Beobachter: Wer entführt seine Kinder?
Rolf Widmer: Von Entführungen spreche ich nicht gern. Das würde bedeuten, dass jemand ein Kind mitnimmt, ohne dass man weiss, wohin. Das ist eher die Ausnahme. In der Regel «entführen» Mütter oder Väter ihre Kinder nach der Trennung zurück in ihr Heimatland, zu ihrer Herkunftsfamilie.

Beobachter: Trotzdem ist das eine Straftat, wenn es gegen den Willen des anderen Elternteils geschieht.
Widmer: Das ist so. Tatsache ist aber: Wenn der zurückgebliebene Elternteil den Vater oder die Mutter des Kindes wegen Kindsentführung anzeigt, erschwert das oft eine einvernehmliche Lösung. Und für das Kind ist es das Wichtigste, dass es den Kontakt zu beiden Elternteilen behalten kann. Darum raten wir den Eltern, den gerichtlichen Weg nur zu beschreiten, wenn trotz Mediation eine Einigung ausgeschlossen erscheint.

Beobachter: Seit 2009 gilt das Bundesgesetz über internationale Kindsentführung. Es verspricht, auf Vermittlung zu setzen und vermehrt Mediationen anzuordnen. Klappt das im Alltag?
Widmer: Leider nein. Wie so oft bestehen zwar gesetzliche Grundlagen, aber mit der Umsetzung hapert es. Der Bund schiebt die Verantwortung an die Kantone ab, und diese geben sie an die Gerichte weiter. Dort hängt es wie bis anhin vom einzelnen Richter ab, ob Fachpersonen beigezogen werden oder nicht. Leider passiert es nach wie vor oft, dass der Richter sofort Partei für die Mutter oder den Vater ergreift. Das hilft dem Kind überhaupt nicht.

Beobachter: Haben Sie kein Verständnis dafür, dass eine Frau ihren Exmann anzeigt, wenn er die Kinder, die bei ihr in der Schweiz aufgewachsen sind, plötzlich in einem für sie fremden Land bei Verwandten unterbringt?
Widmer: Auf der emotionalen Ebene habe ich natürlich grosses Verständnis. Aber aus Sicht des Kindes ist es zentral, dass es ihm dort, wo es gerade ist, gutgeht. Und dass der Kontakt zum anderen Elternteil nicht gekappt wird. Wer wofür bestraft wird, ist in diesem Fall zweitrangig.

Beobachter: Die Mütter und Väter hoffen wohl, eine Anzeige helfe, die Kinder zurückzubekommen.
Widmer: Das funktioniert nicht, vor allem nicht in Ländern, die das Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen nicht unterzeichnet haben. Das sind zum Beispiel die meisten arabischen Länder. Die Chancen auf eine gerichtlich angeordnete Rückführung aus diesen Ländern sind schlecht. Ganz einfach weil in vielen dieser Länder die Kinder rechtlich ab einem Alter von sechs Jahren zur Familie des Vaters gehören. Darum haben Väter aus muslimischen Ländern unter Umständen ein anderes Rechtsverständnis. Sie begehen in ihren Augen kein Unrecht, wenn sie ihre Kinder zu sich nehmen.

Beobachter: Ist das den Schweizer Ehefrauen bewusst, wenn sie Mütter werden?
Widmer: Kaum. Wir haben vor Jahren ein Beratungsangebot für binationale Paare aufgebaut, das dazu motivieren sollte, gewisse Dinge bereits vor der Ehe zu regeln. Die Dienstleistung wurde lediglich von ein paar Schwiegermüttern in Anspruch genommen, die sich Sorgen machten, weil ihre Tochter sich in einen Muslim verliebt hatte.

Beobachter: Lassen sich Kindsentführungen durch vorangehende Absprachen verhindern?
Widmer: Natürlich gibt es keine absolute Sicherheit. Aber solange es gelingt, ein gewisses Niveau an Kommunikation aufrechtzuerhalten, ist die Gefahr deutlich geringer, dass sich ein Elternteil zu so einer drastischen Massnahme gezwungen fühlt.

