Wer von der Zeitschrift «Recht + Freiheit» Mahnungen und Betreibungsandrohungen erhält, muss zumindest die Mahnkosten nicht zahlen. Die Forderungen haben keine Grundlage, weil beim Verein Presseclub Schweiz, der das rechtslastige Magazin herausgibt, nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Die Gebühren sind längst verjährt

«Recht + Freiheit»-Chef Ernst Indlekofer klagte einen Leser seines Magazins aus Luzern ein: Dieser hatte zwar über mehrere Jahre hinweg Abogebühren oder Mitgliederbeiträge gezahlt, aber nicht für das Jahr 2009. Indlekofer verlangte zusätzlich zum Mitgliederbeitrag von 30 Franken noch Mahngebühren von 80 Franken plus Betreibungskosten von 33 Franken.

Das Zivilgericht Basel-Stadt schmetterte Indlekofers Forderung ab: Sie sei verjährt, und selbst wenn sie noch bestehen würde, gäbe es keine Rechtsgrundlage dafür. Vor Gericht kam aus, dass die «Mitgliederversammlungen» des Vereins Presseclub Schweiz diesen Namen nicht verdienen. Zumindest diejenige vom 22. Oktober 2012, an der angeblich die Mahngebühren für säumige Mitglieder beschlossen wurden. An dieser Versammlung waren neben Indlekofer nur der Revisor und noch ein einziges weiteres Vorstandsmitglied anwesend, aber keine normalen Mitglieder.

Den Tisch im Restaurant hatte Indlekofer zudem erst wenige Stunden vor Beginn der Versammlung reserviert. Er konnte vor Gericht nicht belegen, dass es überhaupt eine Einladung zu dieser «Versammlung» gegeben habe und die Mahngebühren ordentlich traktandiert waren. Das hat Folgen: Die an dieser Versammlung gefassten Beschlüsse sind nichtig, so das Gericht.

Mitgliedern mit Betreibung gedroht

Das Basler Urteil betrifft nicht nur den Luzerner Leser, den Indlekofer vor Gericht stellen liess. Der 76-jährige Indlekofer, wegen mehrfacher Rassendiskriminierung verurteilter Publizist, ist bekannt dafür, dass er Sympathisanten zu «Mitgliedern» seines Vereins macht und ihnen dann mit Betreibungen droht, wenn sie nicht weiter zahlen wollen (siehe «Die faulen Tricks eines Rechtsauslegers» im Beobachter 20/2007 und «Recht aufdringlicher Verleger» im Beobachter 05/2003).

Indlekofer erklärt gegenüber dem Beobachter, alle Mitgliederversammlungen seien «protokolliert» und «jeweils ordnungsgemäss durchgeführt» worden. Es gebe zudem in einem vergleichbaren Fall, wo ein Mitglied nicht gezahlt habe, ein gegenteiliges Urteil eines Berner Gerichts.