Christian Erb und sein Bruder Rolf waren es gewohnt, das Geld mit beiden Händen auszugeben. Doch dann krachte das Familienimperium, zu dem einst Autoimportfirmen sowie Küchen-, Fensterbau- und Kaffeehandelsunternehmen gehörten, vor sechs Jahren durch Fehlspekulationen zusammen. Die beiden Söhne des 2003 verstorbenen Firmenpatriarchen Hugo Erb mussten Privatkonkurs anmelden – und fuhren ihren Lebensstil etwas herunter. Doch wirklich schlecht leben die beiden wohl bekanntesten Konkursiten der Schweiz nicht.

Christian Erb, 51, residiert auf einem stattlichen Landgut im Schaffhauser Weindorf Rüdlingen. Dort führte der frühere Diskuswerfer einst Wettkämpfe mit Sportlern durch, die wegen Dopings gesperrt waren. Das Landgut war noch vor dem Crash der Erb-Gruppe auf die damals einjährigen Zwillinge von Rolf Erb überschrieben worden. Zwar haben die Gläubiger diese Übertragung gerichtlich angefochten, doch bis der Prozess abgeschlossen ist, wohnt Christian Erb im Landhaus. Nach einem Autounfall 1994, der ihn zum Querschnittgelähmten machte, wurde das Anwesen für über drei Millionen Franken und teils mit Geldern der IV behindertengerecht umgebaut. Miete zahlt Christian Erb keine, muss aber für den Unterhalt des Hauses aufkommen. «Den Lebensunterhalt bestreitet er mit einer IV- und Suva-Rente», ergänzt sein Anwalt Marc-Antoine Kämpfen.

Auch der 58-jährige Rolf Erb, bei dem sich die Betreibungen auf geschätzte drei Milliarden Franken belaufen, gefällt es nach wie vor ausgezeichnet auf Schloss Eugensberg in Salenstein TG, hoch über dem Bodensee. Das Haus mit seinen 45 Zimmern und 64 Hektaren Umschwung dürfte trotz gesunkenen Immobilienpreisen immer noch 50 Millionen Franken wert sein. Auch dieses feudale Anwesen liess er auf seine Söhne überschreiben, nachdem er es vor dem Zusammenbruch des Unternehmens von der Hugo Erb AG gekauft, aber laut Konkursverwaltung nicht bezahlt hatte. Selbstverständlich verlangen seine Gläubiger, dass es zusammen mit weiteren Vermögenswerten zur Konkursmasse geschlagen wird.

Den Anwalt muss der Staat bezahlen

Doch Erb wehrt sich – bisher mit Erfolg. «Der Fall liegt nach diversen Nebenscharmützeln, die teils bis vor Bundesgericht gingen, noch immer bei der untersten Instanz», sagt Matthias Hotz, der als Anwalt die Verfahren der verschiedenen Gläubiger bündelt. Die Gegenseite habe noch nicht einmal seine vor Jahren eingereichte, über 100-seitige Klageschrift beantwortet.

Einen Erfolg konnte Rolf Erb – oder seine heute achtjährigen Zwillinge – vor wenigen Wochen verbuchen. Nachdem ihnen das Thurgauer Obergericht die unentgeltliche Prozessführung verweigert hatte, wies das Bundesgericht dieses Urteil zurück. Das bedeutet, dass sich die Erbs mindestens für das Verfahren auf der untersten Instanz auf Staatskosten einen Anwalt nehmen dürfen.

Der Unterhalt eines Schlosses wie Eugensberg dürfte nicht ganz billig sein. Doch das ist kein Problem für Rolf Erb. «Er hat einen Teil der Schlossanlagen und den Landwirtschaftsbetrieb verpachtet, damit bestreitet er den Unterhalt», sagt Gläubigeranwalt Hotz. Auch wenn diese Vermietungen namhafte Beträge einbringen, reicht das allein wohl kaum. Laut Matthias Hotz sind «bei privaten Gesellschaften Vermögenswerte mit grossem Ertragspotential aufgetaucht». Was konkret heissen will: Offensichtlich generiert Rolf Erb aus Immobilien grössere Beträge.

Auch bei seinem Bruder Christian sind vor kurzem in Deutschland knapp zwei Millionen Franken aufgetaucht. Diese Gelder, die sehr viel später dazugekommen seien, stünden nicht in einem Zusammenhang mit den Vorkommnissen um die Erb-Gruppe und deren Zusammenbruch, erklärt Anwalt Kämpfen. Im Übrigen sei die Sache bereits mit der Staatsanwaltschaft geklärt, und die Gelder seien beschlagnahmt. Man hätte gerne von den konkursiten Brüdern Erb gewusst, wie es denn tatsächlich um ihre Finanzen steht, doch wie bereits seit Jahren verweigern sie jede Auskunft.

Zwischen den Gläubigern und Rolf Erb gab es schon einmal Vergleichsverhandlungen, doch ohne konkretes Ergebnis. «Ich vermute, dass es Rolf Erb auf eine Zermürbungstaktik abgesehen hat und er auf Zeitgewinn spielt», sagt ein Insider. Irgendwann würden die Gläubiger die Geduld verlieren und einen für Erb günstigen Vorschlag machen. Zudem wird die Konkursmasse mit jedem Jahr kleiner, fallen doch erhebliche Liquidations- und Anwaltskosten an. Allein die Liquidationskosten der Unifina, einer der vier Holdings der Erb-Gruppe, werden auf 3,5 Millionen Franken geschätzt.

Es sind noch 400 Millionen Franken übrig

Während die beiden Pleitiers Erb einen gehobenen Lebensstil pflegen, können die Gläubiger nicht mehr viel erwarten. Bei der Unifina dürften sie mit einer Konkursdividende von etwa 2,5 Prozent rechnen. Die Gläubiger der Hugo Erb AG erhalten 0,1 bis 3,5 Prozent. Bis heute sind noch etwa 400 Millionen Franken aus dem Milliardenvermögen übriggeblieben.

Den Zusammenbruch des einst florierenden Unternehmens mit 4900 Beschäftigten verursachten Fehlspekulationen in Devisen und Immobilien. Wie der «Sonntags-Blick» vor einigen Wochen aufgrund eines Gutachtens des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Balmer-Etienne vermeldete, machten bereits 1995 die Verluste aus Devisenspekulationen 335 Millionen Franken aus. Bereits Jahre vor dem Zusammenbruch sei das Unternehmen hoffnungslos überschuldet gewesen, und nur Bilanzmanipulationen hätten das Ende hinauszögern können. Dabei konnte sich Patron Hugo Erb auf die Dienste seines treuen Freundes und Revisors Albert Manser stützen, der ihm die gewünschten Bilanzen lieferte. Er muss sich wie Hugo Erb auch nicht mehr auf dieser Welt verantworten.

Der emeritierte Wirtschaftsprofessor Hans Geiger war in jenen Jahren Devisenchef der Credit Suisse (damals Schweizerische Kreditanstalt). «Die Erbs waren im Markt bekannt als wilde Spekulanten», erinnert sich Geiger. Ein Insider meint, die Erbs hätten auch Geschäfte gemacht, die verboten gewesen seien. Es ging dabei etwa um die Verlängerung von Terminkontrakten, um nicht den fälligen Betrag zahlen zu müssen.

Bilanzmanipulationen sind eines der möglichen Delikte, die die Staatsanwaltschaft Zürich untersucht. Seit Jahren arbeitet Staatsanwältin Susanne Leu an diesem Fall, den sie von einem Vorgänger übernahm. Zuerst musste sie sich in die äusserst komplexe Materie einarbeiten. Ende 2010, über sieben Jahre nach dem Zusammenbruch, will sie den Fall zum Abschluss bringen. «Diese Verfahrensdauer ist sehr lang, wahrscheinlich zu lang», kritisiert der Freiburger Staatsrechtsprofessor Christof Riedo.

Ein schwieriger Job für die Strafverfolger

Zum Stand der Erkenntnisse will Staatsanwältin Leu nur so viel sagen: «Es wird mutmasslich zu einer Anklage kommen.» Früher klang das auch schon überzeugter. In der Tat wird es für die Staatsanwaltschaft nicht einfach sein, den Erbs einen Vorsatz für strafrechtlich relevantes Handeln zu beweisen. Auch Beteiligte, die durchaus nicht mit den Erbs sympathisieren, sind skeptisch. Ein mehrfach einvernommener Zeuge meint: «Ich bezweifle, ob die Staatsanwaltschaft in diesem komplexen Fall den Überblick hat. Es bräuchte ein Fallmanagement, das mit Gläubigervertretern und Sachwaltern zusammenarbeitet und die Fäden in der Hand hat.» Erstaunt hat ihn, dass er vor wenigen Monaten dasselbe nochmals gefragt wurde wie bereits Jahre zuvor. «Ob in der Staatsanwaltschaft genügend ökonomischer Sachverstand vorhanden ist, wage ich zu bezweifeln.»

Laut diesem Zeugen hat sich dafür Rolf Erb in all den Jahren ein erstaunliches juristisches Wissen angeeignet. «Er hat offenbar im Kampf um seine Güter eine neue Lebensaufgabe gefunden.» Und dieser Kampf kann gut und gerne nochmals so lange dauern wie bisher.