Beobachter: Waren Prügelstrafen in Schweizer Kinderheimen in den sechziger Jahren noch weit verbreitet?
Thomas Huonker: Ja. Viele Verdingkinder, die oft auch Heimkinder waren, haben mir von solchen Strafen berichtet: aufs Dreikantholz knien, Schläge auf den Hintern wegen Bettnässens, den Kopf unters Wasser drücken. Das war durchgehend Praxis und wird zum Glück jetzt öffentlich. Ich erinnere mich an diese Fotografie von einem Mann mit Hut, der 16 Kinder als Gespann vor eine Walze gespannt hat – wie Ochsen. Das sind zweifellos Heimkinder. Das zeigt die Marotten eines Schweizer Heimleiters. Man fotografierte das noch und fands wahrscheinlich lustig. Es diente einzig der Demütigung und Machtdemonstration.

Beobachter: Warum ist das alles nicht früher bekannt geworden?
Huonker: Die Sozialhistoriker haben diese Missstände noch kaum erforscht. Allerdings ist auch der Widerstand der Heime nicht zu unterschätzen – viele wollen Historiker nicht an die Akten heranlassen. Bei den Jenischen und der Aktion «Kinder der Landstrasse» dauerte es von der Publikation der ersten Fälle 25 Jahre bis zur Akteneinsicht. Daneben gibt es Jubiläumsschriften ehemaliger Heimleiter – aber die zeigen natürlich eine beschönigende Sicht. Die Brutalität, die sexuellen Missbräuche, die in solchen geschlossenen Orten möglich sind, die Bandenbildung unter den Heimkindern, all das kommt nicht vor.

Beobachter: Bandenbildung? Wie in einem Gefängnis?
Huonker: Es gibt neuere Arbeiten, die das belegen. Kinderheime waren kleine Königreiche. Aufnahmerituale, die auf sexuellen Missbrauch hinausliefen, oder krasse Demütigungen waren nicht selten.

Beobachter: Wurden die Heime denn nicht kontrolliert?
Huonker: Bei den staatlichen Heimen bezog sich die Kontrolle aufs Finanzielle, nicht aber auf Missbräuche. Wenn trotzdem solche ans Licht kamen, und das kam vor, gab es Untersuchungen, die auch zur Schliessung von Anstalten führte, wie 1944 beim «Sonnenberg» in Kriens. Spaziergänger hatten beobachtet, wie der Heimleiter Zöglinge verprügelte.

Beobachter: Das waren aber seltene Fälle?
Huonker: Ja. Viel öfter wurde wohl vertuscht und verwedelt. Eine Supervision unter Einbezug der Kinder gab es sowieso nicht. Heimleiterinnen und -leiter waren kleine Könige und wurden selten belangt. Und selbst wenn: Alfred Siegfried etwa wurde in Basel als Lehrer wegen sexueller Übergriffe an Kindern verurteilt. Trotzdem brachte er es später zum Leiter der Abteilung Schulkind der Pro Juventute, nahm Hunderte von jenischen Kindern ihren Eltern weg und platzierte sie in Anstalten. Das ist als «Kinder der Landstrasse»-Skandal bekannt geworden.

Beobachter: Herrschte damals Einigkeit darüber, dass man Kinder prügeln darf?
Huonker: Ja. Das war damals auch noch in der Schule so. Und zu Hause. Erst die «Heimkampagne» von 1970 kritisierte die Zustände in den Heimen, auch die Prügelstrafen. Das war ein militanter Flügel der 68er Bewegung, der zur Flucht aus den Erziehungsanstalten aufgerufen hatte. Viele Heiminsassen türmten tatsächlich und wurden auf dem Land versteckt. Das war nach Carl Albert Loosli in den zwanziger Jahren die bedeutendste Welle der Heimkritik im 20. Jahrhundert.

Beobachter: Wer kam überhaupt ins Heim?
Huonker: Kinder von alleinerziehenden und von ledigen Müttern, von Fremdarbeiterinnen, Jenischen und sogenannt Schwererziehbare. Das Zivilgesetzbuch, das 1912 in Kraft getreten war, erlaubte den Behörden einen leichteren juristischen Zugriff auf solche Kinder. Die Übergänge zwischen Kinder- und Erziehungsheimen waren übrigens fliessend. Wer im Kinderheim nicht spurte, der war sofort «schwererziehbar» und fand sich schnell in einer geschlossenen Erziehungsanstalt wieder.

Beobachter: Arbeiteten Behörden und Heime zusammen?
Huonker: Ja. Es war ein Beziehungsgeflecht zwischen Ämtern und Anstalten. Die Heime brauchten Zöglinge, die Behörden lieferten sie. Dabei war der Preis nicht unwichtig. Es existierten damals richtiggehende Heimkataloge: Abgebildet waren die Heime mit Anzahl Plätzen und dem Preis pro Kind und Monat. Die religiösen Institute und jene mit grosser Landwirtschaft waren billiger. Je höher der Tagessatz, desto sorgfältiger wurde das Heim in der Regel geführt. Wenn man also jemanden in ein billiges Heim steckte, konnte man davon ausgehen, dass das Regime dort härter war. Der Preis erlaubte eine Steuerung, die nicht zu unterschätzen ist.