Das verschärfte Kindersitz-Obligatorium ist in Kraft. Doch noch immer birgt das Gesetz Unklarheiten. Antworten auf die häufigsten Fragen.
Seit dem 1. April 2010 gilt eine verschärfte Regelung für Kinder, die im Auto mitfahren: Mädchen und Buben bis zwölf Jahre oder 150 Zentimeter Grösse müssen in einer Kinderrückhaltevorrichtung sitzen. Bis anhin lag die Altersgrenze bei sieben Jahren.
Die neue Verordnung stösst vielerorts auf Kritik, zum Beispiel bei Eltern, die Kinder zu Sportanlässen fahren (siehe Artikel zum Thema), und bei Taxi- und Schulbusunternehmen. Nach grossem öffentlichem Druck wurde auch der Bundesrat kleinlaut: «In Einzelfällen räumt der Bundesrat Schwierigkeiten ein, etwa beim Transport von Kindern durch Dritte.» Man prüfe, welche Ausnahmen die massgeblichen EU-Richtlinien zulassen.
Doch bis allfällige Lockerungen in Kraft treten, dürfte es Monate dauern. Bis dahin gilt die ausnahmslose Kindersitzpflicht. Was heisst das wirklich? Hier die Antworten auf oft gestellte Fragen:
Wieso braucht es für Kinder eigentlich eine spezielle Sicherung?
Weil Kinder nicht einfach kleingebaute Erwachsene sind. Der Kopf eines Babys wiegt zum Beispiel einen Drittel des gesamten Körpergewichts, während er bei einem Erwachsenen gerade noch einen Vierzehntel ausmacht. Und weil das Becken eines Kindes noch nicht fertig entwickelt ist, besteht die Gefahr, dass ein gewöhnlicher Sicherheitsgurt bei einem Aufprall in den Bauchbereich rutscht und innere Verletzungen verursacht.
Was genau ist eine «Kinderrückhaltevorrichtung»?
Vereinfacht gesagt: ein Kindersitz. Neben den eigentlichen Sitzen fallen aber auch Babyschalen, Sitzerhöher und andere Systeme darunter. Natürlich gibt es auch dazu technische Vorschriften, festgeschrieben im international gültigen ECE-Reglement für Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände. Die obengenannten Produkte müssen alle der Serie 03 oder neuer des ECE-Reglements 44 entsprechen. Ältere Serien (01 und 02) sind nicht mehr zugelassen. Die Vorrichtungen sind mit einem entsprechenden Prüfzeichen gekennzeichnet. Beim Kauf ist ausserdem die Gewichtsklasse zu berücksichtigen, die ebenfalls auf dem Label angegeben ist.
Mein Sohn ist elfeinhalb Jahre alt und exakt 150 Zentimeter gross. Muss ich ihn in einen Kindersitz setzen?
Nein. Nur Kinder unter 150 Zentimeter Körpergrösse, die noch nicht zwölf Jahre alt sind, fallen unter diese Pflicht. Also: Ab dem zwölften Geburtstag oder ab 150 Zentimetern – je nachdem, was zuerst eintritt – darf das Kind die herkömmlichen Sicherheitsgurte benutzen.
Ich fahre regelmässig meine neunjährige Tochter und ihre zwei Freundinnen zum Fussball. Muss ich mir jetzt tatsächlich drei Kindersitze besorgen?
Ja, darum kommen Sie nicht herum, sofern alle drei kleiner als 150 Zentimeter sind.
Was ist, wenn der Fussballklub über einen Kleinbus verfügt? Müssen die Kinder dort
ebenfalls in Kindersitzen mitgeführt werden?
Ja, es sei denn, der Bus verfüge über speziell für Kinder zugelassene Sitzplätze. Solche würden für Kinder ab vier Jahren ausreichen. Nur in sogenannten Gesellschaftswagen (Cars) dürfen Kinder ab vier Jahren auf den ganz normalen Sitzen Platz nehmen. Das sind schwere Motorwagen mit mehr als neun Sitzplätzen.
Was gilt, wenn ich mit meinem Kind Taxi fahre oder ein Auto miete?
Genau das Gleiche wie für Ihr Privatauto. Daher bestellen Sie den Kindersitz bei der Taxi- oder Mietwagenbuchung am besten gleich mit, sofern Sie über keinen eigenen verfügen.
Wie finde ich heraus, welches das beste System für meine Kinder ist?
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) stellt auf ihrer Homepage umfangreiche Informationen zur Verfügung (siehe Box «Weitere Infos»). Sie können dort auch kostenfrei die Broschüre «Auto-Kindersitze» bestellen, in der Sie Produkt- sowie Anwendungsberatung finden.
Wie viel kosten solche Kindersitze?
Das hängt vom Modell ab. Die von der BfU empfohlenen Produkte kosten mehrheitlich zwischen 200 und 600 Franken – quer durch alle drei Gewichtsklassen. Mit teils deutlich unter 50 Franken wesentlich billiger sind blosse Sitzerhöher.
