Recht
Prozessieren gegen jede Vernunft
Wer Recht hat, bekommt vor Gericht nicht immer Recht. Falsche Hoffnungen in die Justiz kosten Menschen mitunter viel Geld, Freunde und ihre Zufriedenheit.
Nebenartikel
«Diese Autofahrerin darf nicht ungeschoren davonkommen», sagt Werner Koellmann zum Unfall. Er sitzt am Tisch im Garten seines Hauses in Au ZH. Seine Stimme ist streng: «Die hat überholt, obwohl ich mit meinem Wagen auf der Gegenfahrbahn stand.» Der 67-Jährige prozessierte bis vor Bundesgericht - erfolglos. Das Verfahren bleibt eingestellt, weil der Unfallhergang nicht klar sei. Bisherige Kosten für Koellmann: 30'000 Franken (siehe Porträt von Werner Koellmann unter «Nebenartikel»).
Ist das nicht unverhältnismässig bei einem Schaden von 7500 Franken? «Es geht nicht ums Geld», sagt er. Man glaubt es dem ehemaligen erfolgreichen Unternehmer. «Es geht darum, dass festgestellt wird, dass die Bündner Justiz geschlampt hat.» Als er die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Autolenkerin anfocht, wiesen die Kantonsrichter sein Begehren ab, doch nicht nur das: «Die haben mich im Urteil gar als möglichen Schuldigen hingestellt und somit als Lügner», sagt Koellmann sichtlich erregt.
«Es ist natürlich sauschlecht zu verdauen, wenn man sich im Recht glaubt, das Gericht einen aber plötzlich ins Unrecht versetzt», sagt Martin Kiesewetter, leitender Arzt an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. «Und dann kommt zum Unrecht auch noch das Gefühl, verhöhnt zu werden. Das ist eine klassische Kombination, die Leute dazu bringt, gegen erlebtes Unrecht jahrelang anzurennen.»
Die Kränkung veränderte sein Leben
Kiesewetter hat sich immer wieder mit ähnlichen Fällen beschäftigt. Dass Bürger wegen Kleinigkeiten jahrelang prozessieren, habe auch mit einer falschen Vorstellung zu tun: «Es ist nie ganz sicher, wer vor Gericht Recht bekommt. Und: Auch Richter können Fehler machen», sagt der Psychiater. «Es ist einfach eine Tatsache: Ungerechtigkeit gibt es immer wieder. Sie gehört zum Leben.» Genau das sähen diese Leute nicht ein. «Sie empfinden Ungerechtigkeit im Gegenteil als spezifisch gegen sie gerichtete persönliche Kränkung.»
Die Kränkung kostet Koellmann nicht nur Geld, sie veränderte sein ganzes Leben. «Nach dem Urteil musste ich mein Leben überdenken. Es hat mein Selbstverständnis in Frage gestellt.» Er trat aus dem Tennisklub aus, überwarf sich mit guten Freunden. Seinen Frieden hat er auch nach mehr als drei Jahren nicht gefunden. «Den finde ich erst, wenn im Zivilverfahren festgestellt wird, dass die Strafrichter geschlampt haben.» In wenigen Tagen reicht er deshalb Schadenersatzklage ein.
Manche Opfer einer Ungerechtigkeit reagieren nicht so unerbittlich. Etwa der pensionierte EDV-Programmierer Michele Montemitro aus Dielsdorf ZH, den sein Nachbar wiederholt beleidigt und unter anderem als «Sautschingg» bezeichnet haben soll. Der 67-jährige Italiener, der seit Jahrzehnten in der Schweiz lebt, wollte Strafanzeige wegen Ehrverletzung einreichen, verpasste aber die Frist. Der Friedensrichter habe nicht darauf hingewiesen, dass er den Strafantrag innert dreier Monate ab Vorfall einreichen müsse und nicht die Sühneverhandlung abwarten dürfe, sagt Montemitro. «Dass mich der Friedensrichter nicht korrekt informiert hat, finde ich noch heute ungerecht.» Seine Lösung: Er zog weg und sagte sich, dass «es auf der Welt noch mehr und grössere Ungerechtigkeiten gibt, die nicht gesühnt werden».
Ähnlich reagierte Manfred A. (Name der Redaktion bekannt). Der Rechtsanwalt verkaufte sein Haus, weil ein Streit mit einem Nachbarn eskalierte. «Was hätte es gebracht, jahrelang gegen den Nachbarn zu prozessieren und doch nichts an der nachbarschaftlichen Beziehung ändern zu können?», sagt der 42-Jährige, der als kämpferischer Verteidiger bekannt ist.
Genau diese Haltung sei der Schlüssel zum Frieden, meint der Basler Rechtsanwalt Peter Zihlmann. Zihlmann hat als Wirtschaftsanwalt, Richter und zuletzt als privater Ombudsmann viele ähnliche Fälle betreut. «Man muss sich immer fragen, was man realistischerweise mit einem Streit gewinnen kann. Und ebenso wichtig: was man alles verliert an guten Gefühlen, Lebensfreude, Freunden, Zeit und Geld.» Er sei einigen Menschen begegnet, die sich im Recht-haben-Wollen verrannt hätten. Sie hätten vergessen, dass der Mensch sich verändern könne und müsse.
