Beobachter: Der Fall Erb ist einer der komplexesten der Schweizer Wirtschaftsgeschichte. Sind da die Spiesse der Strafverfolgungsbehörden nicht zu wenig lang?
Christof Riedo: Bei solch komplexen Fällen sind natürlich enorme Ressourcen nötig, um die Sachverhalte abzuklären. Es braucht unheimlich viel Sachwissen sowie personellen und zeitlichen Aufwand. In diesem Sinn: Die Spiesse sind tatsächlich zu kurz.

Beobachter: Der Fall wird erst nach mehr als sieben Jahren zum Abschluss kommen. Schlampt die Behörde?
Riedo: Über sieben Jahre ist tatsächlich sehr lang, wahrscheinlich zu lang. Aber man kann der Strafverfolgungsbehörde keinen Vorwurf machen, sie muss mit beschränkten Mitteln umfangreiche Abklärungen treffen, Hunderte Aktenordner bearbeiten. Es ist ein unbefriedigender Zustand, aber er lässt sich nicht so einfach ändern.

Beobachter: Sind die Rechtsmittel bei so komplexen Fällen zu stark zugunsten der Angeklagten ausgebaut?
Riedo: Die Rechtsmittel sind dieselben wie in anderen Fällen. Aber selbstverständlich sind solche Angeschuldigte in der Regel sehr gut anwaltlich vertreten, und je komplizierter ein Fall ist, desto eher ist es möglich, Gegenargumente vorzubringen.

Beobachter: Gilt also doch das Sprichwort: «Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen»?
Riedo: Überspitzt ausgedrückt, kann man das so sagen. Bei einem Ladendieb ist es einfach: Ein Detektiv erwischt den Dieb und schickt das Protokoll der Polizei. Da gehen einem die Gegenargumente schnell einmal aus.

Beobachter: Müsste man also sagen: Wenn jemand sich in der Wirtschaft kriminell betätigen will, muss er ein möglichst verschachteltes Firmengeflecht mit komplizierten Transaktionen aufbauen?
Riedo: Ja, so ist die Gefahr einer Verurteilung in der Regel kleiner. Allerdings lässt sich das schwerlich empfehlen. Der Sozialstatus spielt bei der Wirtschaftskriminalität eine grosse Rolle. Arme mit wenig Bildung kommen schwer zum nötigen Geld, um ein solches Geflecht überhaupt aufzubauen.

Beobachter: Bei Wirtschaftsdelikten muss auch ein Vorsatz nachgewiesen werden. Wie schwierig ist das für die Staatsanwaltschaft im Fall Erb?
Riedo: Nehmen wir die Patronatserklärung der Erbs. Mit dieser wurde gegenüber einer ausländischen Firma, an der die Erbs beteiligt waren, offenbar eine Art Blankocheck ausgestellt, dass man die Defizite während 25 Jahren übernähme. Das ist zweifellos sehr unüblich. Die Behörden werden sich deshalb fragen, ob damit eine Schädigung billigend in Kauf genommen wurde. Das würde im Sinne eines sogenannten Eventualvorsatzes ausreichen.

Beobachter: Kann ein Vorsatz auch bei Verlusten bei Devisenspekulationen geltend gemacht werden, wo ja die Erbs in gewissen Jahren Hunderte von Millionen Franken verloren haben?
Riedo: Man kann das mit den sogenannten Raserurteilen vergleichen: Ab einem bestimmten Tempo muss ein Raser damit rechnen, dass er einen Unfall verursachen wird – und da liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ein Eventualvorsatz vor.

Beobachter: Nun hat Rolf Erb rund drei Milliarden Franken Betreibungen am Hals, Privatkonkurs gemacht, lebt aber noch immer in einem Schloss. Was meint der Professor und Bürger Riedo dazu?
Riedo: Ich verstehe selbstverständlich den Ärger in der Bevölkerung darüber. Aber hier sind offensichtlich die Eigentumsverhältnisse beim Schloss noch nicht geklärt. Man kann von jemandem nur dann Geld holen, wenn klar ist, dass er Eigentumsrechte hat. Auch für einen Bankrotteur gelten, selbst wenn er in einem Schloss lebt, die gleichen Regeln wie für alle andern. Hier gilt ebenfalls: Je komplizierter ein Geflecht ist, desto schwieriger ist es für die Gläubiger, zu ihrem Geld zu kommen.