Aufbewahrungspflicht

Quittungen wie lang aufbewahren?

Text:
  • Rita Périsset
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
6/10

Frage: Bei mir häufen sich Belege, Quittungen, Bankauszüge und Rechnungen. Wie lange muss ich diese Papiere aufbewahren, damit ich notfalls beweisen kann, dass ich bezahlt habe?

Aufbewahrungspflicht: Quittungen wie lang aufbewahren?

Die meisten Forderungen verjähren nach zehn Jahren. Das Gesetz nennt aber eine ganze Reihe, bei denen das bereits nach fünf Jahren der Fall ist: etwa Mietzins-, Arzt- und Handwerkerrechnungen, Lohnforderungen und Versicherungsprämien.

Kurze Verjährungsfristen gelten zum Beispiel für Mängel bei Kaufsachen oder Reparaturen, die können Sie nur während eines Jahres geltend machen. Bei Steuerunterlagen gelten je nach Kanton andere Regeln; fragen Sie beim Steueramt nach.

Es gibt aber auch Papiere, die man nie wegwerfen sollte: Belege für den Kontostand zur Zeit der Heirat, Pensionskassenunterlagen, Belege über ausbezahlte Erbschaften und Schenkungen sowie Quittungen von teureren Anschaffungen – für die Hausratversicherung im Falle eines Falles.

Der Einfachheit halber behalten Sie also Ihre Quittungen und Belege zehn Jahre lang. Danach können Sie sich auf die Verjährung berufen, wenn eine alte Forderung geltend gemacht werden sollte.

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© Beobachter Ausgabe 6 vom 17. Mär 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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