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Schneeballsystem

Das kann man sich schenken

Mitarbeit:
  • Doris Huber
Ausgabe:
19/04

Wer an einem Schenkkreis teilnimmt, macht sich strafbar. Allein im Kanton Bern wurden 200 Personen gebüsst.

Schenkkreise geben sich freundschaftlich: «Schenken und beschenkt werden ist etwas Wunderbares», heisst es etwa in Werbeunterlagen. Und rechtmässig sei es auch: «Wir beschenken uns gegenseitig; wie kann das illegal sein?» So ziehen die Schenkkreise seit etwa zwei Jahren viele Leute in ihren Bann, die hoffen, dank einer Einlage von zum Beispiel 8000 Franken bald 64 Tausendernoten in Empfang nehmen zu können – dann nämlich, wenn genügend neue Teilnehmende gefunden sind.

Geld wird beschlagnahmt
Doch Schenkkreise funktionieren nach dem laut Lotteriegesetz verbotenen Schneeballsystem. Sie werden von Amts wegen verfolgt. Im Kanton Bern wurden inzwischen zahlreiche Strafverfahren durchgeführt. Etwa 200 Personen seien gebüsst worden, schätzt Peter Winkler von der Kantonspolizei. Für einfache Teilnehmende, die nie Geld erhielten, lag das Strafmass bei 300 bis 400 Franken.

 

Die Mitorganisatoren eines Schenkkreises hingegen wurden zu mehreren Tagen Haft und einigen tausend Franken Busse verurteilt – mit Eintrag ins Strafregister. Empfindlicher trifft viele Teilnehmende, dass die «geschenkten» Gelder konfisziert werden. So löste die Polizei im Kanton Basel-Landschaft Ende August einen Schenkkreis auf und beschlagnahmte 55'000 Franken. Im Kanton Luzern sei erst ein Verfahren abgeschlossen, sagt Simon Kopp, Informationsbeauftragter der Strafuntersuchungsbehörden. Doch weitere Ermittlungen seien im Gang.

Als besonders perfid bezeichnet Kopp das wohltätige Gesäusel dieser Schenkkreise. «Oft werden Verwandte, Nachbarn, Freundinnen dafür gewonnen und in diese illegale Sache hineingeritten», kritisiert er. «Neben dem finanziellen Verlust richten Schenkkreise so auch Schaden im Beziehungsumfeld an.»

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© Beobachter Ausgabe 19 vom 16. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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