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Standpunkt

Aus dem Fall Polanski lernen

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Thilo Rothacker
Ausgabe:
21/09

Wenn Sexualdelikte unverjährbar sind, können Opfer nach Jahrzehnten erneut zu Opfern werden – diesmal von unerbittlichen Strafbehörden. Das darf nicht sein.

Aus dem Fall Polanski lernen

Die USA verlangen die Auslieferung des Starregisseurs Roman Polanski, weil er vor 32 Jahren ein 13-jähriges Mädchen missbraucht hat. Das Opfer ist heute eine verheiratete Frau mit drei Kindern und will nicht, dass Polanski der Prozess gemacht wird.

Die Medienberichte waren für sie «derart traumatisch, dass die eigentliche Tat im Vergleich längst verblasst ist», schrieb sie der «Los Angeles Times». «Manchmal habe ich das Gefühl, dass wir beide zu lebenslänglich verurteilt wurden.» Fürwahr. In den letzten Wochen wurden die Details jener Tat erneut weltweit ausgebreitet. Und das Mädchen von damals wird als 45-Jährige erneut zum Opfer – diesmal des Staates und seines unerbittlichen Strafverfolgungsanspruchs.

Damit kein Missverständnis entsteht: Polanski hat dem minderjährigen Mädchen schweres Unrecht angetan. Und er soll nicht als Prominenter anders behandelt werden als ein Normalbürger.

Der Fall Polanski wirft aber noch ganz andere Fragen auf: Ist es sinnvoll, dass der Staat noch Jahrzehnte nach einer Tat unerbittlich einen Täter verfolgt? Obwohl das Opfer vergessen und vorwärts schauen will? Und obwohl der heute 76-jährige Täter seit 32 Jahren nicht mehr ins Visier der Strafbehörden geraten ist – und somit wohl auch für den Rest seines Lebens keine Gefahr für die Öffentlichkeit mehr darstellt?

Was soll eine solche Strafverfolgung noch? Sie dient fast nur noch dem Vergeltungsbedürfnis der Bevölkerung. Dass künftige Straftäter durch eine so unerbittliche Strafverfolgung abgeschreckt werden, ist unwahrscheinlich, weil sie im Moment der Tat keine rationalen Abwägungen treffen.

Überfordert von den Geistern, die man rief?

Die Schweiz muss auf diese Fragen dringend Antworten finden, denn seit dem 30. November 2008 sind «sexuelle und pornographische Straftaten an Kindern vor der Pubertät» auch hierzulande unverjährbar. Damals hat das Volk eine entsprechende Initiative angenommen. Doch nun meint selbst Christine Bussat, die treibende Kraft hinter der Unverjährbarkeitsinitiative, die Verhaftung des Regisseurs Roman Polanski sei «juristisch sicher richtig, aus Opferperspektive aber falsch». Das Opfer habe gefordert, die Sache ruhen zu lassen; diesem Wunsch müsse entsprochen werden, fordert sie. Das ist doch sehr überraschend aus ihrem Munde. Ist man da plötzlich überfordert von den Geistern, die man rief?

Denn in der Schweiz ist es eigentlich gar nicht möglich, die Ermittlungen bei unverjährbaren Sexualdelikten ruhen zu lassen: Bei Verbrechen müssen Staatsanwälte von Amtes wegen untersuchen – sind also gezwungen, die Opfer noch Jahrzehnte nach der Tat erneut mit den schrecklichen Geschehnissen zu belästigen.

Dieser zwingende Mechanismus muss unbedingt durchbrochen werden. Und dazu besteht beste Gelegenheit: Zurzeit wird nämlich die Unverjährbarkeitsinitiative umgesetzt. Im Frühling 2010 will der Bundesrat Parteien und Verbänden seinen Vorschlag zur Vernehmlassung unterbreiten. Opferschutzvereinigungen wie «Marche Blanche» von Christine Bussat sollten den Vorschlag machen, dass unverjährbare Delikte zum Beispiel nur 20 Jahre lang von Amtes wegen verfolgt werden. Danach aber nur, wenn das Opfer das auch wirklich will.

Der Fall Polanski führt der Schweiz vor Augen, dass es sehr einfach ist, mit erhobenem Moralfinger abzustimmen, und sehr schwierig, in konkreten Fällen auch für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

Ein weiteres Problem unverjährbarer Sexualdelikte zeichnet sich nämlich bereits ab: Erstattet ein Opfer erst Jahrzehnte nach der Tat Strafanzeige, kann der Tathergang oft nicht mehr genau rekonstruiert werden. In einem solchen Fall müssen die Gerichte den Täter oft mangels Beweisen freisprechen, obwohl er die Tat vielleicht doch begangen hat. Das verlangt der Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Ein solcher Freispruch ist zwar juristisch korrekt, aber schlimm für das Opfer: Sein Peiniger wird dann hochoffiziell von der Tat reingewaschen.

Ist ein solcher Freispruch mangels Beweisen nicht schlimmer als die Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung? Auch diese Frage wird die Schweiz in den nächsten Jahrzehnten beschäftigen.

Und wahrscheinlich wird man erkennen, dass die Unverjährbarkeit von Straftaten den Opfern gar nicht so viel bringt – genau wie im Fall Polanski.

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© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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