1. Meine Rekrutenschule steht bevor: Wie viel Entschädigung bekomme ich für den Lohnausfall?

Ein Rekrut oder eine Rekrutin erhält während der RS täglich 69 Franken Erwerbsersatz – zusammen mit dem Sold von sechs Franken pro Tag das Einkommen der Dienstleistenden. Anders als etwa die Arbeitslosenversicherung richtet die Erwerbsersatzordnung (EO) für jeden Wochentag eine Entschädigung aus, also auch für Samstag und Sonntag. Der Erwerbsersatz wird mit den üblichen Sozialversicherungsabzügen aufs Konto überwiesen. Den Sold gibts bar auf die Hand.

2. Ich behalte während der RS meinen Job. Verdiene ich entsprechend mehr?

Nicht wirklich – höchstens die vier Franken Sold. Wenn ein Rekrut seine Anstellung während der RS behält, geht der Erwerbsersatz an seinen Arbeitgeber. Der Rekrut erhält weiterhin ein monatliches Einkommen; die Höhe richtet sich nach der vertraglichen Regelung. Wenn keine solche vorhanden ist, gilt das Obligationenrecht.

3. Ich mache die RS während der Lehre. Normalerweise bekomme ich 800 Franken Lohn, jetzt sind es 1860 Franken Erwerbsersatz. Wenn nun der Chef dieses Geld einsackt: Gehört die Differenz mir?

Da der Arbeitgeber weiterhin den Lohn bezahlt, hat er Anspruch auf den Erwerbsersatz – allerdings nur im Umfang seiner Lohnfortzahlung. Somit ist klar: Die etwas mehr als 1000 Franken, um die die EO-Entschädigung den Lohn übersteigt, gehören dem Dienstleistenden. Üblicherweise wird der Erwerbsersatz direkt an den Arbeitgeber bezahlt, wenn dieser den Lohn weiterhin gewährt. Wenn die EO den Lohn übersteigt, wird die Entschädigung in Lohnhöhe dem Chef vergütet, während der Rest von der AHV-Kasse direkt aufs Konto des Dienstleistenden bezahlt werden sollte.

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4. Wie bin ich im Militär versichert?

Während der RS müssen Dienstleistende keine Krankenkassenprämien zahlen: Sofern der Dienst mindestens 60 Tage dauert, kann die Krankenversicherung mit dem Einsenden des Marschbefehls und der Bestätigung der Dienststelle sistiert werden. Trotzdem sind die Rekruten optimal gegen Unfall und Krankheit versichert, denn sie gehören in dieser Zeit der Militärversicherung an. Diese zahlt bei Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des Lohns sowie die ärztlichen Leistungen – anders als die Krankenkasse ohne Selbstbehalt und Franchise.

5. Wenn ich im Militär verunfalle oder krank werde und die Beschwerden über die Dienstzeit andauern – wer zahlt dann?

Sofern die Krankheitsursache oder der Unfall während der Militärzeit auftraten, zahlt die Militärversicherung weiterhin den Lohnausfall und die medizinischen Kosten – bis zur Genesung. Auch Rückfälle und Spätfolgen aus einem Militärunfall sind durch die Militärversicherung gedeckt, und bei bleibenden Einschränkungen kann sie eine Rente gewähren. Wenn nur ein Teil der Gesundheitsschädigung im Dienst entstand, wird die Militärversicherung sich anteilmässig beteiligen.

6. Und was, wenn ich am Wochenende oder während des Urlaubs verunfalle?

Die Militärversicherung haftet ab dem Zeitpunkt, wo jemand erstmals das Haus für den Militär- oder den Zivildienst verlässt, bis zur Heimkehr – inklusive allfälliger Wochenende oder Urlaube. Das gilt bezüglich Hin- und Rückweg aber nur, wenn man auf mehr oder weniger direktem Weg nach Hause geht.

7. Wer hilft mir in der RS, wenn ich nicht mehr weiterweiss?

Bei rechtlichen, versicherungstechnischen oder persönlichen Fragen kann man sich an den Sozialdienst der Armee wenden. Aber auch die Armeeseelsorge und der Psychologisch-Pädagogische Dienst können in schwierigen Situationen weiterhelfen.

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