Fehlende Vignetten
Velos einfach entsorgen?
Frage: In unserem Veloraum stapelte sich neben diversen Fahrrädern auch kiloweise Sperrgut. Nun hat unser Hausmeister mit dem Sperrgut alle Velos ohne gültige Vignette einfach entsorgen lassen. Durfte er das?
Es gilt Folgendes zu unterscheiden: An Sperrgut hat der Mieter kein Interesse mehr; es ist zur Entsorgung bestimmt. Will der Hausmeister den Veloraum «entrümpeln», muss er vorgängig alle Mieter schriftlich auffordern, den Müll innert einer bestimmten Frist selbst wegzuschaffen, ansonsten er das Sperrgut auf deren Kosten entsorgen darf.
Anders verhält es sich bei Fahrrädern: Ein Velo ohne gültige Vignette ist kein Sperrgut, kann es doch auch nach Jahren wieder einsatzfähig gemacht werden. Eine Pflicht, eine Vignette am Velo anzukleben, besteht auch nur für den Fall, dass das Fahrrad tatsächlich im Verkehr benützt wird. Durch die Veloentsorgung hat sich der Hausmeister wegen Sachentziehung strafbar gemacht, darum trifft ihn eine Schadenersatzpflicht.
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© Beobachter Ausgabe 2 vom 17. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

