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aktualisiert am 01. Jul 2011 18:42Strafverfahren

Geheimjustiz auf dem Vormarsch

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Daniel Ammann
Ausgabe:
8/11

Im Kanton St. Gallen darf man nicht wissen, wie ein Raser bestraft wurde, der mit Tempo 260 über die Autobahn und mit 160 durch Dörfer preschte.

Mit so einer Abfuhr hätte Martin Meier* nicht gerechnet. Dabei verlangte er nichts Verwerfliches vom Ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen. Nur eine Auskunft. Er hatte in der Zeitung gelesen, dass zwei Jugendliche ohne Fahrausweis mit einer Geschwindigkeit von 260 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn und mit 160 Kilometern pro Stunde innerorts vor der St. Galler Polizei geflohen waren. Meier hatte die Strafverfolger gefragt, «welche Belohnung diese Schurken für diese Raserei erhalten haben».

Nach fast einem Jahr und einer zweiten Anfrage erhielt der Rentner Antwort: «Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie mit der ausgesprochenen Strafe zufrieden wären, weil sie wohl deutlich unter Ihren Erwartungen liegt, verzichte ich auf nähere Angaben», antwortete Dr. iur. Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, in knappen sechs Zeilen.

«Ist es möglich und zulässig, dass derart krasse Straftaten ‹hinter verschlossenen Türen› behandelt werden können und die Öffentlichkeit darüber nichts mehr erfahren darf?», fragte Meier den Beobachter. Eigentlich nicht. Wiederholt hat das Bundesgericht betont, dass auch Strafentscheide von Staatsanwälten öffentlich gemacht werden müssen. Eine solche Justizkontrolle bedeute «eine Absage an jede Form geheimer Kabinettsjustiz». Doch das Bundesgericht erlaubt nur dem Anzeigeerstatter oder den Medien Einsicht. Staatsanwalt Hansjakob musste gegenüber Rentner Meier also keine Transparenz schaffen.

Deshalb verlangte nun der Beobachter Einsicht. Aber Thomas Hansjakob wies auch dieses Gesuch ab – immerhin brauchte er diesmal nur einen Tag. Er befand, es liege im Interesse des jungen Beschuldigten, den Entscheid geheim zu halten. Und dieses Interesse sei wichtiger als jenes der Öffentlichkeit an der Information. Der Staatsanwalt hat seinen Schnellentscheid nicht nur kaum begründet, sondern auch vergessen, dass man den Namen des Betroffenen problemlos anonymisieren könnte.

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Keine Chance, ein Urteil zu verstehen

Der Beobachter will nämlich den Jugendlichen nicht an den Pranger stellen, sondern die Arbeit der Staatsanwaltschaft kontrollieren und zum Beispiel klären, wie es trotz massiven Tempoüberschreitungen zu einem milden Urteil kommen kann. Denn Staatsanwälte können nur tiefe Strafen – oft bedingte Geldstrafen – selbst sprechen.

Aber vielleicht gibt es gute Gründe für die Milde. Dies zu erklären wäre wichtig, damit die Bürger das Strafrecht verstehen und kompetent abstimmen können. Bereits haben 110'000 Personen die eidgenössische Initiative «Schutz vor Rasern» unterschrieben. Wird sie angenommen, müssen Raser zwingend ein bis vier Jahre ins Gefängnis, auch wenn es noch so gute Gründe für tiefere Strafen gäbe. Doch statt ihre Praxis zu erklären, schiebt die St. Galler Staatsanwaltschaft Täterschutz vor und verschanzt sich vor der Öffentlichkeit.

Geheimniskrämerei herrscht auch bei den Strafverfolgern der Kantone Zürich, Zug und Bern (siehe Artikel zum Thema «Staatsanwälte: Deals statt Urteile»). Und schweizweit werden inzwischen mehr als 95 Prozent aller Strafurteile von Staatsanwälten gefällt, weniger als fünf Prozent von Gerichten. Viele Gerichte publizieren ihre Entscheide im Internet. Staatsanwälte aber geben nicht mal auf Gesuch hin Auskunft. Da stimmt etwas grundsätzlich nicht. Daher verlangt nun in Bern Grossrat Harald Jenk per Interpellation Auskunft über die intransparente Praxis. Und der Beobachter hat den Geheimhaltungsentscheid des St. Galler Staatsanwalts angefochten.

Aktuell: Gewonnen gegen den Staatsanwalt

Ein Teilerfolg im Kampf gegen die Geheimjustiz und für die Transparenz: In St. Gallen müssen Staatsanwälte ihre Strafbefehle herausrücken.

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© Beobachter Ausgabe 8 vom 13. Apr 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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