• Anzeige:

  • Abstimmung

    Drei Vorlagen kommen am 17. Juni 2012 zur Abstimmung - eine Übersicht:
    Managed Care
    Staatsverträge
    Bausparen

  • Doppelmoral: Deutsche Banken buhlen um Schweizer Schwarzgeld
    Deutsche Banken bekunden keinerlei Berührungsängste, wenn es darum geht, unversteuertes Geld von Schweizer Kunden entgegenzunehmen. Dies ergab eine umfangreiche Recherche der Schweizer «Handelszeitung» in Deutschland.
    lesen

  • Anwalt gesucht?

    In unserem Anwaltsnetz finden Sie Anwältinnen und Anwälte aus Ihrer Region.

    Anwalt finden

  • Rechtsfragen im Alltag

    Der grosse Schweizer Rechtsratgeber

  • Meistgelesene Artikel

    1. Das System Sozialhilfe
      Problemfall Sozialhilfe
    2. Mietwohnung
      Mein Nachbar zahlt weniger
    3. Strafrecht
      Was heisst «lebenslänglich»?
    4. Sport
      Heisser Lauf
    5. Schulden
      Pfändung - was heisst das?
  • Anzeige:

Alkoholgesetz

«55 Rappen für ein Bier, das ist absurd»

Text:
  • Sven Broder
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
19/10

Beim Jugendschutz weist das neue Alkoholgesetz gravierende Mängel auf, meint die Suchtexpertin Ruth Hagen.

Alkoholgesetz: «55 Rappen für ein Bier, das ist absurd»

Beobachter: Bei der Totalrevision des Alkoholgesetzes hat sich der Bund den Jugendschutz gross auf die Fahne geschrieben. Hält der Entwurf, was Sie sich davon versprochen haben?
Ruth Hagen
: Die gesetzliche Verankerung von Testkäufen durch Jugendliche und der «Sirupartikel», der verlangt, dass Betriebe drei alkoholfreie Getränke anbieten müssen, die billiger sind als das billigste alkoholische Getränk, das sind sicher Schritte in die richtige Richtung.

Beobachter: Ganz zufrieden sind Sie aber nicht?
Hagen
: Nein. Enttäuscht hat uns, dass die Werbebestimmungen nicht verschärft wurden. Bier und Wein dürfen weiterhin mit Lifestyle-Werbung «verkauft» werden. Dabei weiss man, dass diese Art von Werbung eine starke Wirkung gerade auf Junge hat und den Konsum beeinflusst.

Beobachter: Sie fordern zudem ein Happy-Hour-Verbot.
Hagen: Bei Spirituosen sind Angebote verboten, die animieren, für wenig Geld mehr zu trinken. Wir fordern das Gleiche für Bier und Wein, und das nicht nur freitags und samstags ab 21 Uhr, wie vorgesehen. Diese Einschränkung ist eine reine Alibiübung. Vor allem für Junge und die, die sich an Wochenenden betrinken, sind solche Billigstangebote zu verlockend.

Beobachter: Es zeigt sich: Sind die Drinks im Klub zu teuer, kaufen Jugendliche beim Discounter gleich eine ganze Flasche Wodka zum Selbermixen.
Hagen
: Das stimmt. Deshalb forderten wir im Vorfeld einen Mindestpreis für Alkoholika. Eine Flasche Wodka für zehn Franken, ein halber Liter Bier für 55 Rappen; solche Preise sind absurd, wenn man sieht, welche Probleme und Kosten der übermässige Alkoholkonsum verursacht.

Beobachter: Mindestpreise seien nicht EU-konform und nicht verfassungskonform, sagt der Bund. Zudem sei die Kaufkraft der Jugend heute so gross, dass eine Verteuerung zwecklos wäre.
Hagen
: Dem widersprechen wir. Wenn die Preise steigen, sinkt der Konsum. Das ist nicht nur beim Alkohol so. Und wenn Mindestpreise nicht möglich sind, gäbe es andere Optionen, zum Beispiel eine Lenkungsabgabe oder eine höhere Alkoholsteuer.

Beobachter: Wie lautet Ihr Ziel? Der Nullkonsum?
Hagen
: Nein. Wir wollen, dass mit Alkohol möglichst wenig Schaden angerichtet wird – für Konsumierende und ihr Umfeld.

Ruth Hagen, 36, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Sucht Info Schweiz (ehemals Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme). Weitere Informationen: www.sucht-info.ch

Anzeige:

  • Kommentar Formular

© Beobachter Ausgabe 19 vom 16. Sep 2010 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh