Stalking
Vom Wahnsinn umzingelt
Mit E-Mails bombardieren, telefonisch belästigen, auflauern und bedrohen: Sogenannte Stalker überschütten ihre Opfer mit Psychoterror aller Art. Wie können diese sich wehren?
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Chantal Giger hätte schon während der Beziehung mit Damian Lüthy (beide Namen geändert) misstrauisch werden können. Dauernd wurde sie von ihrem Partner auf Schritt und Tritt verfolgt, er liess ihr keinen Freiraum. Nach acht Monaten setzte sie der Beziehung ein Ende. Aber Lüthy wollte nicht loslassen. Der 49-jährige Personalberater schickte ihr fast täglich E-Mails, bekundete darin seine Liebe und versprach, sein Verhalten zu ändern. Chantal Giger blieb bei ihrem Entscheid.
Lüthy bombardierte seine Exfreundin weiter mit E-Mails, der Ton war plötzlich ein anderer. Er bezeichnete sie als «Parasiten» und «letzten Dreck». Obendrein schrieb er: «Dann erlebst du einmal, was es heisst, von einem Menschen fertiggemacht zu werden. Du hast mein Leben zerstört, also habe ich keine Hemmungen, deines ebenfalls zu zerstören!» Die sonst unerschrockene und selbstbewusste Versicherungskauffrau bekam es mit der Angst zu tun: «Es kam nur noch Hass.» Sie forderte Lüthy auf, die Drohungen sofort zu stoppen. Doch dieser setzte den Psychoterror fort. «Das war nicht mehr normal», sagt Chantal Giger. Die alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern zog sich mehr und mehr aus dem gesellschaftlichen Leben zurück; abends ging sie nur noch selten aus dem Haus. «Ich hatte Angst, ich könnte ihm begegnen», erzählt sie. Man spürt in der Stimme der 47-jährigen Frau, dass ihre innere Ruhe bis heute nicht eingekehrt ist.
«Nein» heisst «nein»!
Chantal Giger ist ein Stalking-Opfer. Ein Stalker übt durch zwanghaftes Nachstellen oder Bedrohen über längere Zeit derart Druck auf sein Opfer aus, dass er bei diesem Angst auslöst. Die Täter versuchen, ihre Opfer zu manipulieren, oft mit dem Motiv, sie zu einer Liebesbeziehung zu bewegen. Aber natürlich ist nicht jeder Verehrer, der seiner Herzensdame täglich Blumen frei Haus schickt, ein Stalker - wo also verlaufen die Grenzen?
Respekt vor einer anderen Person bedeutet, ihr «Nein» ernst zu nehmen. Wenn ein Verehrer auch dann nicht auf Distanz geht, nachdem die Begehrte diesen Wunsch klar geäussert hat, sollten die Alarmglocken läuten. Frühzeitiges Erkennen und Handeln ist in solchen Fällen eminent wichtig (siehe «Wie wird man Stalker los?»). Denn: Je länger das Opfer zuwartet, desto eher sieht sich der Stalker in seinem Tun bestärkt. Realisiert er - vielleicht erst Monate später -, dass all seine Bemühungen ins Leere laufen, kann es sein, dass Hass und Rachegelüste fortan seine Gefühle beherrschen. Wenn aber Liebe zu Wahn mutiert, beginnt für das Opfer der Terror. Als Folge davon leiden denn auch die meisten Stalking-Opfer unter psychischen Störungen.
Angst vor Kurzschlusshandlungen
Bei Chantal Giger waren es mitunter Schlafstörungen. Oft wachte sie mitten in der Nacht schweissgebadet auf. Ihre Gedanken drehten sich unentwegt um die Drohungen. Sie habe sich wie ein gehetztes Tier gefühlt und ihrem Expartner mittlerweile alles zugetraut. Auch um ihre Kinder machte sie sich Sorgen. Auf Anraten ihrer Schwester konsultierte Giger eine Psychologin. Diese verschrieb ihr Medikamente. «Ich nahm so was zum ersten Mal», sagt Chantal Giger, «es war einfach zu viel für mich.» Selbst bei der Arbeit habe sie sich nicht mehr richtig konzentrieren können. Gleichzeitig suchte sie Hilfe bei der Opferberatungsstelle und der Polizei. «Aus Angst vor allfälligen Kurzschlusshandlungen von Damian habe ich von einer Anzeige jedoch abgesehen», erzählt sie weiter. Noch immer hoffte sie, ihr Ex werde von selbst zur Vernunft kommen. Aber das tat er nicht.
