Mutterschaft
Recht auf Entschädigung?
Frage: Ich bin in einem befristeten einjährigen Arbeitsverhältnis, das nächsten Monat ausläuft. Jetzt bin ich schwanger und finde deshalb wohl keine neue Stelle. Bekomme ich trotzdem einen bezahlten Mutterschaftsurlaub?
Ja. Für den Anspruch auf die 14-wöchige Mutterschaftsentschädigung müssen Sie während der letzten neun Monate vor der Geburt in der schweizerischen AHV versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen sein. Ist diese zweite Voraussetzung nicht erfüllt, gibt es aber noch eine Ausnahmeregelung: Wenn Sie nämlich vor der Geburt des Kindes Arbeitslosengeld beziehen oder beziehen könnten, bekommen Sie nachher auch Mutterschaftsgeld. Da Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate angestellt waren, haben Sie genügend Beitragszeit, um nach Ablauf des Arbeitsvertrags stempeln zu können. Damit haben Sie später auch Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Die Höhe beträgt 80 Prozent Ihres letzten Lohns, maximal 172 Franken pro Kalendertag.
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© Beobachter Ausgabe 24 vom 22. Nov 2006 - Alle Rechte vorbehalten

