Update vom 2. April 2019

Der beauftragte Holzschutzfachmann wird vom Kantonsgericht Luzern und vom Bundesgericht freigesprochen. Für die betroffene Familie ist das bitter und teuer.

Nachdem sich der Hausbesitzer mit dem Holzschutzunternehmen Pfister nicht gütlich einigen konnte, klagte er im November 2015 vor Bezirksgericht Luzern auf eine Schadensersatzzahlung über 230‘000 Franken. Grösster Posten war dabei der Rückbau und Neuaufbau des Dachstocks.

Fast zwei Jahre später hiess das Gericht die Klage teilweise gut und verpflichtete Pfister zur Zahlung von rund 13‘000 Franken. Das Gericht sah den Beweis erbracht, dass das verwendete Holzschutzmittel für die Belastung der Raumluft verantwortlich sei, lehnte aber einen Kostenersatz für den neuen Dachstock als unnötigen Aufwand ab. Mit dem Neuaufbau verschwanden auch die gesundheitlichen Beschwerden.

Dar Urteil des Bezirksgerichts zog der Kläger ans Kantonsgericht weiter. Dort wurde die Klage im letzten Jahr vollumfänglich abgewiesen und Unternehmer Pfister freigesprochen. Sämtliche im Berufungsverfahren neu eingereichten Beweismittel des Klägers wurden nicht anerkannt und aufgrund der von der Vorinstanz beigezogenen Akten entschieden.

Das Bezirksgericht hatte ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Dabei waren die untersuchten Werte im Holz und in der Raumluft erhöht und als Quelle wurden die verwendeten Holzschutzmittel angesehen. Weil bei der Messung aber einige Täfer entfernt und die Dampfsperre teilweise geöffnet gewesen sei, gebe «die Messung nicht den wohnbaren Zustand wieder».

Das Kantonsgericht korrigierte nun die Vorinstanz in einem wesentlichen Punkt: Es bemängelte, dass keine Quellenanalyse vorgenommen worden sei, die andere Ursachen für die Raumluftbelastung ausschliesse. So war auch ein Korkboden entfernt worden. Die Gerichtsgutachterin habe sich nur auf die vom Holzschutzunternehmen eingesetzten Mittel konzentriert. Und: Ergänzende Beweise in diesem Punkt könne das Gericht nicht mehr erheben, nachdem der Kläger den Dachstock komplett zurück- und neu aufgebaut habe.

Für den Kläger und seine Familie wurden also offensichtliche Mängel im Gerichtsgutachten zum Stolperstein. Das Kantonsgericht befand auch, dass die von der Gutachterin gemessenen Belastungswerte zwar raumlufthygienisch als problematisch anzuschauen seien, aber keinen Werkmangel darstellten. Ein Kausalzusammenhang zwischen der gemessenen Luftbelastung und den unbestrittenen Gesundheitsbeschwerden der Hausbewohner wurde verneint.

Der Kläger zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Dort wurde die Berufung nun abgewiesen. Das Höchstgericht sah ebenfalls keinen Werkmangel gegeben und das Urteil des Kantonsgerichts sei weder willkürlich noch offensichtlich unhaltbar, auch wenn es die Beweise anders gewürdigt habe als die Vorinstanz.

Für die Hausbesitzer ist dies bitter – und sehr teuer. Allein die Gerichtskosten und die Auslagen der Beklagten summieren sich auf knapp 100‘000 Franken. Fazit: Wer wegen belasteter Raumluft nach einer Holzschutzbehandlung prozessiert, braucht dafür hieb- und stichfeste Beweise.

Artikel vom 29. September 2015:

 

Die Arztberichte des Zürcher Unispitals für Lotti Brändli, Peter Müller und Sohn Louis liefern übereinstimmende Befunde: 

«Die Reizung der Schleimhäute […] steht bei den Patienten im klaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Aufenthalt im sanierten Gebäude.» Ausgelöst wurde diese wahrscheinlich durch die «Einwirkungen von flüchtigen Kohlenwasserstoffen».

Was die Familie aus Emmen LU seit drei Jahren erlebt, ist ein Trauerspiel mit offenem Ausgang. Als sich das Paar für die Sanierung des Obergeschosses seines Einfamilienhauses entschied, zeigten sich Spuren von Schädlingsbefall an einem freigelegten Querbalken der Aussenwand. Dieser wurde ersetzt, und der beauftragte Surseer Holzschutzfachmann Fabian Pfister empfahl, die ganze Dachkonstruktion zu behandeln. In die Balken gespritzt wurde daraufhin Arbezol Spezial, ein lösemittelhaltiges Holzschutzmittel mit dem Wirkstoff Permethrin. Das Mittel ist zwar für die Behandlung von «Lebensräumen» zugelassen, soll laut Hersteller-Merkblatt in Wohn- und Schlafräumen aber nur bei vorhandenem Befall angewendet werden. Das war nach dem Ersatz des betroffenen Balkens nicht mehr gegeben.

Das sieht auch Raumluftexperte Heinz Rothweiler von der Walliseller Firma Ecosens so. «Im Innenbereich ist der vorbeugende Einsatz solcher Mittel weder sachgemäss noch üblich – sondern schlicht unnötig», sagt er. Der Holzdachverband Lignum, zuständig für die Fachausweise der Holzschutzspezialisten, antwortet vorsichtiger: «Bei sachgemässer Anwendung sollten sich keine Nebenwirkungen auf den Menschen bemerkbar machen.» Bei «multichemischer Sensibilität» seien Reaktionen aber nicht auszuschliessen. Der involvierte Handwerker Fabian Pfister will sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht dazu äussern, ob die von ihm empfohlene Anwendung des Mittels angemessen war.

Arbezol Spezial ist unter anderem ein Fisch-, Bienen- und Fledermausgift. Doch das erfuhren die Hausbewohner Brändli und Müller erst, nachdem die Chemiekeule zugeschlagen hatte. Nach wenigen Nächten in den sanierten Räumen, mit ausgetrockneten Schleimhäuten, Atemnot und unangenehmen Gerüchen, zügelten sie in andere Zimmer. Doch weder das noch häufiges Lüften halfen. An normales Wohnen war nicht zu denken; zeitweise mussten sie auswärts schlafen. Zugleich ging die Ursachensuche los.

Die Familie lebt auf der Dauerbaustelle

Ein Baubiologe empfahl, die Zimmer aufzuheizen und die Dämpfe dadurch «auszudünsten». Falls das nichts nütze, helfe nur eine noch radikalere Lösung: alle neuen Bauteile zurückzubauen. All das wurde versucht – und brachte nichts. Das Haus war nun eine permanente Baustelle, die Bewohner waren zusehends verzweifelt.

Schliesslich tippte eine kantonale Dienststelle in Luzern auf das Holzschutzmittel als Verursacher. Peter Müller stellte Handwerker Pfister zur Rede. Dieser beharrte darauf, fachmännisch korrekt gearbeitet zu haben. Offen ist eine Schlüsselfrage: 

Wurde übermässig viel von der heiklen Chemikalie verwendet?

Auf der ersten Rechnung Pfisters waren 35 Liter des Holzschutzmittels aufgeführt, die dann später auf 15 Liter korrigiert wurden.

Vier Monate nach der Behandlung des Dachstocks beauftragten die Hausbesitzer auf Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit die Firma Ecosens mit einer Raumluftmessung. Das Resultat brachte endlich Gewissheit und war ein Schock: Es wurde eine Konzentration an sogenannten flüchtigen organischen Verbindungen festgestellt, die mindestens zehnfach über den kurzzeitig tolerierbaren Werten lag. Laut Testbericht deuten alle Indizien auf das verwendete Holzschutzmittel als Quelle.

Als Nächstes installierten die Bewohner eine Luftschleuse zum Obergeschoss, doch ihre gesundheitlichen Beschwerden gingen dadurch nicht zurück. Mit Fabian Pfister wollten sie eine gütliche Einigung finden, aber dazu kam es nicht. Der Holzschutzexperte war bereits durch einen Anwalt vertreten.

Im letzten November ging es endgültig nicht mehr: Zum Selbstschutz zogen die angeschlagenen Bewohner in eine Mietwohnung. Weil schwerflüchtige Verbindungen aus Holzschutzmitteln nur langsam in die Raumluft übergehen und die Belastung sogar noch zunehmen kann, entschlossen sie sich zu einem radikalen Schritt: Diesen Sommer wurde der Dachstock vollständig abgebrochen und neu gebaut. Die Folgekosten betragen ohne Eigenleistungen bereits rund eine Viertelmillion Franken.

«Es vergeht fast kein Tag, an dem wir nicht in irgendeiner Weise mit dem Fall beschäftigt waren und sind.»

Peter Müller, Hausbesitzer

Brändli und Müller hatten sich letztes Jahr ebenfalls einen Anwalt genommen. Dieser stellte beim Bezirksgericht Luzern ein Gesuch auf eine vorsorgliche Beweisführung. Pfisters Anwalt verlangte demgegenüber die Abweisung und bestritt die Resultate der Raumluftmessung. Das Gericht trat auf das Gesuch ein und beauftragte eine neue Firma mit einer weiteren Expertise. Diese nahm eine Materialprobe und führte eine Luftmessung durch. Resultat: stark erhöhte Konzentration an Permethrin im Holz sowie eine erhöhte Konzentration an flüchtigen organischen Lösemitteln in der Raumluft. Als Quelle könne «das verwendete Holzschutzmittel angesehen werden». Es bestehe Handlungsbedarf.

Doch auch diese Expertise wurde vom gegnerischen Anwalt bestritten; er forderte eine weitere Luftmessung. Diesmal lehnte das Bezirksgericht ab. Die Verhandlung vor dem Friedensrichter endete ergebnislos. Den Betroffenen bleibt nun nur, vor Gericht zu klagen. «Es vergeht fast kein Tag, an dem wir nicht in irgendeiner Weise mit dem Fall beschäftigt waren und sind», sagt Hausbesitzer Müller. Die gesundheitlichen Beschwerden sind bis heute nicht auskuriert.

«Nicht objektiv beurteilbar»

Die Bewohner hatten darauf gepocht, dass die für Chemikalien zuständige Fachbehörde des Kantons Luzern von sich aus Strafanzeige gegen die Firma Pfister erheben würde – wegen Verletzung der chemikalienrechtlichen Sorgfaltspflichten. Doch das Amt trat nicht darauf ein: Die Aussagen der Parteien widersprächen sich diametral, und eine Sorgfaltspflichtverletzung sei aufgrund der Aktenlage nicht «objektiv beurteilbar» und aufgrund des Zeitablaufs wohl auch nicht mehr «zuverlässig beantwortbar». Dabei hatten Brändli und Müller die Fachstelle schon Ende 2013 informiert. Doch niemand war zum Augenschein vor Ort gekommen.

Immerhin, das nächste Ziel ist gesetzt: Anfang 2016 wollen die Bewohner wieder in ihr Haus mit dem neuen, unbelasteten Dachstock einziehen und «endlich wieder ein normales Leben führen». Der Rechtsstreit läuft weiter.