Beobachter: Jacqueline Fehr, könnten Sie sich vorstellen, für eine reiche Russin ein Kind auszutragen?
Jacqueline Fehr
: Niemals. Kaum eine Frau, die Alternativen hat, macht so etwas. Leihmutterschaft ist ein armutsbedingtes Phänomen. Leihmütter gibt es, weil es junge Frauen gibt, die keine andere Möglichkeit sehen, sich und ihre Kinder durchzubringen. Man muss den Tatsachen ins Auge blicken: Wer sich in Indien oder der Ukraine ein Leihmutterkind erkauft, erfüllt sich seinen Lebenstraum auf Kosten anderer.

Beobachter: Das sehen nicht alle so. Man vermutet, die Zahl der Leihmutterkinder in der Schweiz nehme zu. Trotz ethischen Bedenken, trotz Verbot.
Fehr
: Das ist leider so. Man kennt die genauen Zahlen nicht, aber meine Recherchen zeigen, dass vielerorts sämtliche Instanzen wegschauen, angefangen bei den Einreisebehörden, über die Botschaften bis zu den Vormundschaftsbehörden. Einige Kantone registrieren gar keine Leihmutterbabys, in anderen werden sie erfasst, aber weiter geschieht nichts. Sicher ist: Der schweizerische Gesetzesartikel allein hält Paare nicht davon ab, sich eine Leihmutter zu suchen.

Beobachter: Mit dem Argument, Leihmutterschaften liessen sich nicht verhindern, will das Kinderhilfswerk Terre des hommes sie im gesetzlichen Rahmen erlauben und damit den rechtlichen Status dieser Kinder verbessern. Das müsste Ihnen als Kinderschützerin doch gefallen.
Fehr
: Das ist zu fatalistisch. Niemand würde Diebstähle legalisieren, weil es immer Diebe geben wird. Nicht Resignation, sondern Engagement ist gefragt: Wir müssen die bestehenden Regelungen durchsetzen und uns dafür einsetzen, dass weitere Länder die Leihmutterschaft verbieten.

Beobachter: Sie fordern den Bundesrat auf, die Leihmutterschaft ähnlich zu regeln wie die internationalen Adoptionen. Das widerspricht dieser Aussage.
Fehr
: Das stimmt. Das ist ein Aufruf, schnell zu handeln: Bis Leihmutterschaft international verboten ist, kann es noch sehr lange dauern. Bis dahin müssen wir versuchen, die Rechte von Leihmüttern und den von ihnen ausgetragenen Kindern besser zu schützen. Zum Beispiel, indem wir in internationalen Konventionen Richtlinien für Kliniken aufstellen und dafür sorgen, dass die Kinder Kontakt zu ihrer Leihmutter aufnehmen können. Sehr oft sind ja Leihmütter durch eine Eizellenspende auch die leiblichen Mütter dieser Kinder.

SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr

Quelle: Massimiliano Clausi/Laif

Beobachter: Also doch staatlich abgesegnete Leihmutterbabys? Es geht auch anders: Frankreich zum Beispiel verbietet Leihmutterkindern konsequent die Einreise.
Fehr
: Das Problem dabei ist: Die Kinder werden bestraft. Ich plädiere im Moment in erster Linie für Schadensminderung und Aufklärung. Schweizer Paare, die eine Leihmutterschaft in Erwägung ziehen, werden kaum damit konfrontiert, dass sie etwas an der Grenze der Legalität tun, dass sie eine Armutssituation ausnützen. Dies müssten Gynäkologinnen und Gynäkologen wie die entsprechenden Behörden viel stärker vertreten. Selbst wenn man nicht so weit gehen würde, die Einreise zu verbieten, gäbe es durchaus Möglichkeiten, die Situation für Leihmütter und Kinder zu verbessern.

Beobachter: Zum Beispiel?
Fehr
: Wenn die Einreisebehörden darauf bestehen würden, dass die Herkunft des Kindes und die Personalien der Leihmutter festgehalten werden müssen. Es ist ein Menschenrecht zu erfahren, wo man zur Welt gekommen ist und wer seine Eltern sind. Es ist untolerierbar, dass wir Leihmutterkindern diese Gewissheit verweigern.

Beobachter: Diese Forderung befeuert die wohl grösste Angst der Kundinnen und Kunden von Leihmüttern: die Sorge, dass die Leihmutter ihr Kind zurückhaben will. Der portugiesische Fussballstar Cristiano Ronaldo steht aktuell genau vor diesem Problem.
Fehr
: Das wird sich nicht verhindern lassen. Das zeigt ja gerade, dass Leihmutterschaft etwas ist, was uns überfordert. Auch wenn die neuen Technologien uns das Gegenteil vermitteln: Kinder sind keine Handelsware. Eine Familie ist nichts, was man sich erkaufen kann, wenn man das nötige Kleingeld hat. Bei einer Leihmutterschaft sind mehr Menschen beteiligt als das zahlende Paar und das Kind. Ebenfalls unbestritten ist, dass die Beziehung zwischen Mutter und Kind bereits im Mutterleib beginnt. Sie lässt sich nicht durch eine Quittung kappen.