Beobachter: Sind Kindsentführungen Affekthandlungen, oder werden sie von langer Hand geplant?
Widmer: Es gibt beides. Meist sind es sicher geplante Handlungen. Am häufigsten bleiben Kinder weg, nachdem sie mit Mutter oder Vater in den Ferien gewesen sind. Vielfach ist dann die Mutter oder der Vater überzeugt, es gehe den Kindern in ihrem respektive seinem Heimatland besser. Aber natürlich gibt es auch Momente, in denen ein Elternteil aus allen Wolken fällt. Letzte Weihnachten kam ein Vater zu uns – seine Frau hatte eben angerufen und ihm mitgeteilt, sie sei jetzt mit dem Kind in Spanien und komme nicht mehr zurück.

Beobachter: Was heisst so ein Schritt für die Kinder?
Widmer: Das ist extrem traumatisch. Jede Trennung, die gewaltsam herbeigeführt wird, ist für Kinder sehr schlimm. Wenn Sie Ihrem Kind verunmöglichen, den anderen Elternteil zu sehen, ist es, als würden Sie sein Herz in zwei Teile reissen. Das vergessen verletzte Erwachsene gern.

Beobachter: Wird es dank der Einführung der gemeinsamen Sorge weniger Kindsentführungen geben?
Widmer: Eine gute Frage. Theoretisch müssten ja Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, viel mehr miteinander absprechen und kommunizieren. Die Frage ist, was bei Paaren passiert, die das nicht können. Hier bringt die gemeinsame Sorge allenfalls ein noch grösseres Konfliktpotential und noch mehr Unklarheit. Wenn Konflikte nur aufgrund des Sorge- respektive Aufenthaltsrechts entschieden werden, kommt es zu absurden Situationen.

Beobachter: Zum Beispiel?
Widmer: Wir hatten kürzlich den Fall einer Schweizerin, die mit Mann und Sohn in Israel gelebt hat. Die beiden trennten sich, weil der Vater sich einer strengreligiösen Gemeinschaft angeschlossen hatte und gegen seine Frau gewalttätig wurde. Ein Gericht entschied, er dürfe sich seiner Frau nicht mehr nähern. Die Frau floh mit dem Baby in die Schweiz. Der Mann klagte. Das Gericht entschied, der Vater habe das Recht, sein Kind zu sehen, die Frau müsse in Israel leben. Der Entscheid wurde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen, und die Frau bekam recht. Zum ersten Mal wurde eine Entführung legalisiert, weil man das Kindswohl höher gewichtete als das Recht des zurückgebliebenen Elternteils.

Beobachter: Es gibt einen weiteren aktuellen Fall: Eine Schweizer Mutter hat ihren früheren Ehemann wegen Kindsentführung angezeigt. Jetzt sitzt der Vater im Gefängnis, die Kinder leben in Tunesien – und die Mutter ist in der Schweiz.
Widmer: Solch unglückliche Situationen gibt es, wenn Eltern es nicht schaffen, den Fokus auf das Wohl ihrer Kinder zu legen – wenn es nur noch darum geht, selber recht zu erhalten oder gar den Partner zu bestrafen. Im angesprochenen Fall kommt noch dazu, dass alles in der Öffentlichkeit abgehandelt wird. Das führt immer zu verhärteten Fronten und verunmöglicht eine gütliche Einigung.

Beobachter: Diese Kinder sind nun seit Jahren in Tunesien, sprechen kein Deutsch mehr. Ist es in solchen Fällen überhaupt noch sinnvoll, eine Rückkehr anzustreben?
Widmer: Das muss im Einzelfall geprüft werden. Aber es ist eine Tatsache, dass eine Rückkehr in die Schweiz für die Kinder nicht immer die beste Lösung ist. Das hören wir Schweizerinnen und Schweizer natürlich nicht gern. Aber es kann durchaus sein, dass es für die Kinder besser ist, mit dem Vater in Tunesien, im Libanon oder in Marokko aufzuwachsen, eingebettet in eine Grossfamilie, als hier mit der Mutter, die mit dem Existenzminimum in einer kleinen Wohnung leben muss.

