Primäre Aufgabe des Schlichters ist die Vermittlung. Er soll eine Einigung zwischen den Parteien erzielen. Ist das nicht möglich, erteilt er eine sogenannte Klagebewilligung. Mit dieser können Sie als Kläger innert dreier Monate Klage beim Gericht einreichen.

Neu kann der Schlichter auf Antrag des Klägers einen definitiven Entscheid fällen, wenn die Summe, um die gestritten wird, nicht mehr als 2000 Franken beträgt. Bis zu einer Streitsumme von 5000 Franken kann der Schlichter auch einen Urteilsvorschlag machen. Dieser wird dann definitiv, wenn ihn die Parteien nicht innert 20 Tagen ablehnen.

Sowohl der Entscheid als auch der Urteilsvorschlag sind «Kann»-Vorschriften. Beide stehen also im Ermessen des Schlichters. Da beide mit erheblichem Mehraufwand verbunden sind, ist zu befürchten, dass sich viele Schlichter – vor allem wenn die Arbeitsbelastung gross ist und sie zudem juristische Laien sind – für den einfacheren Weg entscheiden und lediglich die Klagebewilligung ausstellen.

Schlichter: Das Vorgehen

  • Klären Sie zuerst ab, wer für Ihr Anliegen zuständig ist. Für Forderungsklagen sind in der Regel die Behörden am Wohnsitz des Beklagten – also des Schuldners – zuständig. Das gilt auch bei Nachbarrechtsklagen. Scheidungs- oder Trennungsklagen können wahlweise am Wohnort eines der beiden Ehepartner eingereicht werden. Wenden Sie sich direkt an den Schlichter, wenn Sie nicht sicher sind.

  • Erkundigen Sie sich, ob der Schlichter in Ihrer Angelegenheit sachlich zuständig ist.

  • Nehmen Sie an die Verhandlung alle Unterlagen mit, die Ihr Anliegen unterstützen.

  • Machen Sie sich Gedanken, zu welchen Zugeständnissen Sie bereit sind. Vergessen Sie nicht, dass ein Vergleich meist Kompromisse beider Parteien voraussetzt.