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Prozess 1

Werner Koellmann, 67, Au ZH

Ausgabe:
16/06

Blechschaden: 7500 Franken, Verfahrenskosten: 30'000 Franken

«Die Ungerechtigkeit verfolgt mich bis heute», sagt Werner Koellmann. «Man glaubte mir einfach nicht und klärte den Unfallhergang nicht richtig ab.»

26. März 2003, zwischen Flims und Chur: Eine Autolenkerin schlittert nach einem Überholmanöver und heftigem Bremsen in Koellmanns Auto. An beiden Fahrzeugen entsteht ein Blechschaden von je 7500 Franken. Vor Gericht wird später darüber gestritten, ob Koellmann bereits auf der Fahrbahn stand, als die Autolenkerin überholte, oder ob er erst später von einer Ausstellfläche auf die Fahrbahn eingebogen war. Für Koellmann ist klar: «Die Lenkerin hat überholt, obwohl mein Auto auf der Gegenfahrbahn stand, und sie hat gebremst, obwohl sie wieder auf ihre Fahrbahn hätte einbiegen können.»

Doch die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden sieht es anders. Sie stellt das Strafverfahren wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln gegen die überholende Autofahrerin ein. Begründung: Der Unfallhergang könne nicht genau ermittelt werden. «Die waren nur zu faul, die nötigen Abklärungen zu machen», empört sich Koellmann. «Die Bremsspuren zeigen deutlich, dass ich Recht habe.» Er beginnt zu kämpfen, aber seine Beschwerden werden alle abgewiesen - zuletzt auch vom Bundesgericht. Ein verkehrstechnisches Gutachten, das Koellmanns Sicht der Dinge stützt, wird nicht berücksichtigt, weil es zu spät erstellt worden sei.

 

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