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Prozess 2

Roland Birrer, 57, Zug

Ausgabe:
16/06

Parkbusse: 120 Franken, Verfahrenskosten: 800 Franken

Im November 2003 parkiert Roland Birrer wie schon oft vor der Metzgerei Rinderli in Zug. Als er zurückkommt, klebt eine Busse von 120 Franken unter dem Scheibenwischer: Er habe angeblich nur 1,16 Meter für die Fussgänger frei gelassen statt der vorgeschriebenen 1,5. Birrer erhebt gegen die Busse Einsprache und will eine Zeugin aufbieten. Die Polizei lehnt ab. «Wieso durfte ich meine Sicht der Dinge nicht beweisen?», empört er sich. Zudem würden andere Fahrzeuge regelmässig so parkieren, dass sie weniger Platz für Fussgänger liessen, argumentiert Birrer und ficht die Busse an.

Der Einzelrichter indes gibt der Polizei Recht. Er stellt in seinem Urteil zwar fest, dass das Parkieren an dieser Stelle grundsätzlich verboten sei, aber toleriert werde, wenn genügend Platz da sei für die Fussgänger. Birrer habe aber gegen die Regeln verstossen, die die an sich illegale Handlung einigermassen in Schranken weisen. Er könne sich - so der Einzelrichter - nicht auf eine «Gleichbehandlung im Unrecht» berufen. Das Obergericht des Kantons Zug bestätigt das Urteil. Einen Augenschein nahmen die Richter nie.

Birrer wurmt es immer noch, dass täglich Autos vor der Metzgerei Rinderli falsch parkieren und keine Busse erhalten. Obwohl er die Sache abgehakt habe, komme sie immer wieder hoch. Dabei stört ihn am meisten, dass er ungleich behandelt wurde. «Alle dürfen dort parkieren, nur der Birrer wird zur Kasse gebeten», regt er sich auf. «Wie soll ich noch Vertrauen in unseren Rechtsstaat haben, wenn nicht für alle die gleichen Regeln gelten?»

 

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© Beobachter Ausgabe 16 vom 02. Aug 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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