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Whistleblower

So verpfeift man seinen Chef

Text:
  • Peter Johannes Meier
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
11/10

Whistleblower nehmen sich meist einen teuren Anwalt. Warum gehen sie nicht zum kostenlosen kantonalen Ombudsmann? Oder melden Sie Ihren Fall dem Beobachter.

Whistleblower: So verpfeift man seinen Chef

Wenn Staatsangestellte Missstände in der Verwaltung anprangern, aber anonym bleiben wollen, schlägt die Stunde der Anwälte. Im aktuellen Fall beim Zürcher Migrationsamt ist das so. Angestellte werfen Vorgesetzten mitunter Willkür in der Fallbearbeitung vor, das Versenden von Pornobildern und überlange Pausen. Ein Anwalt war es auch, der 2008 die Eiterbeule an der Pädagogischen Hochschule Zürich zum Platzen brachte. Deren Verwaltungsdirektor soll sich bereichert haben, indem er etwa Bauarbeiten an seinem Haus über die Schule verrechnete. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren.

Die Whistleblower verzichteten in beiden Fällen auf die günstigere Alternative zu den Anwälten. Denn Zürich gehört zu den Kantonen, die eine Ombudsstelle unterhalten, die sich ausdrücklich auch als Anlaufstelle für Whistleblower anbietet.

Ombudsstelle: «Auf der sicheren Seite»

«Auch im Fall des Migrationsamts hätten wir die Angestellten professionell beraten und unterstützt», sagt Ombudsmann Thomas Faesi. Warum sie nicht zu ihm gekommen sind, darüber könne er nur spekulieren. Er nennt zwei Vorteile einer staatlichen Ombudsstelle. «Unsere Beratung kostet nichts. Und wir verhindern, dass sich Whistleblower wegen Verletzungen von Amtsgeheimnissen oder der Treuepflicht verantworten müssen.» Faesi erinnert dabei an die Whistleblowerinnen aus dem Zürcher Sozialamt, die auch Medien über konkrete Fälle informierten. «Wer Missstände über die Ombudsstelle klären lässt, bleibt auf der sicheren Seite», so Faesi.

Die Aktivitäten der Ombudsstelle seien mitunter wirkungslos, kritisiert dagegen Rechtsanwalt Ueli Vogel-Etienne, der die Whistleblower aus dem Zürcher Migrationsamt vertritt. «Wegen unhaltbarer Zustände im Amt sind über Jahre hinweg Beschwerden beim Ombudsmann eingereicht worden. Die Missstände sind geblieben.» Ombudsmann Faesi räumt ein, dass es immer wieder Beschwerden wegen des Migrationsamts gegeben habe. «Diese kamen aber immer von Klienten beim Amt oder deren Anwälten, nicht von Angestellten.»

Anwälte können einen höheren Druck auf Verantwortliche erzeugen, zum Beispiel indem sie Missstände öffentlich machen. «Die Medien sind tatsächlich die vierte Gewalt im Staat. Das ist nicht einfach eine leere Floskel», sagt Jurist Vogel-Etienne.

Über Medien Druck zu machen, will Faesi als allerletztes Mittel zwar nicht ganz ausschliessen. Eingesetzt hat er es aber noch nie. «Wir versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln. In der Regel ziemlich erfolgreich.» Whistleblowing-Fälle liessen sich allerdings an einer Hand abzählen. Und es seien in seinen zwei Amtsjahren auch nicht mehr geworden.

«Die Sache endlich zum Platzen bringen»

Warum er sich für einen Anwalt entschied, sagt ein Whistleblower aus einem der Zürcher Fälle. «Mit der Erkenntnis, wie ignorant Vorgesetzte und politische Verantwortliche auf Informationen über Missstände reagieren, sinkt auch das Interesse an einer Vermittlungslösung. Irgendwann geht es dann einfach darum, die Sache endlich zum Platzen zu bringen.»

Laut Adrian Strütt, der als Anwalt schon verschiedentlich Whistleblower vertreten hat, kann sich der Ombudsmann nicht kompromisslos für einen Klienten einsetzen: «Ein Ombudsmann muss neutral sein. Es ist nicht seine Aufgabe, die Interessen des Whistleblowers engagiert zu vertreten, schliesslich wird er vom Kanton entlöhnt.»

Das Vorgehen hat aber einen wesentlichen Nachteil, wie auch Vogel-Etienne einräumt. «Die Anwaltskosten bleiben meist beim Whistleblower hängen, selbst wenn sich alle Vorwürfe als richtig herausstellen.» Denn anders als in einem Verfahren vor Gericht ist der Whistleblower keine Partei, die von der unterliegenden Seite entschädigt werden muss.

90 Prozent der Whistleblower verlieren ihre Stellen. Wenn ihnen missbräuchlich gekündigt wird – was jeweils bewiesen werden muss –, können sie mit einer Entschädigung rechnen, die nach heutiger Rechtspraxis zwei Monatslöhne selten übersteigt. Das reicht für nicht viel mehr als die Anwaltskosten.

So machen Sie Unrecht publik

Bekämpfen Sie Missstände: Der Beobachter lanciert sichermelden.ch, die Plattform für anonyme Meldungen.
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Worauf Whistleblower achten sollten

Transparency Schweiz hat einen Leitfaden für Whistleblower (PDF, 64 kb) erstellt.

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© Beobachter Ausgabe 11 vom 26. Mai 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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