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Festnahme

Wegen Sprayen verhaften?

Text:
  • My Chau Ha
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
26/11

Mein Sohn wird verdächtigt, an einer Sprayerei beteiligt gewesen zu sein. Heute Morgen ist nun die 
Polizei aufgetaucht und hat ihn 
ohne Voranmeldung verhaftet und 
mitgenommen. Ist das zulässig?

Die Polizei darf Personen festnehmen, wenn diese, gestützt auf Ermittlungen oder andere zuverlässige Informationen, eines Verbrechens oder Vergehens verdächtigt sind. Beim Sprayen handelt es sich um Sachbeschädigung. Ist der Schaden gross, liegt ein Vergehen vor, das bei hinreichendem Verdacht zu 
einer vorläufigen Festnahme berechtigt.

Die Festnahme muss dann nicht zuerst vorangemeldet werden. Nach der Befragung muss man Ihren Sohn unverzüglich freilassen, wenn der Tatverdacht für die Festnahme unbegründet war. Dann muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen und Ihrem Sohn für Aufwendungen und wirtschaftliche Einbussen eine angemessene Entschädigung bezahlen – sowie Genugtuung bei besonders schwerer Verletzung seiner persönlichen Verhältnisse.

Bleibt er aber in Haft, muss er innert 
24 Stunden von der Staatsanwaltschaft einvernommen werden. Bei einem allfälligen Freispruch hat er wiederum Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung.

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© Beobachter Ausgabe 26 vom 22. Dez 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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