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Steuerreform

Geschenke in Milliardenhöhe – Steuern zahlen die andern

Text:
  • Thomas Buomberger
Mitarbeit:
  • Marc Wetli
Ausgabe:
5/11

Eine Gesetzesänderung macht es möglich: Firmen können seit Anfang Jahr ihre Dividenden aus den Reserven zahlen. Die Aktionäre kassieren dabei Milliarden – steuerfrei.

Credit Suisse: Geschenke in Milliardenhöhe – Steuern zahlen die andern

Seine Aktionäre freuen sich, und dem Staat entgehen Milliarden: CS-Chef Brady Dougan

Als Credit-Suisse-Chef Brady Dougan im Februar den Jahresabschluss präsentierte, gab er eine Senkung der Dividende von 2 auf Fr. 1.30 bekannt, fügte aber an, dass unter dem Strich den Aktionären etwa gleich viel verbleiben würde. Die anwesenden Journalisten reagierten auf dieses vermeintliche Rätsel kaum.

Dabei war die beiläufige Aussage überaus brisant. Denn die CS und mit ihr etliche andere Unternehmen wenden ein Gesetz an, das seit Anfang Jahr in Kraft ist: die Unternehmenssteuerreform II. Sie erlaubt, die Dividende nicht aus dem Jahresgewinn, sondern aus den Kapitaleinlagen zu zahlen. Und das bedeutet, dass auf dieser Dividende weder Verrechnungssteuer abgezogen wird noch dass natürliche Personen in der Schweiz darauf Einkommenssteuern bezahlen müssen.

Bei der CS sind das immerhin zehn Prozent aller Aktionäre.
Das Aufgeld, das entsteht, wenn nach Kapitalerhöhungen der Ausgabepreis über dem Nennwert der Aktie liegt, nennt sich Agio. Mit diesem Geld haben etliche Unternehmen während Jahren Reserven angehäuft, aus denen sie nun steuerfrei Dividenden auszahlen. So regnet es für 2011 bei der CS 1,5 Milliarden Franken, bei der Zurich Financial 2,5 Milliarden. Die Firma Givaudan hat ebenfalls die steuerfreie Auszahlung beantragt. Die Bank Bär bezeichnet sich als «markant überkapitalisiert» und hat in der Bilanz Agio von 2,6 Milliarden. Andere Grossunternehmen mit viel Agio sind ABB, Clariant, Geberit, Lonza, Swisscom, Swiss Life, Swiss Re, UBS oder Bank Vontobel.

«Merz' Geschenk an die Wohlhabenden»

Laut der Bank Sarasin haben rund 40 Firmen das Potential für steuerfreie Rückzahlungen. Die Dividenden können so lange ausgeschüttet werden, wie der Agio-Topf gefüllt ist – bei einigen Unternehmen kann das über Jahre gehen. So dürfen sich die Aktionäre der Swiss Prime Site auf «mindestens ein Jahrzehnt einkommenssteuerfreie Wohlfühlzeit» freuen, wie die «Finanz und Wirtschaft» schrieb.

«Es handelt sich hier wiederum um eines der Abschiedsgeschenke von alt Bundesrat Merz an die Wohlhabenden», sagt der Ex-Preisüberwacher Rudolf Strahm. «Diese Gesetzesänderung ist Teil der aggressiven Steuersenkungsdynamik, die wir seit einigen Jahren haben.»

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Die steuerfreien Dividendenzahlungen haben massive Steuerausfälle zur Folge. Wie hoch diese sein werden, das wagt die Eidgenössische Steuerverwaltung nicht zu schätzen. Das werde, wie sie den Beobachter wissen lässt, erst im Sommer möglich sein, «wenn die Generalversammlungssaison vorbei und der Budgetierungsprozess 2012 angelaufen ist». Rudolf Strahm hingegen riskiert eine Schätzung: «Dieses Steuerschlupfloch für Reiche wird über fünf Jahre kumuliert Ausfälle in Milliardenhöhe zur Folge haben.»

Das Kapitaleinlageprinzip ist Teil der Unternehmenssteuerreform II, die das Volk im Februar 2008 mit 50,5 Prozent annahm. Dass sich das Stimmvolk bei dieser komplizierten Vorlage kaum der Konsequenzen bewusst war, ist verständlich. Doch wie sieht es bei den Volksvertretern aus? Finanzexpertin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) gesteht ein: «Unsere Fraktion hat zwar das Gesetz abgelehnt, aber das Kapitaleinlageprinzip war überhaupt kein Thema. Ich war mir nicht bewusst, welche gravierenden Folgen das haben würde.»

SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen will dieses «Schlupfloch» möglichst bald stopfen. «Ich werde bei der Behandlung des Gesetzes ‹Too Big to Fail›, das ab dem Frühling ins Parlament kommt, einen Antrag einreichen, dass man die steuerliche Begünstigung von Kapitaleinlagen wieder aus dem Steuergesetz streicht.»

Dagegen finden Vertreter der Kapitalseite den Schritt zu steuerfreien Dividenden konsequent: «Die Schweiz führt mit diesem Prinzip nur ein, was in andern Ländern wie Deutschland seit Jahren und Jahrzehnten gängige Praxis ist», sagt Peter Uebelhart, Partner bei der Beratungsfirma KPMG. Es seien ihm aus der jüngsten Vergangenheit einige Fälle von Firmen bekannt, die sich ohne diese Gesetzesänderung wohl kaum in der Schweiz angesiedelt hätten.

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© Beobachter Ausgabe 5 vom 03. Mär 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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