Der Begriff «stalking» stammt aus der Jägerei und bedeutet «sich anpirschen», «sich heranschleichen». Dem Wort eine neue Bedeutung gegeben haben US-Medien Ende der achtziger Jahre, als der TV-Star Rebecca Schaeffer von einem Fan ermordet wurde. Weitere Stalking-Morde in den USA führten 1993 zur Einführung von Anti-Stalking-Gesetzen in allen Bundesstaaten. Auch in der Schweiz wurden kürzlich die einschlägigen Gesetze verschärft - wenn auch nicht so weitgehend (siehe nachfolgender Kasten «Stalking: Die Schweiz hinkt hinterher»).
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Intimitäten im Internet
So war das auch bei Damian Lüthy. Im Glauben, ihm sei unrecht getan worden, quälte er Chantal Giger insgesamt acht Monate lang. Schliesslich schrieb er ihr in einer E-Mail, er werde erotische Filme, die er gedreht hatte, als er noch mit ihr zusammen war, ins Internet stellen und ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen. Da riss Chantal Giger der letzte Nerv, sie nahm sich einen Anwalt. Von da an ging alles schnell: Gigers Anwalt beantragte beim Gericht eine vorsorgliche Massnahme. Das Gesuch wurde gutgeheissen, und Damian Lüthy war es ab jenem Zeitpunkt verboten, die erwähnten Filme ins Netz zu stellen sowie dem Opfer weitere ehrverletzende Mitteilungen zukommen zu lassen.
Vorsorgliche Massnahmen dauern aber nur 30 Tage. Für ein länger gültiges Urteil hätte der Anwalt klagen müssen. Stattdessen überzeugte er den Stalker, aussergerichtlich eine Vereinbarung zu unterzeichnen. Darin verpflichtete sich Damian Lüthy, Chantal Giger künftig in Ruhe zu lassen und für alle entstandenen Kosten aufzukommen. Bis anhin hat er sich an die Abmachung gehalten.
Wie wird man Stalker los?
- Erklären Sie dem Stalker möglichst schnell und unmissverständlich, dass Sie keinerlei Kontakt mehr zu ihm wünschen. Bleiben Sie konsequent!
- Behalten Sie Ihre Erfahrungen nicht für sich. Informieren Sie Freunde oder andere Vertrauenspersonen.
- Kontaktieren Sie eine Opferberatungsstelle (Adressen finden Sie auf www.opferhilfe-schweiz.ch).
- Protokollieren Sie sämtliche Vorfälle genau, bewahren Sie Dokumente wie Briefe, E-Mails und SMS auf.
- Sollten Sie trotzdem weiter belästigt werden, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Kontaktieren Sie nötigenfalls eine Anwältin oder einen Anwalt, der im Stalking-Bereich Erfahrung hat.
Stalking: Die Schweiz hinkt hinterher
Seit dem 1. Juli 2007 soll Art. 28b des Zivilgesetzbuchs (ZGB) Personen besser vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen schützen. Das neue Gesetz gewährt jedoch nur zivilrechtlichen, aber keinen strafrechtlichen Schutz. Das bedeutet, dass ein Opfer selber Klage führen und Beweise beschaffen muss - ohne Anwalt ein mühseliges Unterfangen. Zur psychischen kommt damit auch noch die finanzielle Belastung.
Anerkennt das Gericht eine Persönlichkeitsverletzung, kann es dem Täter verbieten, sich dem Opfer auf eine bestimmte Distanz anzunähern, sich an bestimmten Plätzen aufzuhalten oder mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen. Erst wenn der Täter gegen diese Auflagen verstösst, greift das Strafrecht - er macht sich dann wegen «Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung» strafbar.
Während Länder wie Deutschland, Österreich, Belgien, Grossbritannien und die USA über entsprechende Straftatbestände oder gar über eigene Anti-Stalking-Gesetze verfügen, sperrt sich in der Schweiz der Bundesrat dagegen. Er argumentiert, die meisten typischen Verhaltensweisen eines Stalkers seien bereits durch das geltende Strafrecht abgedeckt.
Das stimmt aber nur in Bezug auf das sogenannte harte Stalking, das Nötigung und Drohung einschliesst. Strafrechtlich nicht erfasst ist das sogenannte weiche Stalking. Bei dieser ebenfalls verbreiteten Form belästigen Täter ihre Opfer, indem sie wiederholt gegen den Willen der Betroffenen deren Nähe suchen, ohne jedoch die Schwelle zur Illegalität zu überschreiten. Dazu gehört etwa das wiederholte Abwarten des Opfers vor dessen Arbeitsort. Solches Verhalten unter Strafe zu stellen, findet der Bundesrat unzweckmässig.
© Beobachter Ausgabe 25 vom 05. Dez 2007 - Alle Rechte vorbehalten







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