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Medienrecht

An die Öffentlichkeit gezerrt

Text:
  • Nicole Krättli
Bild:
  • Reproduktion aus dem «Sonntag»; Bildbearbeitung: Beobachter
Ausgabe:
12/10

Ein Partybild gelangt vom Internet in die Sonntagspresse. Plötzlich ist ein Abgebildeter ohne sein Zutun in «Saufgelage, Bordellbesuche und Schlägereien» verwickelt. Wie weit dürfen Zeitungen gehen?

Medienrecht: An die Öffentlichkeit gezerrt

Ein privates Bild aus vergangener Zeit: Es erschien in der Zeitung mit klar erkennbaren Gesichtern.

Mathias Koch* traut seinen Augen kaum: In der «Sonntag»-Ausgabe vom 16. Mai findet der 25-jährige Systemtechniker aus dem Aargau ein Bild, das ihn und drei Kollegen bei seinem Swisscoy-Einsatz im Kosovo während einer ausgelassenen Party zeigt – oben ohne, mit Bierflaschen in der Hand. Auf seine unfreiwillige Berühmtheit haben ihn Freunde, Familie und sein Arbeitgeber aufmerksam gemacht. Alle haben sie die Abbildung des feiernden jungen Mannes gesehen.

Wie schaffte es das Bild in die Presse? Der stellvertretende «Sonntag»-Chefredaktor Sandro Brotz erklärt, dass das später abgedruckte Bild von Vertretern der Einheit des jungen Mannes auf Facebook im Internet veröffentlicht wurde – in einer frei zugänglichen Gruppe. Dem widerspricht Koch: Ein Freund von ihm habe das Foto vor drei bis vier Wochen auf Facebook gesehen – jedoch auf dem geschlossenen Nutzerprofil eines gemeinsamen Swisscoy-Kameraden.

«Jeder glaubt, dass von uns die Rede war»

Noch beschämender als die Publikation des Bildes selbst findet der ehemalige Kfor-Soldat den zugehörigen Text. «Saufgelage, Bordellbesuche und Schlägereien prägen den Alltag der Schweizer Soldaten im Kosovo», schrieb der «Sonntag» im Artikel, der die angeblichen Missstände bei den Kfor-Soldaten der Swisscoy thematisierte. «Bei dieser Diskussion geht es in erster Linie um die aktuellen Truppen. Dieses Foto ist aber im September 2008 entstanden», empört sich Koch. «Jeder glaubt nun, dass in diesem Text von uns die Rede war. Dass wir uns da unten nur amüsiert haben. Das Gegenteil war der Fall.»

Die 171 Kfor-Soldaten des 18. Kontingents waren zu jenem Zeitpunkt seit knapp einem halben Jahr im Kosovo stationiert. Sie hatten miterlebt, wie sich der Kosovo von Serbien unabhängig erklärte, und arbeiteten in der instabilen Übergangsphase zwei Monate lang oft sieben Tage die Woche. Das Bild entstand bei der Abschlussfeier kurz vor der Rückkehr. Ein Kollege Kochs hat es auf Facebook gestellt.

«Ohne Zustimmung der Betroffenen kann so ein Bild nicht publiziert werden.»

Peter Studer, Medienrechtsexperte

Nach einem Hinweis, dass es sich auf diesem Bild nicht um die im Text erwähnten Soldaten handelt, sucht man im «Sonntag»-Artikel vergebens. Untersuchungen des VBS seien im Gang, die die Vorkommnisse im Kosovo abklären, sagt Brotz. «Wie weit diese Missstände zurückreichen, ist noch offen. Es ist also nicht möglich, zu bestimmen, ob es sich auf diesem Bild um solche Soldaten handelt oder nicht.»

Es liegen noch keine rechtlichen Bestimmungen vor, die den Umgang der Presse mit Bildern aus dem Internet abschliessend regeln. Für Medienrechtler Peter Studer ist aber klar: «Ohne Zustimmung der Betroffenen kann so ein Bild nicht publiziert werden.» Aktuelle Stellungnahmen des Presserats fordern ebenfalls, dass der Persönlichkeitsschutz auch bei den neuen Medien sehr ernst genommen wird. Sandro Brotz vom «Sonntag» sieht das Problem an einem anderen Ort. In einer E-Mail an den abgebildeten Kfor-Soldaten schreibt er: «Ich bedauere selbstverständlich, wenn Sie negative Reaktionen hatten, aber ich muss leider festhalten, dass Sie sich diese selbst zuzuschreiben haben.» Verärgert wendet sich Koch daraufhin an einen Anwalt, um seine Rechte zu klären. «Ich kann es nicht glauben, dass ich mich nicht mehr von meinen Freunden fotografieren lassen kann – aus Angst, das Foto lande auf Facebook und schliesslich in einer Zeitung», erklärt er weiter.

Als noch bedenklicher stuft Medienrechtler Studer allerdings die Tatsache ein, dass der Text zum Bild den Eindruck erweckt, es handle sich um eine aktuelle Darstellung der Lage. Er sehe darin eine mögliche Persönlichkeitsverletzung oder einen Konflikt mit dem Recht am eigenen Bild. Sandro Brotz dazu: «Es ist immer einfach, im Nachhinein eine Debatte zu führen. Wir werden diese Sache aber sicherlich zum Anlass nehmen, in einem nächsten Fall noch genauer hinzuschauen.»

*Name geändert

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