Neuer Ärger für Daniel Huber, Präsident der Dachorganisation der Schweizer Jenischen: Nachdem er wegen Geldbezügen aus der Kasse der Radgenossenschaft in die Schlagzeilen geraten ist (Beobachter Nr. 15), muss er nun auch noch vor Gericht – wegen illegalen Antiquitätenhandels. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn bestätigt auf Anfrage, dass sie gegen ihn Anklage wegen mehrfacher Hehlerei erhoben hat.

Daniel Huber weilt im Ausland

Huber soll Anfang 2009 einer Frau für mindestens 23'000 Franken Antiquitäten, die deren Mann gehörten, abgekauft haben. Obwohl er gewusst habe, dass sich das Paar einen Scheidungskrieg lieferte und es der Frau aufgrund einer richterlichen Verfügung untersagt war, Hausrat zu verkaufen. Huber wies die Vorwürfe während des Untersuchungsverfahrens stets zurück. Der Fall wird nun voraussichtlich im Oktober am Richteramt Thal-Gäu in Balsthal SO behandelt.

Unklar ist, wie es mit der Radgenossenschaft weitergeht. Die weitgehend vom Bundesamt für Kultur (BAK) finanzierte Organisation, die sich für die Belange der Jenischen einsetzt, steckt in Geldnöten, weil Huber sich bis Mai Lohnvorschüsse und Spesen von über 100'000 Franken auszahlen liess. Bis am 15. August muss Huber nun die Buchhaltung zur Überprüfung vorlegen. Er weilt aber seit Wochen im Ausland. Das Büro der Radgenossenschaft hätte am 4. August wieder öffnen sollen, doch die Ferien wurden um eine Woche verlängert. Betreten kann das Büro im Moment ohnehin niemand ausser Huber: Vor der Abreise Mitte Juli liess er die Schlösser auswechseln.

Freispruch von Hehlerei

Das Richteramt Thal-Gäu in Balsthal SO hat den Präsidenten der Dachorganisation der Jenischen vom Vorwurf der mehrfachen Hehlerei freigesprochen. Der Prozess hatte vergangene Woche stattgefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; ob die Staatsanwaltschaft es weiterzieht, ist noch offen. (Bild: Limmattaler Zeitung)

Quelle: Limmattaler Zeitung