Radio und Fernsehen
Droht Ärger mit der Billag?
Frage: Letzte Woche klingelte ein Billag-Mitarbeiter an meiner Wohnungstür. Er wollte kontrollieren, ob ich nicht angemeldete Radio- und Fernsehgeräte besitze. Ich habe den Mann abgewiesen. Muss ich nun mit Konsequenzen rechnen?
Sie waren nicht verpflichtet, den Mann in Ihre Wohnung zu lassen. Allerdings dürfte die Billag aus Ihrem Verhalten schliessen, dass Sie tatsächlich ein nicht angemeldetes Gerät besitzen. Wer beim Schwarzhören oder -sehen erwischt wird, muss mit einer Busse bis 5000 Franken rechnen.
Grundlage ist das Radio- und Fernsehgesetz, das die Billag mit dem Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren beauftragt. Radio- und Fernsehgeräte sind einzeln gebührenpflichtig. Ob Sie diese Geräte auch tatsächlich benutzen, ist nicht entscheidend. Laut Gesetz müssen Sie ein Gerät anmelden, wenn es technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen. Darunter können auch Computer mit Internetzugang fallen. Pro Haushalt müssen Sie jedoch nur für ein Radio- oder Fernsehgerät bezahlen, auch wenn Sie mehrere Geräte besitzen.
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© Beobachter Ausgabe 26 vom 20. Dez 2006 - Alle Rechte vorbehalten





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