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Mitarbeiter-Kontrolle

Was dürfen die Chefs?

Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
5/06

Nicht jede Überwachung ist verboten. Doch was ist erlaubt und was nicht? Sieben Beispiele aus dem Alltag.

Mitarbeiter-Kontrolle: Was dürfen die Chefs?
  1. Darf mein Arbeitgeber meine E-Mails und meine Internetnutzung überwachen?
    Nur wenn der Chef darüber vorgängig und schriftlich informiert hat.

  2. Darf er Mail- und Internetprotokolle personenbezogen auswerten?
    Nur bei konkretem Verdacht im Einzelfall, nicht aber ständig.

  3. Darf mein Arbeitgeber meine privaten Mails lesen?
    Nein, das ist illegal. Mails vom und zum Arbeitsplatz gelten aber grundsätzlich als geschäftlich. Private Mails müssen erkennbar sein – am besten mit dem Vermerk «Privat» in der Betreffzeile.

  4. Darf mein Arbeitgeber Tastaturbewegungen auf meinem Computer überwachen?
    Nein. Spionprogramme sind verboten.

  5. Darf ich auf dem Geschäftscomputer Anti-Spyware installieren, um unzulässige Spionprogramme abzuwehren?
    Die meisten Nutzungsreglemente der Unternehmen verbieten die Installation eigener Software. Die Frage, ob es als Notwehr zulässig sein könnte, wurde noch nie gerichtlich geklärt.

  6. Darf mein Arbeitgeber mein Verhalten am Arbeitsplatz mit Video überwachen?
    Nein, das ist illegal. Erlaubt ist der Einsatz von Videokameras nur aus Sicherheitsgründen, zur Überwachung von Produktionsprozessen und stichprobenweise für Schulungszwecke.

  7. Darf mein Arbeitgeber GPS in die Geschäftsautos installieren?
    Ja, das ist legal, falls es den Angestellten vorgängig mitgeteilt wurde und ein sachlicher Zweck für die Installation besteht, der nicht mit andern Mitteln erreicht werden kann. So ist GPS zum Beispiel in Geldtransportern zulässig.


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© Beobachter Ausgabe 5 vom 02. Mär 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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