Beobachter: Leihmütter wissen, worauf sie sich einlassen. Sie unterschreiben bereits vor der Schwangerschaft, dass sie alle Rechte am Kind abgeben, auch dann, wenn das Kind aus einer eigenen Eizelle entstanden ist.
Fehr
: Mit diesem Vorgehen haben wir in der Schweiz historisch viel Erfahrung. Bei den Kindern der Landstrasse hat man versucht, den Kontakt zwischen Eltern und Kindern zu kappen, bei Heimkindern und lange Zeit auch bei Adoptionen. Heute weiss man, dass das für das Kind – und sehr oft auch für die leibliche Mutter – schlimme Folgen haben kann. Spätestens in der Pubertät wird es wissen wollen, woher es kommt und warum es nicht dort lebt, wo es geboren wurde.

Beobachter: Können Sie nicht verstehen, dass unfruchtbare oder schwule Paare solche Dinge ausblenden, um sich den Traum vom Kind ermöglichen zu können?
Fehr
: Im Einzelfall kann ich das durchaus verstehen, aber es ist an der Zeit, die Frage zu stellen, ob der individuelle Kinderwunsch über allem stehen darf. Der grosse Beschiss an der Leihmutterschaft ist, dass er den sozialen Müttern vorgaukelt, sie seien echtere Mütter als beispielsweise Adoptivmütter. Das sind sie nicht. Man stelle sich eine pubertierende Tochter vor, die erfährt, dass ihre leibliche Mutter in einem indischen Slum lebt, womöglich ausgeschlossen von ihrer eigenen Familie, oder dass es irgendwo in Georgien Geschwister gibt, die in bitterer Armut leben. Das müsste auch bei liberalen Geistern Fragen aufwerfen. Nicht geklärt ist zum Beispiel auch, was passiert, wenn ein Leihmutterkind mit einer Behinderung zur Welt kommt. Nehmen die zahlenden Eltern das Kind dann trotzdem mit?

Ab 25'000 Franken kostet das Baby einer Leihmutter in Georgien, der Ukraine oder Indien. Immer mehr Schweizer Paare und Einzelpersonen nutzen die Möglichkeit des Babykaufs. Wie viele es sind, weiss man bis heute nicht. Fachleute gehen von mehreren hundert Leihmutterkindern pro Jahr aus. Auf eine parlamentarische Anfrage von Jacqueline Fehr, SP-Nationalrätin und Präsidentin der Stiftung Kinderschutz Schweiz, bestätigt der Bundesrat: «Die schweizerischen Zivilstandsbehörden verzeichnen in jüngerer Zeit insbesondere bei der Beurteilung ausländischer Geburtsurkunden zum Zwecke der Eintragung ins schweizerische Personenstandsregister vermehrt Anfragen, die den Verdacht auf Leihmutterschaft aufkommen lassen.»

Die Befruchtung der Leihmutter erfolgt entweder mit dem Sperma des auftraggebenden Mannes, oder es wird ihr ein befruchteter Embryo des bestellenden Paares eingesetzt. Die Leihmutter trägt das Kind gegen Entgelt aus. Im Geburtsschein werden die Auftraggeber in der Regel als leibliche Eltern eingetragen. Leihmutterschaften sind in der Schweiz wie in den meisten europäischen Ländern verboten. In wenigen Ländern sind Leihmutterschaften offiziell erlaubt, unter anderem in den USA, der Ukraine, Indien, Thailand, Russland und Georgien. Die Schweiz akzeptiert die in diesen Ländern abgeschlossenen Leihmutterschaftsverträge nicht. Trotzdem gelingt es den Paaren in der Regel, unbehelligt mit dem Neugeborenen einzureisen. Immer wieder sorgen Leihmutterkinder für Aufsehen, etwa als sich 2011 die Schweizer Botschaft im georgischen Tiflis weigerte, für ein dort geborenes Leihmutterkind Einreisepapiere auszustellen. Oder als bekannt wurde, dass eine 52-jährige Frau, die mit ihrem Sohn zusammenlebt, mit einem Leihmutterkind einreiste. Der Sohn ist ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter. Jacqueline Fehr fordert nun den Bundesrat in einem Postulat auf, einen umfassenden Bericht zum Thema Leihmutterschaft zu erstellen. Die Antwort des Bundesrats wird in den nächsten Tagen erwartet.