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Das neue Urteil

Weniger Taggeld wegen «Neger»

Text:
  • Patrick Strub
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
18/10

Wegen einer Provokation wurde dem Opfer einer Prügelei die Taggeldleistung um 20 Prozent gestrichen.

Ein 22-jähriger hellhäutiger Trampassagier wurde von einem 18-jährigen dunkelhäutigen Mitfahrer ver­prügelt und erlitt schwere Verletzungen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) kürzte ihre Taggeldleistungen um 20 Prozent für die ersten zwei Jahre, weil der Verletzte seinen Widersacher mit dem Begriff «Neger» provoziert habe.

Das Berner Verwaltungs­gericht hob diese Kürzung auf, weil es nicht als erwiesen ansah, dass der Verletzte sich so geäussert habe. Selbst wenn dem so wäre, so das Verwaltungsgericht, läge kein grobfahrlässiges Verhalten mit Bezug auf die erlittene Verletzung vor.

Die von der Suva angerufene sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts beurteilt die Situation anders. Zwar gebe es keinen direkten ­Beweis für die Provokation. Es reiche jedoch, dass zwei Personen bestätigten, dass der Dunkelhäutige erwidert hatte: «Was? Neger?»

Ausserdem sei es objektiv klar, dass der fragliche Ausdruck von einer dunkelhäutigen Person als rassistisch empfunden werde. Damit erachtete das oberste Gericht ein grobfahrlässiges Verhalten als erwiesen. Auch der sogenannte adäquate Kausalzusammenhang stand für die Richter ausser Frage. Das Gericht bestätigte deshalb die von der Suva verfügte Taggeldkürzung um 20 Prozent.

Bundesgericht, Urteil vom 28. Juni 2010 (8C_877/2009)

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© Beobachter Ausgabe 18 vom 01. Sep 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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