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Standpunkt

Der Bundesrat muss endlich die Moralkeule weglegen

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Thilo Rothacker
Ausgabe:
17/10

Liberale Suizidhilfe ist in der Bevölkerung breit akzeptiert. Doch die Regierung will das Volk belehren, statt Missstände pragmatisch zu bekämpfen.

Standpunkt: Der Bundesrat muss endlich die Moralkeule weglegen

Bei der Suizidhilfe schlägt der Bundesrat Haken wie ein verängstigter Hase: Zuerst will er Suizidhilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas völlig freie Hand lassen, dann will er sie plötzlich ganz verbieten. Nur noch Sterbenskranken kurz vor dem Tod sollte geholfen werden dürfen, schlug er letztes Jahr vor. Und jetzt, wo dieser restriktive Entwurf in der Vernehmlassung zerrissen wurde, setzt Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wieder neue Experten ein.

Die fatale Folge dieses Zickzackkurses: Die wirklichen Probleme in der Suizidhilfe bleiben ungelöst. Zweifelhafte Geldflüsse bleiben im Dunkeln, Sterbebegleitungen werden teilweise ohne ärztliche Kontrolle durchgeführt, und der Sterbewille wird nicht immer seriös abgeklärt.

So unterhält beispielsweise Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli für Mitgliederbeiträge ein Konto, das auf ihn persönlich lautet, verbuchte in der Dignitas-Buchhaltung Spenden in sechsstelliger Höhe als «Zustüpfe» und steigerte sein persönliches Vermögen innert zehn Jahren von null auf zwei Millionen Franken. Sein Verein begleitete Sterbewillige aus dem Ausland kurz nach ihrer Ankunft in der Schweiz in den Tod, Ehepaare in den Doppelsuizid und half beim Sterben teilweise mit frei erhältlichem Helium. Damit fiel die ärztliche Kontrolle weg.

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Es braucht einfache, klare Leitlinien

Um solchen Missständen einen Riegel zu schieben, braucht es kein Verbot von Suizidhilfeorganisationen. Es genügen eine Bewilligungspflicht, klare Buchhaltungsvorschriften und Leitlinien für die Sterbebegleitung. Eine einfache, pragmatische Regelung also. Und die liegt bereits seit einem Jahr detailliert ausformuliert auf dem Tisch: die Vereinbarung der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit Exit über die organisierte Suizidhilfe.

Dieses elfseitige Regelwerk geht die wirklichen Probleme der Praxis an und schiebt dem Missbrauch einen Riegel. So ist zum Beispiel Sterbehilfe nur mit Natrium-Pentobarbital erlaubt, das ein Arzt verschreiben muss; geregelt ist auch das Vorgehen in heiklen Fällen wie Suizid von psychisch Kranken oder Doppelsuizid; zudem muss Exit klar belegen, welche Gelder von wem weshalb gespendet wurden und wofür sie verwendet werden. Die Staatsanwaltschaft kann diese Buchhaltung jederzeit einsehen.

Diese Vereinbarung wurde unlängst vom Bundesgericht für nichtig erklärt, aber nicht etwa aus inhaltlichen Gründen, sondern nur, weil die Oberstaatsanwaltschaft solche Regeln nicht erlassen darf. Das sei einzig Sache des Bundes, meinten die Bundesrichter einstimmig.

Richtig. Schnell und einfach könnte der Bund diese Vereinbarung jetzt zum Gesetz umarbeiten und hätte die wesentlichen Probleme im Griff. Da brauchts keine Experten mehr. Doch offenbar will der Bundesrat das gar nicht. Ein solches Aufsichtsgesetz würde Suizidhilfeorganisationen ein «staatliches Gütesiegel» geben, warnt man im Justizdepartement.

Statt in die Niederungen der realen Probleme hinabzusteigen, erhebt der Bundesrat also lieber den Moralfinger. Und vergisst, dass er durch sein Nichtstun die Missbräuche toleriert.

Offenbar hat der Bundesrat das Entscheidende noch nicht begriffen: Eine liberale Suizidhilfe durch professionelle Organisationen ist in der Schweiz breit akzeptiert. Davon muss er ausgehen und nicht mehr versuchen, das Volk moralisch zu erziehen.

Die Verweigerungshaltung des Bundesrats erinnert an die Drogenpolitik vor 20 Jahren. Da wollte der Staat partout nicht wahrhaben, dass es Drogensüchtige gibt. Deshalb vertrieb und verfolgte er sie. Und die Zahl der HIV-kranken Drogenabhängigen und die Beschaffungskriminalität explodierten.

Eine Lösung fand der Staat erst, als er Drogensucht als Krankheit akzeptierte, Fixerstübli einrichtete und Drogen unter ärztlicher Kontrolle abgab. Die Zahl der HIV-Kranken und die Kriminalitätsrate sanken rapide.

Hat der Staat dadurch der Drogensucht ein staatliches Gütesiegel erteilt? Und wenn ja: Hat es ihm etwa geschadet?

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© Beobachter Ausgabe 17 vom 19. Aug 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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