Ein Chefbeamter schanzt einem Handwerker Millionenaufträge zu – und bekommt dafür seinen Luxuswagen gratis repariert. Ein Schulrat vergibt sämtliche Architekturaufträge an ein Mitglied. Das Anwaltsbüro eines Gemeindepräsidenten klärt finanzielle Versäumnisse der Gemeinde gleich selber ab: Bestechung, Vetternwirtschaft und Korruption, so weit das Auge reicht.

Nein, die Rede ist nicht von Afrika, Südamerika, Russland oder China. Sondern von Zürich, Oberriet SG und Baar ZG, mitten in der Schweiz. Mitten in einem Land, wo Redlichkeit und Rechtsstaatlichkeit angeblich besonders grossgeschrieben werden.

Aufträge werden Freunden zugeschanzt

Auffallend dabei: Keiner der Fälle trug sich im Wallis zu, das gemeinhin als besonders korrupt gilt. Spätestens seit der Journalist und Prix-Courage-Gewinner Kurt Marti eine Sammlung von ihm aufgedeckter Korruptionsfälle in Buchform publizierte, weiss man auch in der «Üsserschwiiz», dass im «Tal des Schweigens» (Buchtitel) nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht.

Die eingangs genannten Beispiele liegen auch nicht weit zurück: Sie kamen alle in den letzten zwei Jahren ans Tageslicht. Und die Liste ist keineswegs abschliessend. Zu nennen wären da beispielsweise noch:

  • ein ehemaliger Objektmanager der Stadtzürcher Immobilienbewirtschaftung, der sich für Aufträge an zwei Unternehmer schmieren liess;
  • ein Hauswart der Zürcher Stadtverwaltung, der einem befreundeten Handwerker grosszügig Aufträge zuschanzte;
  • zwei ehemalige Gemeinderäte aus Adliswil ZH, die einem Interessenten ein städtisches Grundstück zu einem viel zu tiefen Preis zusicherten und zugleich selber als Bauleiter respektive Architekt für dessen Bauprojekt vorgesehen waren;
  • eine Baustofffirma in Wimmis BE, die Vereine mit Spenden unterstützte und sie zur Teilnahme an einer Gemeindeversammlung aufforderte, bei der über eine neue, für die Firma wichtige Deponie abgestimmt werden sollte;
  • der Verwaltungsrat des Spitals Oberaargau, der einen lukrativen Auftrag unter der Hand an den Bruder des Spitalpräsidenten vergab;
  • das Management von Stadtbauten Bern, das eine Stelle nicht ausschrieb, sondern mit der Schwester des Vorgängers besetzte und eigenhändig einen Auftrag vergab, der hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen.
Ertappte kommen meist straflos davon

Nur in den beiden ersten Fällen wurden die Involvierten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die anderen erhielten von den beauftragten Untersuchungsgremien jeweils einen Persilschein ausgestellt, weil man ihnen rechtlich keine Verfehlungen vorwerfen konnte oder weil diese nach Ansicht der Prüfer zu wenig ins Gewicht fielen. «Mangelndes Fingerspitzengefühl» wurde etwa dem Management von Stadtbauten Bern attestiert – obwohl es nachweislich gegen das Gesetz verstossen hatte.

Es sind typische Fälle für die Schweiz: in der Regel eher kleinere Vorkommnisse, die vor allem in der Lokalpresse aufgegriffen und regional diskutiert werden, es manchmal ins «Schweiz aktuell» oder sogar in die «Tagesschau» schaffen, dann aber schnell wieder in Vergessenheit geraten. Es sind aber auch deshalb typische Beispiele, weil es oft um Günstlingswirtschaft geht und selten Geld fliesst zwischen den beteiligten Parteien. «Beziehungspflege» wird das dann genannt, man tauscht Geschenke aus oder lädt Beamte zu besonderen Veranstaltungen ein. Strafbar ist das in der Regel nicht.

«Lange sah auch die Mehrheit der Aussenstehenden nichts Verwerfliches darin, wenn etwa Bauaufträge ausschliesslich an lokales Gewerbe vergeben wurden», sagt Jean-Pierre Méan, Präsident der Organisation Transparency International Schweiz, die sich den Kampf gegen Korruption auf die Fahne geschrieben hat. Dass dabei nicht selten Verwandte oder andere nahestehende Personen der politischen Verantwortlichen zum Zuge kommen, ist nur schon aufgrund der Kleinräumigkeit der Schweiz kaum zu vermeiden – jeder kennt jeden. Das hiesige Milizsystem bringt es ausserdem mit sich, dass viele politische Posten im Nebenamt ausgeübt werden. Der Gemeindepräsident, der ein Anwaltsbüro führt, oder der Gemeindeammann, dem eine Baufirma gehört, sind keine Ausnahmen. «Das System ist aber nicht das Problem», sagt Méan. «Wichtig ist, dass trotzdem alle die gleichen Chancen haben, an Aufträge zu kommen, dass Transparenz herrscht über das Auswahlverfahren und über sämtliche Interessenbindungen der Verantwortlichen.»

In aller Regel gelangen Korruptionsfälle gar nie ans Tageslicht. Der Grund ist naheliegend: Die Opfer wissen gar nicht, dass sie Opfer sind – im Fall von Korruption in der Verwaltung sind es zum Beispiel alle betroffenen Steuerzahler. «Die Dunkelziffer ist dementsprechend gross», sagt Jean-Pierre Méan.

