• Anzeige:

  • Abstimmung

    Drei Vorlagen kommen am 17. Juni 2012 zur Abstimmung - eine Übersicht:
    Managed Care
    Staatsverträge
    Bausparen

  • Doppelmoral: Deutsche Banken buhlen um Schweizer Schwarzgeld
    Deutsche Banken bekunden keinerlei Berührungsängste, wenn es darum geht, unversteuertes Geld von Schweizer Kunden entgegenzunehmen. Dies ergab eine umfangreiche Recherche der Schweizer «Handelszeitung» in Deutschland.
    lesen

  • Anwalt gesucht?

    In unserem Anwaltsnetz finden Sie Anwältinnen und Anwälte aus Ihrer Region.

    Anwalt finden

  • Rechtsfragen im Alltag

    Der grosse Schweizer Rechtsratgeber

  • Meistgelesene Artikel

    1. Das System Sozialhilfe
      Problemfall Sozialhilfe
    2. Mietwohnung
      Mein Nachbar zahlt weniger
    3. Strafrecht
      Was heisst «lebenslänglich»?
    4. Sport
      Heisser Lauf
    5. Schulden
      Pfändung - was heisst das?
  • Anzeige:

Belästigungen

Bleibt der Täter anonym?

Text:
  • Daniel Leiser
Ausgabe:
5/06

Frage: Ich werde von anonymen Anrufen belästigt. Die Nummer des Anrufers kenne ich. Doch der Mobilfunkanbieter will die Personalien nicht bekannt geben – aus Datenschutzgründen. Was kann ich tun?

Mobilfunkanbieter versuchen sich bei solchen Vorfällen immer wieder hinter dem Datenschutz zu verstecken – zu Unrecht. Denn: Gemäss Artikel 60 Absatz 3 der Verordnung über Fernmeldedienste müssen die Anbieter Namen und Adresse des Teilnehmers oder der Teilnehmerin bekannt geben, wenn jemand glaubhaft macht, dass der betreffende Anschluss missbräuchlich verwendet worden ist.

 

Das heisst: Sie können sich mit einem schriftlichen Gesuch direkt an den Mobilfunkanbieter wenden. Versuchen Sie dabei, möglichst genau Datum, Zeit und Dauer der belästigenden Anrufe oder auch SMS anzugeben. So nehmen Sie dem Mobilfunkanbieter den letzten Wind aus den Segeln. Dieser muss Ihnen Auskunft darüber geben, von wem Sie belästigt werden. Auch die Ausrede, Sie müssten zuerst zur Polizei gehen, müssen Sie sich übrigens nicht gefallen lassen.

 

Anzeige:

© Beobachter Ausgabe 5 vom 02. Mär 2006 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh