Es hätte eine Geste der Dankbarkeit werden sollen – doch die eidgenössische Bürokratie wusste sie gekonnt zu verhindern. Ende 2011 lädt Hanspeter Mettler aus dem bernischen Oberhofen den marokkanischen Bergführer Hamid Boukbech* für eine Woche in die Schweiz ein. Mettler hat den 39-Jährigen auf Trekkingtouren in Marokko kennen- und schätzen gelernt und zuletzt gar eine Woche bei dessen Familie gelebt. «Ich wollte mich bei ihm für seine Gastfreundschaft revanchieren», sagt er. Es ist der Beginn eines eigentlichen Spiessrutenlaufs.

Hamid Boukbech stellt bei der Schweizer Botschaft in der marokkanischen Hauptstadt Rabat ein Visumsgesuch, zwei Wochen später erhält er eine Einladung zu einem Gespräch. Er macht sich auf den Weg ins 250 Kilometer von seinem Wohnort entfernte Rabat – um auf der Schweizer Vertretung zu erfahren, dass sein Dossier komplett sei, es fehle einzig der Eheschein. Diesen habe er persönlich abzugeben. Also kehrt der Bergführer heim, fährt später wieder in die Hauptstadt, liefert den verlangten Schein ab. Doch nun fehlt der Botschaft auf einmal auch noch eine Reiseversicherung. Boukbech bringt zwei Wochen später den Beleg einer Reiseversicherung über 30'000 Euro auf der Botschaft vorbei – jetzt verlangen die Schweizer eine schriftliche Zusicherung von Mettler, dass Boukbech bei ihm wohnen und essen kann.

Mettler erkundigt sich beim Bundesamt für Migration, wie eine solche Bescheinigung aussehen muss, und schickt sie dann per E-Mail an die Schweizer Botschaft. Dort erscheint zwei Wochen später auch Boukbech wieder – denn als er telefonisch nachgefragt hatte, ob das Dokument aus der Schweiz eingetroffen sei, hatte er keine Auskunft erhalten. Immerhin: Die Zusicherung ist angekommen. Aber: Jetzt fehlt plötzlich noch eine weitere Erklärung Mettlers, nämlich dass dieser für bis zu 30'000 Franken allfällig ungedeckte Kosten während Boukbechs Aufenthalt in der Schweiz aufkomme.

Als Hanspeter Mettler das von seinem marokkanischen Bekannten erfährt, fasst er sich an den Kopf. «Diese Salamitaktik ärgerte mich», sagt er. «Warum hatte mir das Bundesamt nichts von einer zweiten Erklärung gesagt?» Mettler und seine Frau unterschreiben das Dokument, die Wohngemeinde muss bestätigen, dass Mettlers das finanzielle Risiko tragen können. Dann geht auch diese Erklärung ab, per Briefpost, von der Gemeinde Oberhofen ans Bundesamt für Migration und von dort schliesslich an die Botschaft in Marokko.

Dort hat Hamid Boukbech mittlerweile Quartier in Casablanca bezogen, bei den Eltern seiner Frau; so kann er den Anreiseweg zur Botschaft immerhin von 250 auf gut 70 Kilometer reduzieren. Als er dort zum sechsten Mal erscheint, ist Mettlers Erklärung aus der Schweiz zwar angekommen – doch nun ist auf einmal auch noch eine Kopie von dessen Pass nötig. Gleichzeitig verlangt der Kanton Bern von Gastgeber Mettler den Nachweis einer Reiseversicherung über 50'000 Franken. Mettler ist entrüstet: «Das ist doch unerhört, das unsere Behörden einen unbescholtenen Marokkaner derart zermürben. Wie will die Schweiz denn ein Tourismusland sein, wenn sie für Besucher derart hohe Hürden aufbaut?»

Bundesamt für Migration: «Kein Regelfall»

Erschweren Schweizer Vertretungen für Menschen aus visumspflichtigen Staaten bewusst die Einreise? Die Botschaft in Rabat gibt zum Fall keine Auskunft und verweist an Bern. Dort, beim Bundesamt für Migration, winkt man ab. «Es kann kaum im Interesse einer Schweizer Vertretung sein, unnötige Vorladungen vorzunehmen, die zeit- und ressourcenintensiv sind», sagt Michael Glauser, stellvertretender Informationschef. Visa würden gemäss den Schengen-Bestimmungen ausgestellt; in Marokko betrage die Bearbeitungszeit eines Gesuchs zwischen einer und vier Wochen. «Es ist nicht erklärbar, weshalb ein Gesuchsteller fünfmal auf die Vertretung eingeladen werden sollte», sagt Glauser weiter – schon ein zweites Gespräch sei «nicht der Regelfall». Was bei Hamid Boukbech schiefgegangen ist, kann Glauser nicht sagen, weil er den Fall im Detail nicht kennt. Sein genereller Rat für einen möglichst reibungslosen Ablauf des Visumsverfahrens: Schweizer, die jemanden einladen möchten, sollen ihrem Gast ein formelles Einladungsschreiben schicken, das dieser seinem Gesuch beilegen kann.

Für Hamid Boukbech ist die Sache aber wohl gelaufen. «Er hat abgesagt», erzählt Hanspeter Mettler. «Er meldete sich bei mir nach zweieinhalb Monaten und sagte: ‹Ich kann nicht mehr – ich gebe auf.›»

*Name geändert