Friedrich Leibacher erschoss 2001 in Zug 14 Personen. Schon zuvor hatte er Menschen verletzt und Waffen geschmuggelt. Das war den Behörden nicht bekannt gewesen – «hätten wir es gewusst, wäre Leibacher nie an einen Waffenschein gekommen», sagte der zuständige Untersuchungsrichter im Nachhinein.

Doch das Gesetz schreibt vor, dass alle Taten früher oder später aus dem Strafregister entfernt werden. Deshalb fehlt Leuten, die beruflich mit Straffälligen zu tun haben, ein wichtiges Werkzeug: Wenn die kriminelle Karriere nicht mehr nachvollzogen werden kann, ist das Verhindern von Delikten schwieriger. Der Grossteil der Menschen, die eine Straftat verüben, tun das nicht eines Tages aus heiterem Himmel, sondern sind auch in der Vergangenheit schon aufgefallen.

Bis 2004 war die Datenlage zumindest besser: Wer ein Gewalt- oder Sexualverbrechen begangen hatte, existierte einmal als Bürger, der das sogenannte Recht auf Vergessen in Anspruch nehmen durfte und dessen Tat nach einer gewissen Zeit (zum Beispiel bei Strafdauer unter einem Jahr nach zehn Jahren) aus dem Register gelöscht wurde. Und er existierte zudem in einem Register für Fachleute wie Richter, Staatsanwälte, Polizisten und psychiatrische Gutachter, die auch die gelöschten Einträge noch einsehen konnten. Aber eben nicht alle und auch nicht weit genug zurück, wie der Fall Leibacher zeigt.

Ein Zentralregister fürs ganze Land

Nun werden Stimmen laut, die dieses Manko beheben wollen. Die jüngste Aktion ist eine Petition von Anita Chaaban, die ein gesamtschweizerisches Zentralregister über Gewalt- und Sexualstraftäter fordert. Aus diesem sollen keine Einträge mehr gelöscht werden. Chaaban gewann 2004 zusammen mit Doris Vetsch den Publikumspreis des Prix Courage. Ausgezeichnet wurden die beiden Frauen für den Mut, sich mit der Verwahrungsinitiative gegen alle gängigen Meinungen zu stellen. Die Initiative wurde mit 194'000 Unterschriften eingereicht und mit grossem Mehr angenommen. «Inzwischen weiss ich so viel, dass mich das Thema nicht mehr loslässt», sagt Anita Chaaban. Bis Ende August möchte sie Unterschriften sammeln, im September reicht sie die Petition in Bern ein. «Ich hoffe, dass dann etwas passiert, ohne dass ich noch einmal eine Initiative starten muss.»

Die Reaktionen auf Chaabans Forderung sind gemischt. Widerstand weckt vor allem die Auflistung derjenigen Personen, die auf das Register Zugriff haben sollen: Neben Richtern, Staatsanwälten, Anwälten und Gutachtern werden auch die Geschädigtenvertreter genannt. Der grüne Nationalrat und Rechtsanwalt Daniel Vischer stösst sich an dieser Formulierung. Er befürchtet, das Register würde damit sozusagen öffentlich: «Die Geschädigtenvertreter müssten ebenfalls einer Geheimhaltungspflicht unterstehen. Das ist aber bislang so nirgends geregelt und wohl auch nicht so einfach regelbar. Obwohl ich die Stossrichtung gut finde, bin ich deshalb eher gegen die Forderung dieser Petition.»

Die Gefahr eines öffentlichen Prangers

Die öffentliche Diskussion um Sexualtäter konzentriert sich heute vor allem auf Pädophile. Wenn sie registriert werden sollen, wie es die Petition fordert, muss definiert werden, was genau ein Pädophiler ist, findet Martin Killias, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Zürich: «Ein 18-Jähriger, der mit einer frühreifen 14-Jährigen etwas hat, ist kein Pädophiler. Ein erwachsener Mann, der auf vorpubertäre Kinder steht, dagegen wohl schon.» Für Killias ist deshalb die Frage zentral, wer in ein solches Register aufgenommen würde und wer es abfragen dürfte.

