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Wehrpflicht

Was kann ich tun, 
damit ich nicht ins Militär muss?

Text:
  • Martin Rindlisbacher
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
21/11

Nicht alle können Militärdienst leisten. Wenn der Armeedienst zur 
Herausforderung für die Gesundheit oder das Gewissen wird, gibt es 
erfolgversprechende Optionen, von der Armee wegzukommen.

Wer sich für den Armee­dienst nicht fähig fühlt, kann beim Militärärzt­lichen Dienst (MAD) einen Antrag auf Dienstuntauglichkeit einreichen. Dazu gehört ein Arztzeugnis, möglichst von einem Facharzt oder bei psychischen Problemen von einem Waffenplatzpsychiater, der sich in der Materie auskennt.

In eindeutigen Fällen genügt diese Massnahme bereits. Andernfalls erfolgt das Aufgebot vor eine medizinische Untersuchungskommission (UC). Wer mit dem UC-Entscheid nicht einverstanden ist, kann sich beim MAD gratis dagegen wehren, wenn nötig nach der Einsicht ins komplette sogenannte Sanitätsdossier.

Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, kann auch ein Gesuch für den eineinhalbmal längeren Zivildienst stellen. Der Gewissenskonflikt wird nicht überprüft: Ist das Gesuch korrekt, wird man automatisch zugelassen.

Riskant ist es hingegen, einfach nicht einzurücken und zu hoffen, dass der Untersuchungsrichter im Strafverfahren auf Staatskosten die Dienstuntauglichkeit feststellen lässt: Scheitert das Ansinnen, kommt mit dem Strafurteil eine weitere Belastung dazu.

Mehr zum Thema finden Sie auf der 
Beratungsplattform www.helponline.ch

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© Beobachter Ausgabe 21 vom 12. Okt 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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