100 Millionen Franken Steuergelder futsch

Ganz untypischerweise ist es in letzter Zeit aber auch hierzulande zu einigen handfesten Skandalen gekommen. So musste der Chef der Eidgenössischen Steuerverwaltung den Hut nehmen, nachdem bekannt geworden war, dass er im Rahmen des Informatikprojekts «Insieme» Aufträge in Millionenhöhe zerstückelt und freihändig vergeben hatte, statt sie öffentlich auszuschreiben. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf brach die ganze Übung schliesslich ab, über 100 Millionen Franken Steuergelder wurden in den Sand gesetzt.

Und bei der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich, einer der grössten Pensionskassen der Schweiz, liess sich der Anlagechef bestechen und investierte Millionen an Vorsorgegeldern in marode Firmen.

Die gute Nachricht hinter diesen schlagzeilenträchtigen Vorkommnissen: «Noch vor wenigen Jahren hätten solche Machenschaften wohl noch nicht so viel Empörung ausgelöst wie heute», sagt Transparency-Präsident Méan. Das Unrechtsbewusstsein sei gestiegen. Die schlechte Nachricht: «Wenn sogar der oberste Chef eines eidgenössischen Amtes wissentlich das Gesetz bricht, deutet das schon auf eine gewisse Kultur hin.»

Tatsächlich liess gar Bundesrat Johann Schneider-Ammann jegliches Fingerspitzengefühl vermissen, als er im Frühling 2012 einen langjährigen Geschäftsfreund für das wichtige neue Amt des Staatssekretärs für Bildung vorschlug.

Generell scheint auf Bundesebene einiges im Argen zu liegen. Seit rund zweieinhalb Jahren laufen etwa im Bundesamt für Umwelt Ermittlungen wegen Verdachts auf Korruption im Rahmen eines Informatikprojekts. Auch dieses musste gestoppt werden, nachdem man schon über sechs Millionen Franken investiert hatte.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) registriert jedenfalls eine markante Zunahme an Korruptionsfällen innerhalb der Bundesverwaltung. Gemäss dem Jahresbericht 2012 ist die Zahl der Verdachtsfälle von 50 im Jahr davor auf 85 gestiegen. Die meisten hängen laut Fedpol mit Beschaffungen zusammen.

Auch Jean-Pierre Méan stellt fest, dass das Beschaffungswesen besonders anfällig ist für Korruption. Dies habe einerseits damit zu tun, dass es oft um viel Geld gehe. Anderseits liege die Entscheidung über Auftragsvergaben bei wenigen Personen, und komplizierte technische Spezifikationen würden Manipulationen erleichtern. «Ein Auftrag kann zum Beispiel so ausgeschrieben werden, dass er nur auf einen bestimmten Bewerber passt, der die entsprechende Technik liefern kann.»

Im Beschaffungswesen werde auch gern argumentiert, man müsse als Bewerber einfach bestechen, weil andere es auch täten und man sonst gar nie an Aufträge komme. Verhindern liesse sich das laut dem Transparency-Experten mit einem sogenannten Integritätspakt: «Sowohl die öffentliche Hand als auch die Anbieter verpflichten sich, nicht zu bestechen oder unzulässige Absprachen zu treffen. Das schafft Sicherheit und Fairness.»

Wirds bald eng für Fifa und Uefa?

In internationalen Vergleichen schneidet die Schweiz jeweils gut ab und gilt gemeinhin als wenig korruptes Land. Harte Zahlen gibt es dazu aber kaum, gemessen wird in Umfragen jeweils bloss die Wahrnehmung der Korruption. Die tatsächlichen Verhältnisse können davon abweichen. Gut möglich, dass hierzulande krumme Dinger einfach besonders gut kaschiert werden.

Handlungsbedarf gibt es laut Jean-Pierre Méan jedenfalls genug. So sei die undurchsichtige Parteienfinanzierung ein Übel, das es zu bekämpfen gelte. Ausserdem liesse sich der Schutz für Whistleblower stark verbessern – ein Anliegen, für das sich auch der Beobachter mit einer eigenen anonymen Meldeplattform einsetzt (www.sichermelden.ch).

Im Bereich der Privatkorruption ist der Bundesrat jetzt aktiv geworden: Bestechung unter Privaten soll im Strafgesetzbuch verankert und als Offizialdelikt geahndet werden. Sie wird also künftig von Amts wegen und nicht mehr nur auf Antrag verfolgt. Betroffen sind davon nicht nur Firmen, sondern auch Verbände mit Sitz in der Schweiz, etwa die Fifa, die Uefa oder das Internationale Olympische Komitee. «Ein Schritt in die richtige Richtung», findet Méan. Denn letztlich ist bei Verfehlungen auch hier der Steuerzahler der Betrogene, der Sportveranstaltungen mitfinanziert.

Allerdings ist der Gesetzesvorschlag lückenhaft: lässt ein Funktionär sich bestechen, kann er als Privatperson bestraft werden, der Verband, dem er angehört jedoch nicht. Das Bundesamt für Justiz ist der Ansicht, eine Organisation oder ein Unternehmen werde im Normalfall selber genug geschädigt, wenn ein Mitarbeiter sich schmieren lässt.