«Man sollte nicht zu sehr an Rechtspositionen haften bleiben», so Zihlmann. Soll man also einfach Ja und Amen sagen, wenn das Gericht gesprochen hat? «Nein», sagt der Jurist. «Unsere Rechtsordnung braucht Leute, die sich für ihr Recht wehren. Doch sie müssen aufhören können, wenn der Kampf ums mögliche Recht dazu führt, dass der Schaden grösser wird, als ein Sieg wiedergutmachen könnte.»
Werner Koellmann überzeugt das wenig: «Ich bin ein Kämpfer», sagt er und heftet seine blauen Augen fest auf sein Gegenüber. «Mit dieser Haltung habe ich erfolgreich gearbeitet und gelebt. Wieso soll ich aufgeben?» Es sei sehr schwierig, sich zu befreien, wenn man sich in einen Fall verbissen habe, meint der Gerichtspsychiater Kiesewetter. «Es braucht ja immerhin die Bereitschaft, eine grosse Kränkung und die Vergeblichkeit jahrelangen und teuren Prozessierens zu akzeptieren.»
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Es ist eine Männergeschichte
Studiert man vergleichbare Schicksale, fällt auf, dass sich fast nur Männer so stark in Gerichtsfälle verbeissen und dass diese Männer eher älter sind. «Das stimmt», sagt die Zürcher Rechtsanwältin Heidi Affolter-Eijsten, die sich intensiv mit der Problematik auseinander gesetzt hat und auch Schulungen für Behörden durchführt. «Fast immer sind es Männer, oft ältere, die dafür Zeit und Mittel haben. Zum Gefühl, Unrecht zu erfahren, kommt häufig eine diffuse Verbitterung über das eigene Leben, die im Gerichtsverfahren endlich mit einem Sieg durchbrochen werden muss.»
Doch Affolter kann kämpferischem Verhalten auch Positives abgewinnen. «Wer sich wehrt, ist meist der Gesündere. Andere verfallen in Depressionen.» Die Juristin beobachtet in den letzten Jahren eine Zunahme von Fällen, in denen die Betroffenen verbissen ihr Recht einfordern. Sie akzeptierten Entscheidungen weniger, weil auch der Glaube an die Autorität von Gerichten und Behörden geschwunden sei. Oft seien aber die Behörden und Gerichte mitverantwortlich dafür, dass jemand das Prozessieren nicht lassen könne.
«Als ich junger Einzelrichter war», erinnert sich der Zürcher Oberrichter Remo Bornatico, «strich ich in einem Ehrverletzungsfall einen Sitzungstermin, weil ich überzeugt war, dass gar keine Ehrverletzung vorlag. Deshalb habe ich den Strafantragsteller nie gesehen. Das war ein Fehler.» Dieser führte zuerst zu einer Prozesslawine des gekränkten Rechtsuchenden, dann zu einer Belästigung Bornaticos mit Drohbriefen und Karten während 20 Jahren. «Ich hätte damals die Verhandlung durchführen und dem Mann darlegen sollen, weshalb ich seine Klage nicht an die Hand nahm», sagt der Richter heute.
Das Recht ist nicht immer gerecht
Richter müssten die Leute ernst nehmen und erklären, was Justiz und Recht überhaupt leisten können. «Gerichte suchen nicht nach der ‹wahren› Wahrheit, sondern nach der im Prozess beweisbaren», sagt Bornatico. Er habe schon Klagen abweisen müssen, obwohl er das Gefühl gehabt habe, der Kläger sei im Recht - nur hätten die Beweise nicht ausgereicht. Da gebe es ein grundsätzliches Missverständnis. Die Leute suchten für sich Gerechtigkeit, doch die Justiz habe das Gesetz anzuwenden, das im Einzelfall im Ergebnis nicht zwingend gerecht sein müsse.
Bornatico rät den Richtern, wenn immer möglich Urteile mündlich zu eröffnen oder Verfügungen als verständliche Briefe zu formulieren. Doch seine Haltung teilen nicht alle seiner Berufskollegen: Als Bornatico eine Weiterbildungstagung organisieren wollte über Leute, die hartnäckig prozessieren, wurde die Veranstaltung von seinen Mitoberrichtern über seinen Kopf hinweg abgesagt.
Ist bei den Gerichten noch zu wenig Fingerspitzengefühl vorhanden? «Nicht nur bei den Gerichten», sagt Rechtsanwältin Heidi Affolter. «Diese Leute werden oft viel früher gekränkt - bei polizeilichen Einvernahmen oder beim Kontakt mit Behörden.» So habe Friedrich Leibacher, kurz bevor er im September 2001 im Zuger Parlament in einem Amoklauf 14 Menschen tötete, rund ein halbes Dutzend abweisende Verfügungen erhalten. Auf Leute, die um jeden Preis ihr Recht suchen, müssten Behörden und Gerichte früh und mit der nötigen Sensibilität reagieren. «Nicht nur weil es zu Gewalt kommen könnte», sagt Affolter, «sondern auch weil sie oft Recht haben.»
© Beobachter Ausgabe 16 vom 02. Aug 2006 - Alle Rechte vorbehalten








