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aktualisiert am 04. Okt 2010 09:42Konsumentenschutz

Kampf den Geschäftemachern

Text:
  • Martin Müller
Bild:
  • Thinkstock Kollektion

Seit Jahren kämpfen Konsumentenverbände für griffigere Gesetze gegen unfaire Geschäftspraktiken. Jetzt gehts endlich einen Schritt vorwärts.

Konsumentenschutz: Kampf den unlauteren Geschäftemachern

Im Zentrum der Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). In Zukunft sollen nicht mehr nur «irreführende» AGB-Klauseln einklagbar sein, sondern neu generell Vertragsbestimmungen, die die Konsumenten krass benachteiligen (siehe dazu auch den Artikel zum Thema «AGB: Kampf dem Kleingedruckten»). Neu könnte zudem der Bund stellvertretend für die betroffenen Konsumenten gegen die fehlbaren Firmen klagen.

Ausserdem sollen Schneeballsysteme, denen immer wieder tausende Gutgläubige zum Opfer fallen, härter angefasst werden. Erfreulich vor allem für KMU-Inhaber: Auch sogenannten Registerhaien, die mit überteuerten Einträgen in nutzlose Branchenverzeichnisse Kasse machen, soll ein Riegel geschoben werden.

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Überraschend zum Ersten: Der Ständerat zeigte sich konsumentenfreundlicher als der Bundesrat und packte zusätzliche Schutzanliegen in die Vorlage. Namentlich Veranstaltern von Verlosungen und Gewinnversprechen soll es an den Kragen gehen, wenn der angebliche Gewinn an die Teilnahme einer Werbefahrt oder Verkaufsveranstaltung geknüpft ist.

Überraschend zum Zweiten: Der Ständerat sprach sich einstimmig für die konsumentenfreundliche Vorlage aus – Bruno Frick (CVP/SZ) zog seinen Antrag, auf die schärferen AGB-Bestimmungen zu verzichten, zurück.

In Kraft treten die neuen Bestimmungen indes noch nicht. Zuerst ist nun, voraussichtlich in der Wintersession, der Nationalrat am Zug. Und dort ist mehr Widerstand der Wirtschaftsvertreter aus SVP und FDP zu erwarten. Um den Champagner kühl zu stellen, ist es noch zu früh.

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