Wie viele Kinder darf ich in meinem Wagen transportieren?
Insgesamt dürfen sich so viele Personen im Auto befinden, wie gemäss Fahrzeugausweis zugelassen sind – egal, ob Erwachsene oder Kinder. Wenn aber nicht genügend Platz für einen korrekt montierten Kindersitz für jedes Kind vorhanden ist, dürfen Sie die volle Anzahl nicht ausschöpfen.
Wo platziere ich die Kinder am besten?
Wenn es möglich ist, auf den Aussensitzen der Rückbank. Wenn Sie mehr als zwei Kinder mitnehmen, können Sie auch ein Kind in der Mitte sichern. Und auch auf dem Beifahrersitz kann ein Kindersitz montiert werden, und zwar ein rückwärts gerichteter, sofern Sie den Airbag ausschalten, oder ein vorwärts gerichteter, wenn dies nach Herstellerangaben von Auto und Kindersitz zulässig ist.
Mein Auto hat hinten in der Mitte einen Beckengurt. Was für einen Sitz kann ich denn dort montieren?
Das hat sich das Bundesamt für Strassen in letzter Sekunde auch noch gefragt. Bis September 2004 durften Autos mit Beckengurt beim hinteren mittleren Sitz in die Schweiz eingeführt werden. Und weil es tatsächlich schwierig ist, dazu passende Produkte für über Siebenjährige zu finden, erliess das Amt am 2. Februar eine Ausnahmebestimmung. Demnach dürfen in Automodellen mit Beckengurt ältere Kinder ab sieben Jahren auf diesem Platz ohne eine zusätzliche Kinderrückhaltevorrichtung sitzen.
Was passiert, wenn ein Kind trotz entsprechender Pflicht nicht im Kindersitz fährt? Wird es dann gebüsst?
Das Kind selber natürlich nicht – aber der Fahrzeugführer, der das Kind nicht korrekt gesichert hat. Pro Kind kostet ihn das 60 Franken.
Und was, wenn ein Unfall mit einem nicht korrekt gesicherten Kind passiert?
Wenn sich das mitfahrende Kind verletzt, kann sich die Bestrafung je nach den konkreten Umständen drastisch erhöhen – zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung. Zudem kann die Versicherung die Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzen.
Kindersitze
Das gilt jetzt
Das verschärfte Kindersitz-Obligatorium ist in Kraft. Doch noch immer birgt das Gesetz Unklarheiten. Antworten auf die häufigsten Fragen.
Artikel zum Thema
Kindersitze: Rückpass an den Bundesrat
(Ausgabe: 4/10)
Seit dem 1. April 2010 gilt eine verschärfte Regelung für Kinder, die im Auto mitfahren: Mädchen und Buben bis zwölf Jahre oder 150 Zentimeter Grösse müssen in einer Kinderrückhaltevorrichtung sitzen. Bis anhin lag die Altersgrenze bei sieben Jahren.
Die neue Verordnung stösst vielerorts auf Kritik, zum Beispiel bei Eltern, die Kinder zu Sportanlässen fahren (siehe Artikel zum Thema), und bei Taxi- und Schulbusunternehmen. Nach grossem öffentlichem Druck wurde auch der Bundesrat kleinlaut: «In Einzelfällen räumt der Bundesrat Schwierigkeiten ein, etwa beim Transport von Kindern durch Dritte.» Man prüfe, welche Ausnahmen die massgeblichen EU-Richtlinien zulassen.
Doch bis allfällige Lockerungen in Kraft treten, dürfte es Monate dauern. Bis dahin gilt die ausnahmslose Kindersitzpflicht. Was heisst das wirklich? Hier die Antworten auf oft gestellte Fragen:
Wieso braucht es für Kinder eigentlich eine spezielle Sicherung?
Weil Kinder nicht einfach kleingebaute Erwachsene sind. Der Kopf eines Babys wiegt zum Beispiel einen Drittel des gesamten Körpergewichts, während er bei einem Erwachsenen gerade noch einen Vierzehntel ausmacht. Und weil das Becken eines Kindes noch nicht fertig entwickelt ist, besteht die Gefahr, dass ein gewöhnlicher Sicherheitsgurt bei einem Aufprall in den Bauchbereich rutscht und innere Verletzungen verursacht.
Was genau ist eine «Kinderrückhaltevorrichtung»?
Vereinfacht gesagt: ein Kindersitz. Neben den eigentlichen Sitzen fallen aber auch Babyschalen, Sitzerhöher und andere Systeme darunter. Natürlich gibt es auch dazu technische Vorschriften, festgeschrieben im international gültigen ECE-Reglement für Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände. Die obengenannten Produkte müssen alle der Serie 03 oder neuer des ECE-Reglements 44 entsprechen. Ältere Serien (01 und 02) sind nicht mehr zugelassen. Die Vorrichtungen sind mit einem entsprechenden Prüfzeichen gekennzeichnet. Beim Kauf ist ausserdem die Gewichtsklasse zu berücksichtigen, die ebenfalls auf dem Label angegeben ist.
