Obwohl sie längst verjährt waren, wollte die Stadt Luzern alte Steuerforderungen eintreiben. Die Schulden gehen auf die Jahre 2004 bis 2006 zurück, als sich Ely Rohner* in einer Lebenskrise «nicht um solch ‹unwichtige› Dinge kümmern» mochte und der Stadt 20 000 Franken schuldig blieb. Rohner meldete sich ins Ausland ab, kehrte wenig später zurück und meldete sich in der Schweiz an. Heute wohnt sie bei ihrer Mutter im Kanton Zürich und lebt am Existenzminimum.

Letzten September forderte das Steueramt der Stadt Luzern sie auf, den ausstehenden Betrag zu begleichen – obwohl Steuerschulden nach fünf Jahren verjähren. Eine längere Frist gilt nur in Ausnahmefällen, etwa bei fehlendem Schweizer Steuerdomizil oder nach einer Betreibung. Beides traf nicht auf Rohner zu. Das Beratungszentrum des Beobachters riet ihr darum, die Verjährung geltend zu machen.

Betreibung wurde gelöscht

Die Luzerner beharrten auf der Bezahlung und leiteten die Betreibung ein. Rohner erhob Rechtsvorschlag. Darauf drohte das Steueramt, beim Zivilgericht Rechtsöffnung zu verlangen, wenn sie den Rechtsvorschlag nicht zurückziehe. Rohner blieb standhaft. Ende Juni teilte ihr das Steueramt ohne Erklärung mit, es verzichte auf die Zahlung und habe die Betreibungen gelöscht. Auf Nachfrage des Beobachters gab das Amt an, man habe fälschlicherweise angenommen, Rohner lebe erst seit kurzem wieder in der Schweiz – nicht seit 2006. Erst da habe man festgestellt, dass die Forderungen tatsächlich verjährt waren, so Andreas Bräm vom Steueramt der Stadt Luzern.