Beobachter: Die Schlussfolgerung könnte also lauten: «Abwarten und Tee trinken, bis die Kinder erwachsen sind»?
Widmer: Nein, im Gegenteil, niemals aufgeben! In den allermeisten Fällen kommt es irgendwann zu einer Zusammenführung – und sei es tatsächlich erst dann, wenn die Kinder erwachsen sind. Für die Kinder ist es ausserordentlich wichtig, zu wissen, dass ihre Mutter oder ihr Vater trotz allem an sie denkt. Briefe schreiben, skypen, Geburtstagsgeschenke schicken! Wir begleiten aktuell eine Mutter, deren sechs Kinder vor 15 Jahren in den Iran entführt wurden. Diesen Sommer werden sie sich in der Türkei zum ersten Mal wiedersehen.

Rekord: 36 Kinder in die Schweiz entführt

Die Zahl der registrierten Kindsmitnahmen in die Schweiz hat 2012 einen Höchststand erreicht. Das Bundesamt für Justiz verzeichnete 36 Fälle von Kindern, die illegal in die Schweiz gebracht wurden. Das sind doppelt so viele wie 2003, bei Beginn der Datenerfassung. Die Dunkelziffer ist hoch. So war allein die Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes letztes Jahr in mehr als 200 Fälle von realisierter oder versuchter Kindsentführung involviert. Als Grund für die steigenden Zahlen machen Experten die Zunahme binationaler Ehen verantwortlich. Die Schweiz ist über das Haager Kindsentführungs- und das Europäische Sorgerechtsübereinkommen mit 84 respektive 37 Staaten vertraglich verbunden. Seit 2009 ist das neue Bundesgesetz über internationale Kindsentführung in Kraft. Es soll meist über mehrere Instanzen geführte Verfahren verkürzen und dafür sorgen, dass vermehrt Mediationen angeordnet werden. Das Ziel: Zwangsvollstreckungen wenn immer möglich zu verhindern.

Entführung befürchtet – was tun?

Tipps für Leute, die fürchten, dass die Partnerin beziehungsweise der Partner das gemeinsame Kind ins Ausland bringen oder es von dort nicht mehr zurückbringen könnte:

  • Halten Sie den Kontakt zum anderen Elternteil aufrecht. Vermeiden Sie Konflikte.

  • Verhindern Sie nicht grundlos den regelmässigen Kontakt des anderen Elternteils zum Kind. Wenn das Besuchsrecht ein zu grosses Risiko ist: Leiten Sie rechtliche Schritte ein.

  • Ziehen Sie eine Fachperson bei; lassen Sie sich beim Internationalen Sozialdienst beraten.

  • Bleiben Sie wachsam, wenn der andere Elternteil sein Verhalten ändert (Kündigung der Arbeitsstelle, Verkauf von Dingen, Fragen nach dem Pass des Kindes).

  • Informieren Sie Ihr Umfeld, Familie, Krippe, Schule, Nachbarn. Stellen Sie sicher, dass Sie informiert würden, wenn etwas Unvorhergesehenes passierte.

  • Bewahren Sie die Ausweispapiere des Kindes sicher auf.

  • Dossier: Tragen Sie Informationen über den anderen Elternteil zusammen – Familie, Freunde in der Schweiz und im Ausland.

Die rechtlichen Massnahmen

Wenn Sie verheiratet sind:

  • Beantragen Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts beim Richter am Wohnsitz des Kindes dringliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft. Beantragen Sie für den Elternteil, der mit dem Kind ins Ausland reisen könnte, ein Verbot, mit ihm die Schweiz zu verlassen.


Wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben und der Partner ein Besuchsrecht hat:

Beantragen Sie für den anderen Elternteil ein Verbot, mit dem Kind die Schweiz zu verlassen.

  • Beantragen Sie ein Recht auf begleiteten Besuch an einem geschützten Ort – allenfalls mit Hinterlegung des Reisepasses.

  • In Extremfällen können Sie die Suspendierung des Besuchsrechts verlangen.

  • Wenn der andere Elternteil mit einer Kindsentführung droht oder gar schon versucht hat, das Kind zu entführen, können Sie gemäss Artikel 180 des Strafgesetzbuchs eine Strafanzeige einreichen.

  • Alle genannten Massnahmen sollten nur dann eingeleitet werden, wenn eine Mediation von Anfang an aussichtslos erscheint.

Adressen und Beratung

Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes
Telefon 044 366 44 77
www.ssiss.ch

Beratung für binationale Paare
www.binational.ch