Todespfleger
Heimarzt verurteilt
Ein Nachkomme eines Opfers des Todespflegers klagte gegen die Heimleitung – mit teilweisem Erfolg.
Artikel zum Thema
Familienmitglieder, Freunde, Bekannte: Alle rieten, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Doch Charles Anzi, 52, hörte nicht auf sie und reichte Strafanzeige ein gegen die Leitung des Betagtenzentrums Eichhof in Luzern. Dort starb seine Mutter – als letztes Opfer von Todespfleger Roger A; dieser hatte noch mindestens 21 weitere Menschen umgebracht. Hätte die Heimleitung ihre Verantwortung wahrgenommen, so Anzis Verdacht, wäre zumindest der Mord an seiner Mutter zu vermeiden gewesen (siehe Artikel zum Thema «Todespfleger: Versagte die Heimleitung?»).
Jetzt hat Charles Anzi teilweise Recht bekommen: Das Luzerner Amtsstatthalteramt verurteilte den früheren Heimarzt des Eichhofs zu einer Busse von 15’000 Franken. Der Arzt habe einen aussergewöhnlichen Todesfall nicht gemeldet. Massnahmen der Strafverfolgungsbehörden, die früher zur Verhaftung von A. hätten führen können, seien deshalb unterblieben. Der Heimarzt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Auch für Anzi bleiben einige offene Fragen: Etwa jene, weshalb A. einen neuen Arbeitsvertrag erhielt, obwohl Eichhof-Mitarbeiter der Heimleitung einen konkreten Verdacht gegenüber A. gemeldet hatten. Vorerst will Charles Anzi die Sache auf sich beruhen lassen. «Ich habe einen riesigen Aufwand betrieben und auch viel erreicht. Meine Ressourcen als Mensch sind beschränkt. Jetzt darf ich mich zurücknehmen.»
© Beobachter Ausgabe 19 vom 13. Sep 2006 - Alle Rechte vorbehalten








Recht bekommen
Wann ist in einem Streitfall eine Rechtsvertretung sinnvoll und wann nicht?