Timothy drückte voll auf die Bremsen seines Motorrads, stürzte und schlitterte in das Auto, das plötzlich auf der Fahrbahn stand. Der Fahrer hatte ihm an einer Kreuzung den Weg abgeschnitten. Der 18-jährige Töfffahrer verstarb noch am Unfallort in Lindencham ZG.

Das war im Dezember 2009. Timothys alleinerziehende Mutter suchte Hilfe bei einem Anwalt – unter anderem für Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Auf Anraten einer Bekannten ging sie zum Berner Anwalt Miroslav P.*, 53. Er wurde selber Opfer eines Verkehrsunfalls, ist an den Rollstuhl gebunden. «Ich dachte, er könne sich besonders gut in die Situation von uns Angehörigen versetzen», so die Mutter.

Sie zahlte ihm 12'000 Franken Vorschuss. Miroslav P. machte seinen Job. Insgesamt zahlte die Versicherung 94'000 Franken auf sein Klientenkonto ein – 6000 Franken für Anwaltskosten, den Rest für die Bestattung und als Genugtuung für Mutter und Bruder.

Miroslav P. informierte die Angehörigen nicht. Er sackte den ganzen Betrag selber ein und finanzierte damit seinen aufwendigen Lebensstil. Zu jener Zeit fuhr er einen behindertengerechten Porsche und lebte in einer Villa, die 5800 Franken Miete kostete.

Seit Jahren kriminell unterwegs

Als die Angehörigen über die Versicherung von den Zahlungen erfuhren, erstatteten sie Anzeige. Die Strafuntersuchung zeigte Erschreckendes und Unverständliches: Miroslav P. war seit Jahren kriminell und wurde dafür auch dreimal verurteilt. 2003 erhielt er zwölf Monate bedingt wegen qualifizierter Veruntreuung, 2008 erneut ein Jahr wegen qualifizierter Veruntreuung und Betrug, mit einer Probezeit von fünf Jahren. 2010 dann zehn Monate bedingt, ausgesprochen von einem deutschen Gericht.

Im vergangenen Oktober stand Miroslav P. wegen der aktuellen Vorwürfe vor dem Thuner Regionalgericht. Er gestand. Man verurteilte ihn zu vier Jahren unbedingt wegen qualifizierter Veruntreuung. Hinzu kommt ein Jahr aus der Verurteilung von 2008, da er in der Probezeit straffällig wurde.

Doch das Strafmass will der Anwalt nicht akzeptieren. Er hat Berufung eingelegt; im April kommt der Fall vor das Obergericht. Miroslav P. war nicht erreichbar, seine Anwältin nahm zu Fragen keine Stellung.

Anwaltsverband will Änderung

Für die Angehörigen ist unverständlich, dass dem kriminellen Anwalt nicht längst das Patent entzogen wurde. «Das seit 2007 geltende kantonale Anwaltsgesetz sieht das nicht mehr vor», sagt Gabriela Spielmann von der kantonalen Aufsichtsbehörde. Damit verweigern sich der Kanton Bern und viele andere Kantone einer Empfehlung der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz von 2009. Der Schweizerische Anwaltsverband will das ändern: Er verlangt eine gesamtschweizerische Lösung.

Miroslav P. darf heute nur deshalb keine Klienten vor Gericht vertreten, weil er sich im kantonalen Berner Anwaltsregister nicht eintragen liess. Er darf sich aber Rechtsanwalt nennen. Für Laien eine undurchsichtige und täuschende Regelung. Darüber hinaus benutzte Miroslav P. auch Formulare des Berner Anwaltsverbands, obwohl er dort nicht Mitglied ist.

Die Notbremse gezogen hat erst das Thuner Gericht mit dem nun angefochtenen Urteil. Es hat ein vierjähriges Berufsverbot gegen den selbständigen Anwalt Miroslav P. verhängt. Für die Angehörigen von Timothy zu spät.

*Name der Redaktion bekannt