Zeugenaussage

Arbeitszeit nachholen?

Text:
  • Regina Jäggi
Ausgabe:
1/07

Frage: Ich wurde vom Bezirksgericht als Zeuge geladen - wegen eines Streits zwischen meinem Arbeitgeber und einer ehemaligen Mitarbeiterin. Der Gerichtstermin fällt in meine Arbeitszeit. Muss ich nun diese ausfallende Zeit nachholen?

Nein. Wenn ein Gericht für eine Zeugenaussage vorlädt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen Termin einzuhalten. Nur wegen Krankheit und Ähnlichem dürften Sie einen neuen Termin verlangen. Für die Erfüllung einer solchen gesetzlichen Pflicht, die Sie nicht selbst verschuldet haben, muss der Arbeitgeber Ihnen freigeben, und Sie müssen die Zeit nicht nachholen. Die ausfallenden Stunden dürfen Ihnen auch nicht vom Lohn abgezogen werden.

 

Anders wäre dies etwa bei einem Gerichtstermin als Angeschuldigter in einem Strafverfahren, da hier ein Selbstverschulden vorläge. Sollten Sie vom Gericht eine Zeugenentschädigung erhalten, die neben Ihren Auslagen auch den Zeitaufwand deckt, darf Ihr Arbeitgeber diesen Teil an Ihren Lohn anrechnen.

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© Beobachter Ausgabe 1 vom 03. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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