• Anzeige:

  • Abstimmung

    Drei Vorlagen kommen am 17. Juni 2012 zur Abstimmung - eine Übersicht:
    Managed Care
    Staatsverträge
    Bausparen

  • Doppelmoral: Deutsche Banken buhlen um Schweizer Schwarzgeld
    Deutsche Banken bekunden keinerlei Berührungsängste, wenn es darum geht, unversteuertes Geld von Schweizer Kunden entgegenzunehmen. Dies ergab eine umfangreiche Recherche der Schweizer «Handelszeitung» in Deutschland.
    lesen

  • Anwalt gesucht?

    In unserem Anwaltsnetz finden Sie Anwältinnen und Anwälte aus Ihrer Region.

    Anwalt finden

  • Rechtsfragen im Alltag

    Der grosse Schweizer Rechtsratgeber

  • Meistgelesene Artikel

    1. Das System Sozialhilfe
      Problemfall Sozialhilfe
    2. Mietwohnung
      Mein Nachbar zahlt weniger
    3. Strafrecht
      Was heisst «lebenslänglich»?
    4. Sport
      Heisser Lauf
    5. Schulden
      Pfändung - was heisst das?
  • Anzeige:

aktualisiert am 28. Dez 2011 10:23Fifa-Korruption

Deal soll offen gelegt werden

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Marcello Casal Jr. www.wikimedia.com

Das Obergericht des Kantons Zug gibt dem Beobachter recht und will offen legen, weshalb das Strafverfahren gegen die Fifa und zwei weltbekannte Fifa-Funktionäre eingestellt wurde, nachdem diese 5,5 Millionen gezahlt hatten.

FIFA-Präsident Sepp Blatter wollte die Einstellungsverfügung Mitte Dezember öffentlich machen - doch geschehen ist nichts.

Es gibt ein Dokument, das Licht in die Korruption beim Weltfussballverband Fifa bringen kann. Mit der Einstellungsverfügung 2A 2005 31601 vom 11. Mai 2010 stellte die Zuger Staatsanwaltschaft ein Straf­verfahren gegen die Fifa und zwei «weltweit anerkannte Personen des öffentlichen Lebens» wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung ein – weil die Beschuldigten 
5,5 Millionen Franken Wiedergutmachung zahlten. Sie hatten zugegeben, von der Firma ISL Bestechungsgelder für die Vergabe von TV- und Vermarktungsrechte erhalten zu haben.

Der Beobachter verlangte Einsicht in die Einstellungsverfügung, um zu prüfen, ob Prominente von der Justiz bevorzugt behandelt wurden. Die Zuger Staatsanwaltschaft wollte Transparenz schaffen – unter Angabe der Beträge und der Namen. Doch die Fifa und die beiden Mitbeschuldigten reichten dagegen Beschwerde beim Zuger Obergericht ein.

Anzeige:

Auch die Oberrichter haben sich nun für Transparenz entschieden: Es bestehe ein «gewichtiges öffentliches (und weltweites) Interesse an den Umständen, die zur Einstellung des Strafverfahrens im Fall Fifa führten», schreiben sie in ihrem Entscheid vom 22. Dezember, der dem Beobachter vorliegt. Es müsse von der Öffentlichkeit kontrolliert werden können, «wie sich die Wiedergutmachungssumme von CHF 5,5 Mio zusammensetzt und wer sich in welcher Höhe daran beteiligt hat.» Bis heute sei es nicht möglich zu prüfen, ob die Fifa und die beiden beteiligten Exekutiv-Mitglieder «in irgendeiner Weise bevorzugt behandelt wurden» oder ob die Einstellung der Strafuntersuchung «in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht korrekt erfolgte.»

Deshalb wollen auch die Zuger Oberrichter dem Beobachter die Einstellungsverfügung herausgeben. Die Fifa und die beiden Mitbeteiligten haben nun 30 Tage Zeit, um gegen den Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen.

Die Ausführungen der Richter sind auch aus einem andern Grund interessant. So haben die Fifa-Leute in ihrer Beschwerde behauptet, sie hätten nie irgendeine Schuld anerkannt. Eine Veröffentlichung der Einstellungsverfügung führe somit zu zahlreichen nicht näher abgeklärten Verdächtigungen. Dem widersprechen die Zuger Oberrichter klar: Ein Strafverfahren werde nach der Zahlung einer Wiedergutmachung nur eingestellt, wenn «der Täter die Normverletzung anerkennt.» Im Klartext: Die Fifa-Funktionäre müssen gegenüber den Staatsanwälten zugegeben haben, Strafnormen verletzt zu haben.

Wie die Fifa gegenüber der Nachrichtenagentur sda erklärte, verzichtet sie auf einen Weiterzug des Entscheids ans Bundesgericht. Ob damit die Einstellungsverfügung schon publik wird, ist ungewiss, da sich die beiden Mitbeteiligten noch wehren könnten.

Download Urteil

Laden Sie hier das Urteil vom 22. Dezember 2011 herunter.

download (PDF, 1.3 MB)

© Beobachter Online 28. Dez 2011 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh