden. Doch jetzt steckt er im Minus.
Immer wieder geraten Rekruten und junge Zivildienstleistende in finanzielle Engpässe. Doch die Rekruten haben es besser. Denn wer Militärdienst leistet und in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann beim Sozialdienst des Militärdepartements (VBS) einen Antrag auf Unterstützung aus dem Sozialfonds oder einer der diversen anderen Militärstiftungen stellen. Rund drei Millionen Franken verteilt das VBS jedes Jahr an Soldaten in Not.
Erniedrigender Gang zur Fürsorge
Zivildienstlern bleibt dieser Weg verwehrt. «Der Fonds ist explizit für Armeeangehörige», sagt Peter Hänggi vom Sozialdienst der Armee. Dass Zivildienst inzwischen als gleichwertiger Ersatz für Militärdienst gilt, spiele keine Rolle. Pikant: Als die Verordnung über den Fonds vor ein paar Jahren ausgearbeitet wurde, waren zuerst auch die Zivildienstleistenden als Bezüger aufgeführt – wurden dann aber wieder gestrichen. Die Folge: Männern wie Renato R. bleibt nichts anderes übrig, als auf dem Fürsorgeamt ihrer Wohngemeinde Sozialhilfe zu beantragen.
«Das ist erniedrigend und eine klare Ungleichbehandlung», ärgert sich die Aargauer SP-Nationalrätin Doris Stump. «Damit werden diejenigen abgeschreckt, die anstelle des Militärdiensts den länger dauernden Zivildienst leisten.»
Hürden für Sozialhilfe sind zu hoch
Für Sozialhilfe besteht – im Gegensatz zum Geld aus dem Militärfonds – eine Rückerstattungspflicht. Erhält ein Zivildienstleistender von der Gemeinde finanzielle Hilfe, muss er das Geld zurückzahlen, sobald er wieder bei Kasse ist.
Wenn er überhaupt Geld kriegt. Denn die Hürden für Hilfeleistungen sind beim Sozialamt weit höher als beim Militärfonds. «In den letzten vier Jahren haben in unserem Einzugsgebiet nur zwei Zivildienstleistende Sozialhilfe erhalten», sagt Franz Emmenegger von der Regionalstelle für die Zentralschweiz und den Kanton Aargau.
Renato R. kann eine Unterstützung von Vornherein vergessen – denn er besitzt ein Auto. «Man hat mir gesagt, dass ich gar nicht erst versuchen müsse, Sozialhilfe zu beantragen, solange ich ein Auto besitze.» Für Christoph Flory von der Pro Natura Aargau ist diese Verteilpolitik unverständlich. «Es ist doch absurd, dass einer wegen des Staatsdiensts sein Auto verkaufen soll.» Umso mehr, als Flory Renato R. gerade wegen seines Autos ausgewählt hat. Da die Schutzgebiete oft weit abseits liegen, braucht mindestens einer der Zivildienstler einen Wagen.
Pro Natura und Renato R.s Wohngemeinde haben sich nun bereit erklärt, dem jungen Velomechaniker 1000 Franken zu zahlen. Nationalrätin Stump reicht das nicht. In einer kürzlich eingereichten Motion fordert sie, dass alle Dienstpflichtigen bei Militär, Bevölkerungsschutz und Zivildienst bezüglich Sozialhilfe gleichgestellt werden. «Die Geste von Pro Natura ist nett», sagt Nationalrätin Stump, «doch Zivildienstler sollten nicht auf Goodwill angewiesen sein.»
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© Beobachter Ausgabe 9 vom 27. Apr 2001 - Alle Rechte vorbehalten