Mein Sohn ist elfeinhalb Jahre alt und exakt 150 Zentimeter gross. Muss ich ihn in einen Kindersitz setzen?
Nein. Nur Kinder unter 150 Zentimeter Körpergrösse, die noch nicht zwölf Jahre alt sind, fallen unter diese Pflicht. Also: Ab dem zwölften Geburtstag oder ab 150 Zentimetern – je nachdem, was zuerst eintritt – darf das Kind die herkömmlichen Sicherheitsgurte benutzen.
Ich fahre regelmässig meine neunjährige Tochter und ihre zwei Freundinnen zum Fussball. Muss ich mir jetzt tatsächlich drei Kindersitze besorgen?
Ja, darum kommen Sie nicht herum, sofern alle drei kleiner als 150 Zentimeter sind.
Was ist, wenn der Fussballklub über einen Kleinbus verfügt? Müssen die Kinder dort
ebenfalls in Kindersitzen mitgeführt werden?
Ja, es sei denn, der Bus verfüge über speziell für Kinder zugelassene Sitzplätze. Solche würden für Kinder ab vier Jahren ausreichen. Nur in sogenannten Gesellschaftswagen (Cars) dürfen Kinder ab vier Jahren auf den ganz normalen Sitzen Platz nehmen. Das sind schwere Motorwagen mit mehr als neun Sitzplätzen.
Was gilt, wenn ich mit meinem Kind Taxi fahre oder ein Auto miete?
Genau das Gleiche wie für Ihr Privatauto. Daher bestellen Sie den Kindersitz bei der Taxi- oder Mietwagenbuchung am besten gleich mit, sofern Sie über keinen eigenen verfügen.
Wie finde ich heraus, welches das beste System für meine Kinder ist?
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) stellt auf ihrer Homepage umfangreiche Informationen zur Verfügung (siehe Box «Weitere Infos»). Sie können dort auch kostenfrei die Broschüre «Auto-Kindersitze» bestellen, in der Sie Produkt- sowie Anwendungsberatung finden.
Anzeige:
Wie viel kosten solche Kindersitze?
Das hängt vom Modell ab. Die von der BfU empfohlenen Produkte kosten mehrheitlich zwischen 200 und 600 Franken – quer durch alle drei Gewichtsklassen. Mit teils deutlich unter 50 Franken wesentlich billiger sind blosse Sitzerhöher.
Wie viele Kinder darf ich in meinem Wagen transportieren?
Insgesamt dürfen sich so viele Personen im Auto befinden, wie gemäss Fahrzeugausweis zugelassen sind – egal, ob Erwachsene oder Kinder. Wenn aber nicht genügend Platz für einen korrekt montierten Kindersitz für jedes Kind vorhanden ist, dürfen Sie die volle Anzahl nicht ausschöpfen.
Wo platziere ich die Kinder am besten?
Wenn es möglich ist, auf den Aussensitzen der Rückbank. Wenn Sie mehr als zwei Kinder mitnehmen, können Sie auch ein Kind in der Mitte sichern. Und auch auf dem Beifahrersitz kann ein Kindersitz montiert werden, und zwar ein rückwärts gerichteter, sofern Sie den Airbag ausschalten, oder ein vorwärts gerichteter, wenn dies nach Herstellerangaben von Auto und Kindersitz zulässig ist.
Mein Auto hat hinten in der Mitte einen Beckengurt. Was für einen Sitz kann ich denn dort montieren?
Das hat sich das Bundesamt für Strassen in letzter Sekunde auch noch gefragt. Bis September 2004 durften Autos mit Beckengurt beim hinteren mittleren Sitz in die Schweiz eingeführt werden. Und weil es tatsächlich schwierig ist, dazu passende Produkte für über Siebenjährige zu finden, erliess das Amt am 2. Februar eine Ausnahmebestimmung. Demnach dürfen in Automodellen mit Beckengurt ältere Kinder ab sieben Jahren auf diesem Platz ohne eine zusätzliche Kinderrückhaltevorrichtung sitzen.
Was passiert, wenn ein Kind trotz entsprechender Pflicht nicht im Kindersitz fährt? Wird es dann gebüsst?
Das Kind selber natürlich nicht – aber der Fahrzeugführer, der das Kind nicht korrekt gesichert hat. Pro Kind kostet ihn das 60 Franken.
Und was, wenn ein Unfall mit einem nicht korrekt gesicherten Kind passiert?
Wenn sich das mitfahrende Kind verletzt, kann sich die Bestrafung je nach den konkreten Umständen drastisch erhöhen – zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung. Zudem kann die Versicherung die Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzen.
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© Beobachter Ausgabe 7 vom 31. Mär 2010 - Alle Rechte vorbehalten