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Pfefferspray

Kein Waffenschein nötig

Mitarbeit:
  • Doris Huber
Ausgabe:
3/05

Frage: Beim Surfen im Internet bin ich kürzlich auf ein Angebot für Pfeffersprays gestossen. Darf man diese Sprays einfach so bestellen, oder braucht es dafür eine Bewilligung? Esther D.

Pfeffersprays gelten laut Waffengesetz nicht als Waffen. Sie benötigen also keinen Waffenerwerbsschein.

 

Hingegen unterstehen Pfeffersprays dem Giftgesetz. Dort sind sie meist in die Giftklasse 3 eingeteilt, was am gelben Streifen mit einer BAG-T-Nummer und Warnhinweisen erkennbar ist.

 

Das Giftgesetz sieht vor, dass Pfeffersprays nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Beim Verkauf muss das Geschäft (beispielsweise die Apotheke) ausserdem die Adresse der Käuferin notieren und sich die Abgabe quittieren lassen.

 

Angebote im Internet sind mit hoher Wahrscheinlichkeit ausländischer Herkunft und entsprechen kaum den Vorschriften des Giftgesetzes. Wer sie bestellt, geht das Risiko ein, dass der Zoll die Sendung abfängt und gleich an den Absender zurückschickt. Das vorausbezahlte Geld ist damit vermutlich verloren.

 

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 03. Feb 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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