Sinnvoll fände er, wenn ein Gericht ein Berufsverbot aussprechen müsste, sobald es eine pädophile Neigung im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen eines Sexualdelikts feststellt. Dann könnte man wie beim Lehrpersonal ein Register der Berufsverbote machen. Auskünfte erhielte, wer – wie etwa Pfadfinder- und Sportvereine bei einer Anstellung – ein legitimes Interesse an dieser Information hat. «Dass die Geschädigtenvertreter Einsicht haben sollen, geht hingegen zu weit.» Ein allgemein zugängliches Register würde schnell zu einem öffentlichen Pranger entarten.

Berufsverbot auch bei Taten in der Freizeit

Vor zwei Jahren scheiterte SVP-Nationalrätin Natalie Rickli mit einer parlamentarischen Initiative knapp, die neben dem Strafregister ein separates Register für Kindsmissbraucher, Vergewaltiger und Gewaltstraftäter forderte. Dort sollten auch Angaben über den Arbeits- und den Wohnort sowie ein Foto der Täter enthalten sein. Rickli kritisiert die vergleichsweise tiefen und oft bedingten Strafen: «70 Prozent der Sexualstraftäter kommen nicht ins Gefängnis. Das darf doch nicht sein.» Ebenfalls kritisiert sie, dass die Einträge im Strafregister entfernt werden.

Im April hat zudem das Initiativkomitee von «Marche Blanche», dem unter anderen auch die Nationalratsmitglieder Chantal Galladé (SP), Christophe Darbellay (CVP) und Oskar Freysinger (SVP) angehören, 112'000 Unterschriften für ein lebenslanges Berufsverbot für Pädophile deponiert.

In eine ähnliche Richtung geht ein Massnahmenpaket des Bundesrats, in dem es um die Ausweitung des Berufsverbots für Pädokriminelle geht. Es ist seit Februar in der Vernehmlassung. Gemäss heutigem Gesetz kann ein Gericht einem Straftäter höchstens fünf Jahre Berufsverbot geben. Mit der Ausweitung sollen ihm auch ausserberufliche Tätigkeiten, bei denen er mit Kindern in Kontakt kommt, verboten werden können, Sporttrainer oder Pfadiführer zum Beispiel. Neu soll auch ein Berufsverbot verhängt werden können, wenn die Tat, die dazu führte, in der Freizeit passiert ist. Das würde auch Konsumenten von Kinderpornographie betreffen.

Psychiater Frank Urbaniok relativiert hier: «Es ist zwar so, dass es unter denjenigen, die Kinderpornographie konsumieren, solche mit pädosexuellen Neigungen gibt. Aber bei weitem nicht jeder dieser Männer fasst je ein Kind an.»

«Es geht hier nicht um die Schuldfrage»

Urbaniok fände es gut, wenn man sich dem früheren Stand der Registerführung wieder annähern könnte: «Man muss hier ganz klar zwischen Fachleuten und anderen unterscheiden. Es kann nicht sein, dass jede Privatperson Einsicht in sensible Daten bekommt.»

Dass man aber aus Datenschutzgründen Staatsanwälten, Richtern oder Therapeuten die Vorgeschichte von Tätern vorenthalte, findet er fahrlässig: Wird zum Beispiel ein Mann wegen häuslicher Gewalt im «Mannebüro» beraten, weiss sein Betreuer nicht, ob er es mit einem vorbestraften Gewalt- oder Sexualstraftäter zu tun hat. Muss die Polizei ein Haus räumen, ist es momentan nur sehr schwierig in Erfahrung zu bringen, ob der Bewohner eine einschlägige Vorgeschichte hat.

«Therapeuten und Polizisten müssen wissen, mit wem sie es zu tun haben», sagt Frank Urbaniok – «denn hier geht es nicht um die Schuldfrage, sondern darum, zukünftige Gewalttaten zu verhindern und einen angemessenen Umgang mit dem Täter zu finden.»