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    Weggesperrt

    Warum Tausende in der Schweiz unschuldig hinter Gittern sassen

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Zivilschutzräume

Im Ernstfall prost!

Text:
  • Jürg Keim
Ausgabe:
24/07

Private Schutzräume sind laut Vorschrift «periodisch» zu kontrollieren. In der Praxis kann das heissen: erstmals nach 36 Jahren, wenn daraus längst ein Weinkeller geworden ist. Und dann nimmt der Leerlauf seinen Gang.

Pensionär Roland Kissling aus Luterbach SO erhielt kürzlich Besuch von zwei Zivilschutzbeamten. Ihre Mission: «periodische Schutzraumkontrolle», wie es in der Vorankündigung hiess. Der ehemalige Militäroffizier konnte es kaum fassen, dass die Behörden seinen privaten Schutzraum überprüfen wollten. «Seit der Erstellung im Jahr 1971 ist das die erste Kontrolle», sagt der Hausbesitzer. So verwundert es nicht, dass der neun Quadratmeter kleine Raum längst als Weinlager und Vorratsraum dient. Kissling verzichtete darauf, ihn extra wegen der Kontrolle auszuräumen.

Die private Nutzung von Schutzräumen ist grundsätzlich erlaubt. Die Zweckentfremdung erfährt jedoch eine Einschränkung: Die Schutzbauten müssen jederzeit betriebsbereit gemacht werden können. Roland Kissling versteht das nicht. «Niemand kann mir vorschreiben, mich notfalls in meinem Keller zu verschanzen. Bereits ein Aufenthalt von mehreren Stunden wäre unzumutbar.»

Schweizweit existieren 2500 öffentliche Zivilschutzanlagen und über 270'000 private Schutzräume. Über 95 Prozent der Schweizer Bevölkerung würde in ihnen Unterschlupf finden - kein anderes Land verfügt nur ansatzweise über eine solche Dichte an sicheren Räumen für den Ernstfall. Ein solcher ist ein bewaffneter Konflikt und das damit verbundene Horrorszenario, mit seiner Familie wochenlang auf engstem Raum mit Konservennahrung ausharren zu müssen. Viel naheliegender ist das Eintreten anderer Ernstfälle, Naturkatastrophen etwa; in der Schweiz in erster Linie Überschwemmungen. Jedoch: Bei solchen Gefahren würden die zuständigen Behörden laut Claudia Bruckner von der Abteilung Schutz und Rettung der Stadt Zürich selbstverständlich «niemals» einen Schutzraumbezug anordnen.

Ausführen, nicht fragen

Der Zivilschutzraum ist ein Relikt aus einer anderen Zeit. Der Ruf nach seiner Abschaffung wird daher immer lauter. So debattiert das Parlament in der bevorstehenden Wintersession über die Aufhebung der Schutzraumpflicht bei Neubauten. Das legt die Vermutung nahe, dass auch die alten Schutzräume in Frage gestellt und die periodischen Kontrollen abgeschafft werden. Doch nichts da: Für Claudia Bruckner von der Stadtzürcher Zivilschutzorganisation steht die Notwendigkeit der Kontrollen durch die kommunalen Stellen ausser Frage, das stehe so in den Gesetzen, die die Behörden vollziehen müssten. Aber welchen Sinn haben Kontrollen, die in einer Kadenz von Jahrzehnten stattfinden? «Weitergehende Überlegungen betrachte ich nicht als angebracht», sagt Bruckner nur.

 

Bei der Inspektion von Roland Kisslings «vollwertigem Schutzbunker» aus dem Jahr 1971 traten, nicht wirklich überraschend, «wesentliche Mängel» an den Tag. So waren die Verschlusshebel der Panzertür nicht installiert. Weil deshalb die Tür nicht abschliessbar war, konnte auch nicht überprüft werden, ob der Schutzraum im Notfall funktionstauglich wäre. Die Behebung des Mangels wurde dennoch nicht angeordnet. Im Prüfungsbericht steht lediglich: «Die nächste periodische Schutzraumkontrolle findet voraussichtlich in zehn Jahren statt.» Roland Kissling wird seinen Raum wie bis anhin als Weinkeller nutzen können. Er fragt sich nur: «Wozu der ganze Aufwand?»

 

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© Beobachter Ausgabe 24 vom 21. Nov 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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