Arbeitsplatz

Rauchverbot

Text:
  • Irmtraud Bräunlich
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
9/10

Mit dem neuen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen werden Arbeitnehmer besser vor den Auswirkungen des blauen Dunstes geschützt.

Arbeitsplatz: Rauchverbot

Rauchen schadet der Gesundheit, Passivrauchen auch. Aus diesem Grund waren Arbeitgeber schon bisher verpflichtet – wenn auch nur im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten –, dafür zu sorgen, dass Nichtraucher durch das Rauchen anderer Personen nicht belästigt werden. Ein neues Gesetz sorgt nun für einen noch konsequenteren Schutz vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens.

Ab 1. Mai dieses Jahres herrscht absolutes Rauchverbot in geschlossenen Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen oder die öffentlich zugänglich sind – zum Beispiel Ämter, Spitäler, Schulen, Museen, Theater und Einkaufszentren, aber auch Gefängnisse und Sportanlagen.

Erlaubt sind nur abgetrennte und ausreichend belüftete Raucherräume.

Wer gegen dieses Rauchverbot verstösst, wird mit happigen Bussen bestraft – egal, ob er selber raucht oder etwa als Inhaber eines Restaurants das Rauchen zulässt.

HelpOnline

Nähere Informationen sowie direkte Links auf das neue Gesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen finden Sie auf HelpOnline.

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