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Whistleblower

«Wer schützt sonst die Opfer falscher Anschuldigungen?»

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Peter Schneider/Keystone
Ausgabe:
2/11

Margrit Zopfi und Esther Wyler wurden verurteilt, weil sie sich an die Medien wandten. Ein Fehlurteil? Ein Gespräch mit Datenschützer Hanspeter Thür.

Whistleblower: «Wer schützt sonst die Opfer falscher Anschuldigungen?»

Hanspeter Thür, 61, ist Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter des Bundes.

Beobachter: Viele sind empört, dass Esther Wyler und Margrit Zopfi wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt wurden. Da machen zwei mutige Frauen Missstände öffentlich und werden dann abgestraft. Ist das nicht stossend?
Hanspeter Thür: Es gehört nicht zu meinen Aufgaben, das Urteil eines kantonalen Gerichts zu kommentieren.

Beobachter: Dann eben die grundsätzliche Frage: Darf der Staat seinen Angestellten hohe Hürden setzen, bevor sie an die Medien gelangen sollen? Auf diese Weise beansprucht er doch einen Schonraum, um Missstände möglichst lange vertuschen zu können.
Thür: Unsere Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sämtliche staatlichen Institutionen, namentlich die Verwaltung, einer ständigen Aufsicht unterstellt sind. Das Parlament und damit die von uns gewählten Volksvertreter setzen Aufsichtsorgane eigens dafür ein, allfällige Missstände in der Verwaltung festzustellen und Massnahmen zu ergreifen. Diese Aufsichtsorgane sind parteipolitisch ausgewogen zusammengesetzt und garantieren eine sachliche, vertiefte Abklärung. Das ist der Weg, den unsere Verfassung und unsere Gesetze zur Aufklärung von Missständen in der Verwaltung vorsehen. Diesen Weg müssen Staatsangestellte einhalten.

Beobachter: Und wenn Staatsangestellte diesen Weg nicht kennen?
Thür: Es gehört doch zum Minimalwissen jedes Staatsbürgers, dass es Fachkommissionen des Parlaments und Geschäftsprüfungskommissionen gibt, wo Missstände gemeldet werden können.

Beobachter: Diesen Aufsichtsbehörden misstrauen aber viele. Sie empfinden sie als Teil eines diffusen staatlichen Filzes.
Thür: Dann misstraut man den demokratisch gewählten Volksvertretern. Würde das stimmen, wäre das ein höchst bedenkliches Zeichen für die parlamentarischen Aufsichtsbehörden.

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Beobachter: Aber so denken viele.
Thür: Das würde heissen, dass das Volk die falschen Vertreter wählt. Ich habe eine andere Wahrnehmung: Es gibt zahlreiche Beispiele, wo Aufsichtskommissionen der Verwaltung auf die Finger geklopft haben. Im Fall der mutmasslichen Atomschmuggler Tinner haben die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat den Bundesrat gerüffelt, weil er selbstherrlich Akten vernichtet hat. In der zweiten Fichenaffäre vom letzten Sommer hat die Geschäftsprüfungsdelegation von sich aus dafür gesorgt, dass der Nachrichtendienst keine Daten auf Vorrat sammeln darf.

Beobachter: Aber wieso häufen sich die Fälle, in denen erst der Druck der Öffentlichkeit zur Aufklärung von Missständen geführt hat? Das war nämlich nicht nur im Fall Zopfi/Wyler so, sondern auch im Fall des ehemaligen Armeechefs Roland Nef.
Thür: Das hängt auch mit dem massiven Konkurrenzdruck in der Medienbranche zusammen, die zur Auflagensteigerung um heisse Geschichten buhlt. Ich zweifle aber daran, dass Missstände durch eine aufgeheizte Berichterstattung auch mit der erforderlichen Gründlichkeit und Objektivität untersucht und behoben werden.

Beobachter: Trotzdem: Die Hürde ist hoch, wenn Beamte Missstände zuerst Kommissionen melden müssen, bevor sie damit allenfalls an die Medien gelangen dürfen.
Thür: Aber ohne das geht es einfach nicht, sonst definiert jeder Einzelne selbstherrlich, was ein Missstand ist. Das öffnet der Willkür Tür und Tor. Wir müssen doch auch an fehlerhafte Meldungen denken, an Opfer von falschen Anschuldigungen, von Mobbing und Rachefeldzügen. Wer schützt die?

Beobachter: Was empfehlen Sie?
Thür: Es braucht ein Whistleblower-Gesetz, das diesen Namen verdient. Man muss den Kündigungsschutz verbessern und Anlaufstellen für Whistleblower einrichten. Diese Anlaufstellen können Informanten Anonymität garantieren, solange sie nicht mit falschen Anschuldigungen gegen Personen hetzen.

Der Fall Zopfi/Wyler

Margrit Zopfi und Esther Wyler, zwei Mitarbeiterinnen des Stadtzürcher Sozialamts, übergaben Anfang 2007 der «Weltwoche» Falldossiers. Dadurch wurde die Sozialmissbrauchsdebatte verschärft. Zopfi und Wyler wurden daraufhin entlassen und wegen ­Amtsgeheimnisverletzung angeklagt. Im Herbst 2010 erhielten die beiden ­Frauen den Prix-Courage-Publikumspreis des Beobachters. Vergangene Woche wurden sie vom Zürcher ­Obergericht verurteilt.

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© Beobachter Ausgabe 2 vom 19. Jan 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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